Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen (1/A-PB XXIV. GP) von 25.11.2008 bis 28.10.2013

Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen werden Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt. Der Ausschuss kann Stellungnahmen der Bundesregierung und der Volksanwaltschaft einholen und ExpertInnen anhören. Der Ausschuss kann der Präsidentin / dem Präsidenten des Nationalrates empfehlen, den Gegenstand einem Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen legt dem Nationalrat in der Regel einen Sammelbericht vor. Darin beantragt der Ausschuss, den Gegenstand an die Bundesregierung oder die Volksanwaltschaft zu übermitteln oder die Petition oder Bürgerinitiative zur Kenntnis zu nehmen.

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