in diesem Zusammenhang, dass sich dank Besonnenheit, klugen Vorgehens und vor allem einer versierten Außenpolitik unsererseits die Sanktionierer dabei blamiert haben. Das ist erfolgreiche Außenpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Dass sich die anderen blamieren, ist erfolgreiche Außenpolitik? – So ein Kleingeist!)
Gute Außenpolitik kann auch darin bestehen, dass man schweigt. Sie erinnern sich alle: Als der deutsche Außenminister Joschka Fischer nach der Aufhebung der Sanktionen – diesem blamablen Ergebnis für diejenigen, die die Sanktionen verhängt haben –, gefragt worden ist, ob er sich nicht vielleicht bei Österreich entschuldigen möchte, hat er nur gekrächzt (Abg. Großruck: Einen Teufel werde ich machen!): „Einen Teufel werde ich tun!“ – Da ist vernünftige Außenpolitik, gar nichts dazu zu sagen, denn diese Aussagen richten sich von selbst! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich darf aber ganz kurz auch noch auf die Ergebnisse des EU-Konvents zu sprechen kommen, denn die künftige Außenpolitik Österreichs wird natürlich in hohem Maße von diesem europäischen Verfassungsvertrag beeinflusst. Ich darf nur stichwortartig einige wichtige Punkte nennen, die heute noch nicht erwähnt wurden und die unsere ausdrückliche Zustimmung finden:
Zum Beispiel die ausdrückliche Möglichkeit eines freiwilligen Austritts aus der Union – das gab es bisher nicht – nach einem entsprechenden innerstaatlichen Beschluss.
Oder auch: Die in Artikel I-58 festgeschriebene Regelung, welche vertragswidrige willkürliche Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, wie sie eben gegen Österreich verhängt wurden, nicht mehr möglich macht.
Oder, ein weiterer Punkt: Die Befugnis zur Auslösung eines Frühwarnmechanismus – ein sehr wichtiger Punkt, der sich in der Praxis wahrscheinlich dann schon relativ bald auch als solcher erweisen wird.
Aber auch die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Prüfung von Klagen, die von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls auf Ersuchen ihrer einzelstaatlichen Parlamente und/oder ihrer regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip eingereicht werden können.
Unseres Erachtens sind dies sehr wichtige Punkte, genauso wie die Begriffe europäisches Rahmengesetz, Gesetz und Verordnungen, die mehr Klarheit unter den Rechtsakten schaffen.
Oder auch, dass in entscheidenden Bereichen – und da bin ich nicht ganz der Ansicht unserer Außenministerin –, nämlich bei Vertragsänderungen und bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, eben ausdrücklich die Einstimmigkeit aufrecht bleibt.
Schließlich die Bürgerrechts-Charta, die ein Bestandteil des Verfassungsvertrages wird, was wir als großen Vorteil sehen.
Alles in allem, meine sehr geehrten Damen
und Herren: Am Ende dieses Integrationsprozesses sollten nicht – wie es
ursprünglich, so habe ich den Eindruck, auch von Giscard d’Estaing gewollt
wurde – die Vereinigten Staaten von Europa stehen, sondern am Ende dieses
Integrationsprozesses und der Beschlussfassung über diesen Vertrag soll eine
neue Form eines friedlichen, gleichberechtigten und vor allem auch fairen
Miteinander der Nationalstaaten und deren Bevölkerung stehen. – Danke
schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.54
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.