Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 220

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

in diesem Zusammenhang, dass sich dank Besonnenheit, klugen Vorgehens und vor allem einer versierten Außenpolitik unsererseits die Sanktionierer dabei blamiert ha­ben. Das ist erfolgreiche Außenpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bei­fall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Dass sich die anderen blamieren, ist erfolgreiche Außenpolitik? – So ein Kleingeist!)

Gute Außenpolitik kann auch darin bestehen, dass man schweigt. Sie erinnern sich alle: Als der deutsche Außenminister Joschka Fischer nach der Aufhebung der Sankti­onen – diesem blamablen Ergebnis für diejenigen, die die Sanktionen verhängt ha­ben –, gefragt worden ist, ob er sich nicht vielleicht bei Österreich entschuldigen möch­te, hat er nur gekrächzt (Abg. Großruck: Einen Teufel werde ich machen!): „Einen Teufel werde ich tun!“ – Da ist vernünftige Außenpolitik, gar nichts dazu zu sagen, denn diese Aussagen richten sich von selbst! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitli­chen und der ÖVP.)

Ich darf aber ganz kurz auch noch auf die Ergebnisse des EU-Konvents zu sprechen kommen, denn die künftige Außenpolitik Österreichs wird natürlich in hohem Maße von diesem europäischen Verfassungsvertrag beeinflusst. Ich darf nur stichwortartig einige wichtige Punkte nennen, die heute noch nicht erwähnt wurden und die unsere aus­drückliche Zustimmung finden:

Zum Beispiel die ausdrückliche Möglichkeit eines freiwilligen Austritts aus der Union – das gab es bisher nicht – nach einem entsprechenden innerstaatlichen Beschluss.

Oder auch: Die in Artikel I-58 festgeschriebene Regelung, welche vertragswidrige will­kürliche Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, wie sie eben gegen Österreich verhängt wurden, nicht mehr möglich macht.

Oder, ein weiterer Punkt: Die Befugnis zur Auslösung eines Frühwarnmechanismus – ein sehr wichtiger Punkt, der sich in der Praxis wahrscheinlich dann schon relativ bald auch als solcher erweisen wird.

Aber auch die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Prüfung von Kla­gen, die von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls auf Ersuchen ihrer einzelstaatlichen Parlamente und/oder ihrer regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip eingereicht werden können.

Unseres Erachtens sind dies sehr wichtige Punkte, genauso wie die Begriffe europäi­sches Rahmengesetz, Gesetz und Verordnungen, die mehr Klarheit unter den Rechts­akten schaffen.

Oder auch, dass in entscheidenden Bereichen – und da bin ich nicht ganz der Ansicht unserer Außenministerin –, nämlich bei Vertragsänderungen und bei der Gemeinsa­men Außen- und Sicherheitspolitik, eben ausdrücklich die Einstimmigkeit aufrecht bleibt.

Schließlich die Bürgerrechts-Charta, die ein Bestandteil des Verfassungsvertrages wird, was wir als großen Vorteil sehen.

Alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren: Am Ende dieses Integrations­prozesses sollten nicht – wie es ursprünglich, so habe ich den Eindruck, auch von Gis­card d’Estaing gewollt wurde – die Vereinigten Staaten von Europa stehen, sondern am Ende dieses Integrationsprozesses und der Beschlussfassung über diesen Vertrag soll eine neue Form eines friedlichen, gleichberechtigten und vor allem auch fairen Miteinander der Nationalstaaten und deren Bevölkerung stehen. – Danke schön. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.54

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite