2611/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der Ermittlungen im Fall Großbrand Tiroler Loden Innsbruck
Die im Zusammenhang
mit dem Großbrand am 3. Juni 2001 in der Tiroler Loden
Fabrik in Innsbruck erfolgten und bis heute andauernden Ermittlungen des
Bundesministerium für
Inneres gegen den Geschäftsführer Andreas Gebauer und
weitere Personen, sowie die für diesen Fall
beim Bundesministerium für Inneres
eingerichtete Arbeitsgruppe „Fortuna", werfen einige bedenkliche
Fragen auf.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus
gegebenem Anlass an die
Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Ist der
Fall Tiroler Loden ein berichtspflichtiger Akt? Wenn ja, seit wann,
warum
und wer ist in Ihrem Ministerium dafür zuständig und verantwortlich?
2.) Ist Ihnen bekannt, dass es
betreffend der Brandursache für den Brand bei der
Tiroler Loden am 3. Juni 2001 bis heute
bereits 5 Gutachten bzw.
Stellungnahmen von unterschiedlichen
Sachverständigen gibt?
3.) Wissen Sie, dass
mit Ausnahme des vom Bundesministerium für Inneres
erstellten
Gutachtens, welches als einziges von Brandstiftung ausgeht, alle
anderen Gutachten bzw. Stellungnahmen von
gerichtlich beeideten
Sachverständigen erstellt wurden?
4.) Wann wurde Ihr Ministerium
darüber informiert, dass Herr Dipl. Ing. Herbert
Gram, Mitarbeiter des BMI, im Rahmen einer
gerichtlichen Einvernahme
zugegeben hat, dass er bei der
Erstellung seines Gutachtens zur
Brandursache entscheidende Fehler
begangen hatte?
5.) Wer hat das BMI, mit der Erstellung des Brandgutachtens beauftragt?
6.) Warum wurde Herr Dipl. Ing.
Herbert Gram als nicht gerichtlich beeideter
Sachverständiger für dieses Gutachten
herangezogen und nicht Personen des
BMI, die gerichtlich beeidete Sachverständige sind?
7.) Warum hat
die Staatsanwaltschaft Innsbruck, nachdem durch mehrere
gerichtlich
beeidete Sachverständige bereits Ende Dezember 2001 die
Unschlüssigkeit des von Herrn Dipl. Ing. Herbert Gram erstellten Gutachtens
nachgewiesen wurde,
nicht den Antrag auf ein Ergänzungsgutachten eines
gerichtlich beeideten Sachverständigen
gestellt?
8.) Warum
wurde die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht spätestens dann tätig,
als
Herr Dipl. Ing. Herbert Gram, im Rahmen einer gerichtlichen
Zeugenvernehmung
im Herbst 2002 vor dem Landesgericht Innsbruck,
zugeben
musste, dass bei der Erstellung des Gutachtens entscheidende
Fehler begangen
wurden und das Naheverhältnis zwischen dem BMI und der
UNIQA, dem Feuerversicherer der Tiroler Loden, der sich bis heuer weigerte
seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß
zu erfüllen,
gerichtsbekannt wurde?
9) Im Gutachten zur Abklärung der
Brandursache des Brandes bei Tiroler Loden
vom 14. Dezember 2004 des gerichtlich
beeideten Sachverständigen und vom
Gericht in Absprache mit der
Staatsanwaltschaft Innsbruck bestellten
Gutachters Oberbrandrat Franz-Karl
Planinsic wird das Amtsgutachten von
Dipl. Ing. Herbert Gram als unschlüssig, widersprüchlich und im Ergebnis
als
falsch erwiesen. Wird die Staatsanwaltschaft
Innsbruck aufgrund dieser
Erkenntnisse die
notwendigen Schritte gegen Herrn Dipl. Ing. Herbert Gram
und
andere Personen einleiten?
10)Nach
Ansicht des Gutachters Oberbrandrat Franz-Karl Planinsic ist Herr Dipl.
Ing.
Herbert Gram von Anfang an davon ausgegangen, dass es sich um
Brandstiftung
handelt. Dies obwohl keinerlei objektive Fakten für Brandstiftung
vorlagen.
Was und wann wird die Staatsanwaltschaft Innsbruck etwas
unternehmen, um
herauszufinden, ob das Gutachten Gram vielleicht ein
„Auftragsgutachten" der UNIQA war?
11)Der vom BKA gegen Andreas
Gebauer „aufgebaute" Zeuge Günter Mathes
widerrief seine Aussage im September 2004 vor
Gericht. Das Gutachten
Planinsic schließt die von Günter Mathes in seinem Geständnis geschilderte
Brandstiftungsmethode kategorisch aus. Wann, gegen wen und was wird die
Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgrund dieser
neuen Erkenntnisse
unternehmen?
12)Die
Staatsanwältin Dr. Andrea Klammer lehnt die Bezahlung der Honorarnote
des von Ihr selbst mitbestellten Gutachters Oberbrandrat Oberbrandrat Franz-
Karl Planinsic, der
zu den angesehensten Brandschutzexperten Österreichs
zählt und für die Staatsanwaltschaft
Innsbruck und das Landesgericht
Innsbruck schon vorher als Gutachter
zur Brandursachenfeststellung tätig war,
mit Schreiben vom 7. Jänner 2005 ab.
Was ist der wirkliche Grund für diese
Vorgehensweise?
13)
Die
Staatsanwältin Dr. Andrea Klammer hat gegenüber Dritten behauptet, die
Ablehnung zur
Zahlung der Honorarnote von
Oberbrandrat Franz-Karl
Planinsic wurde Ihr von „Oben"
per Weisung erteilt. Wer erteilte diese
Weisung und warum? Wird diese
Weisung dienstrechtliche Folgen haben?
14) Wie kam es
zu der Verhaftung des unbescholtenen Mag. Andreas Gebauer ?
15)
Wer stellte den Haftbefehl über wessen Antrag aus?
16) Ist es
richtig, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck, obwohl Ihr aufgrund der
Fakten
bewusst sein musste, dass die Verhaftung durch das BKA am 6.
Dezember 2003
rechtswidrig erfolgte, beim Journalrichter einen Antrag auf
Verhängung der U-Haft stellte, da wie die
Staatsanwaltschaft Innsbruck schon
seit Wochen wusste, die mit der Causa
befasste U-Richterin Mag. Nadja
Obwieser zu diesem Zeitpunkt nicht
im Dienst war?
17)Das
BMI/BKA hat in einer schriftlichen Stellungnahme im September 2004
gegenüber
dem ORF mitgeteilt, dass die im Fall Tiroler Loden
kriminalpolizeilichen
Ermittlungen den üblichen Vorgehensweisen entspreche
und nur im Auftrag
der Justiz vorgenommen wurden. Bereits zum Zeitpunkt
dieser Stellungnahme stand fest, dass die Vorgehensweise des BMI/BKA
rechtswidrig gewesen war. Von wem in der
Justiz hatte das BMI/BKA den
Auftrag die Ermittlungen rechtswidrig zu führen bekommen? Was werden Sie
unternehmen, dass eine sogar öffentlich
eingestandene rechtswidrige
Vorgehensweise der BMI/BKA Beamten
zukünftig nicht mehr passiert? Wurde
gegen diese Beamte bereits Anklage erhoben?
18)Wie mir
bekannt ist, wurden Ihnen bereits mehrmals Unterlagen und
Schreiben
zur Verfügung gestellt, die beweisen, dass der leitende
Staatsanwalt der
Staatsanwaltschaft Innsbruck, Dr. Rudolf Koll, mehrmals
Aussagen zur Causa Tiroler Loden in der
Öffentlichkeit getätigt hat, die
objektiv falsch sind und eine befremdliche und gefährliche
Rechtsauffassung
zur Schau stellen. Was haben Sie
diesbezüglich unternommen und welche
Konsequenzen wird dies für Dr. Rudolf
Koll und seinen Vorgesetzten Dr.
Eckart Rainer haben?
19) Der
leitende Staatsanwalt Dr. Rudolf Koll hat, basierend auf einer absurden
und
unter Umgehung aller Dienstvorschriften zustande gekommenen Aussage
eines
zu 12 Jahren in 2. Instanz verurteilten Strafgefangenen, am 14.
September
2004. gegen die in der Causa Tiroler Loden zuständige U-
Richterin Mag. Nadja
Obwieser einen Befangenheitsantrag gestellt. Was war
die
Veranlassung dafür?
20)Warum wurde
von der Staatsanwaltschaft Innsbruck in der Causa Tiroler
Loden im Jahr 2004, trotz zur Verfügungsstellung aller Unterlagen und
rechtlicher Rechtfertigungen durch den Beschuldigten bereits im ersten
Halbjahr 2004 zu den von der Staatsanwaltschaft geäußerten Vorwürfen,
keine Anträge und
Aktivitäten gesetzt, außer der Zustimmung zur Bestellung
des Gutachters Oberbrandrat Franz-Karl Planinsic, dessen Honorarnote jetzt
auf Antrag der Staatsanwältin Dr. Andrea Klammer nicht gezahlt werden soll,
und des Befangenheitsantrages gegen die
U-Richterin Mag. Nadja Obwieser,
der umgehend vom LG Innsbruck abgelehnt wurde?
21)Warum teilt Dr. Rudolf Koll
nach Vorliegen des Gutachtens Planinsic am 22.
Dezember 2004 den Medien mit, dass die Untersuchung der Betrugsvorwürfe
gegen Mag. Andreas Gebauer noch länger
dauern würde, obwohl sämtliche
vom Gericht angeforderten Unterlagen
betreffend der Betrugsvorwürfe bereits
im ersten Halbjahr 2004 vom
Beschuldigten zur Verfügung gestellt wurden
und die Staatsanwaltschaft keine
Fragen äußerte, weitere Anträge stellte oder
zusätzliche Unterlagen anforderte?
22)Am 21.
Juli 2004 stellte Dr. Markus Orgler, der Rechtsanwalt von Mag.
Andreas
Gebauer, den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen
angeblichen
Scheck-Wechselbetruges. Die U-Richterin Mag. Nadja Obwieser
stellte
der Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Voruntersuchung zur
Verfügung.
Warum liegen bis heute keine Anträge in dieser Causa von der
Staatsanwaltschaft
Innsbruck vor bzw. warum wurde das Verfahren von der
Staatsanwaltschaft bis heute nicht
eingestellt?
23) Mit Sachverhaltsdarstellungen
inkl. dazugehöriger Unterlagen, Beweismittel
und Dokumente vom 15.01.04, 23.04.04,
26.04.04, 26.08.04, 31.08.04 und
29.09.04 wurde die
Staatsanwaltschaft/Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck das
Justizministerium und auch Sie selbst über die rechtstaatlich mehr als
bedenkliche und
inzwischen ja zu großen Teilen bewiesene
strafrechtsrelevante
Vorgehensweise des BMI/BKA, der UNIQA und deren
Vertretern hingewiesen.
Warum wurde von der Staatsanwaltschaft
Innsbruck trotz dieser Beweise,
Dokumente und Sachverhaltsdarstellungen
keine Ermittlungen,
Vorerhebungen gegen die UNIQA und deren Vertretern eingeleitet?
Was hat das BMJ aufgrund der Ihnen zur
Verfügung gestellten Unterlagen
veranlasst?
24)Werden Sie interne
Untersuchungen bezüglich des Verhaltens und der
Vorgehensweise einiger Mitarbeiter der
Staatsanwaltschaft/Oberstaats-
anwaltschaft in die Wege leiten?
25)Was werden Sie unternehmen,
damit die Staatsanwaltschaft/Oberstaats-
anwaltschaft Innsbruck Ihrem gesetzlichen
Auftrag in dieser Causa
unverzüglich nachkommt?
26)Wird die
bisherige Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft/Oberstaats-
anwaltschaft
Innsbruck in der Causa Tiroler Loden dienstrechtliche und
personelle
Konsequenzen haben?
27)Was werden
Sie in der Causa Tiroler Loden unternehmen, um eine rasche
Entscheidung
und Erledigung des nun seit mehr als 3 Jahre anhängigen
Falles
Tiroler Loden zu gewährleisten?