2107/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/158-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 15 November 2004
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2120/J-NR/2004 betreffend Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen ect., die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 16. September 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Vergabe von Auszeichnungen, Preisen, Stipendien u.ä. keineswegs – wie in der Einleitung zur gegenständlichen Abfrage behauptet wird - „einen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums“ darstellt. Sie ist vielmehr Ausdruck der Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen bzw. ein Anreiz, solche Leistungen anzustreben.
Ad 1. bis 9.:
a. Staatspreis für Grundlagenforschung auf
dem Gebiet der Rheumatologie:
Keine Vergabe seit 1. Februar 2002.
Dotierung: € 11.000,-- aus dem Ansatz 1/14166/7690
Der Staatspreis wird für Arbeiten auf dem Gebiet der Rheumatologie-Grundlagenforschung ver- geben, die in in- oder ausländischen Fachzeitschriften erschienen sind, weiters Arbeiten, deren Manuskripte von einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation angenommen worden sind. Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen oder Forschergruppen, die in wissenschaftlichen Ein- richtungen im universitären, außeruniversitären oder industriellen Bereich in Österreich tätig sind.
Die Vergabe erfolgt auf Grund von Vorschlägen einer jeweils von der Ressortleitung bestellten ehrenamtlichen Jury.
b. Staatspreis für angewandte
Ökosystemforschung:
Keine Vergabe seit 1. Februar 2002.
Dotierung: ATS 100.000,-- (seit Einführung des EURO noch nicht vergeben).
Der Staatspreis wird für wissenschaftliche Arbeiten zur Lösung aktueller Frage- und Problem- stellungen auf dem Gebiet der angewandten Ökosystemforschung vergeben. Bevorzugt werden Leistungen interdisziplinärer Arbeitsgruppen, die durch die Verknüpfung verschiedener Wissensgebiete die den Einzeldisziplinen gesetzten Erkenntnisgrenzen überschreiten. Die Aus- schreibungsunterlagen werden jeweils fallbezogen erstellt.
Die Vergabe erfolgt auf Grund von Vorschlägen einer jeweils von der Ressortleitung bestellten ehrenamtlichen Jury.
c. Staatspreis zur Förderung von
Ersatzmethoden zum Tierversuch:
Keine Vergabe seit 1. Februar 2002.
Dotierung: € 12.000,-- aus dem Ansatz 1/14166/7690
Der Staatspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, deren Ergebnisse bzw. Zielsetzung der Ersatz oder die Einschränkung und Optimierung von bisher angewandten Versuchen am lebenden Tier ist („3R“ reduction, refinement, replacement). Bewerbungsberech- tigt sind Einzelpersonen oder Forschergruppen, die in wissenschaftlichen Einrichtungen im uni- versitären, außeruniversitären oder industriellen Bereich in Österreich tätig sind. Es können wis- senschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die in in- oder ausländischen Fachzeitschriften er- schienen sind; ferner Arbeiten, deren Manuskripte von einschlägigen Fachzeitschriften zur Pub- likation angenommen worden sind.
Die Vergabe erfolgt auf Grund von Vorschlägen einer jeweils von der Ressortleitung bestellten ehrenamtlichen Jury.
d. START-Preis:
2002: 5 Verleihungen, 2003: 3 Verleihungen, 2004: 6 Verleihungen
Dotierung: bis zu € 200.000,-- pro Jahr aus dem Ansatz 1/14188/7681
Bewerbungsvoraussetzungen:
- noch nicht
vollendetes 36. Lebensjahr bei der Antragsstellung,
- außergewöhnliche
internationale wissenschaftliche Publikationstätigkeit,
- ein- oder
mehrjähriger vorangegangener Auslandaufenthalt ist erwünscht,
- Nachweis über
Arbeitsmöglichkeiten für den Zeitraum der Durchführung des Programms,
- keine Mitgliedschaft
in der Professorenkurie.
Bewerbungsunterlagen:
- Projektantrag in
Englisch,
- Ausschreibung jeweils
im September,
- Einreichfrist jeweils
im November.
Sämtliche für die
Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter www.fwf.ac.at verfügbar.
Die Entscheidung über die Verleihung wird durch eine international besetzte Jury (Zusammen- setzung siehe www.fwf.ac.at/de/portrait/jury.html) auf Grund eines Begutachtungsverfahrens gefällt. Die feierliche Verleihung findet jeweils im Juni jeden Jahres statt.
e. Wittgenstein-Preis:
2002, 2003 und 2004: je 1 Verleihung
Dotierung: bis zu € 1,5 Mio. pro Preis aus dem Ansatz 1/14188/7681
Bewerbungsvoraussetzungen:
- internationale
Anerkennung im Forschungsgebiet,
- noch nicht
vollendetes 51. Lebensjahr im Jahr der Nominierung.
Die Nominierung erfolgt durch Vorschlagsberechtigte
(bisherige Wittgensteinpreisträger/innen, Rektor/innen
bzw. Vizerektor/innen für Forschung, Funktionär/innen des FWF mit Ausnahme der ReferentInnen),
Selbstnominierungen sind ausgeschlossen. Einreichfrist ist jeweils im
November.
Sämtliche für die
Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter www.fwf.ac.at verfügbar.
Hinsichtlich Jury und
Verleihung siehe START-Preis.
f. Europäisches Sprachensiegel für innovative Sprachprojekte (ESIS):
2002: 17 Verleihungen, 2003: 13 Verleihungen
Dotierung: € 750,-- pro Initiative aus Ansatz 1/12208/7283
Es können sich Personen und
Institutionen aus ganz Österreich und aus allen Bildungsbereichen bewerben, die neue und
viel versprechende Wege zur Förderung des Sprachenlernens beschrei- ten oder unterstützen.
Die eingereichten Projekte sollten bereits über das Planungsstadium hinaus fortgeschritten sein
und über die allgemeinen Vorgaben von Lehrplänen oder die grundlegenden Zielstellungen von
Institutionen hinausgehen. Projekte mit rein kommerziellem Interesse können nicht berücksichtigt
werden. Die Projekte müssen dem jeweiligen Jahresschwerpunkt entspre- chen. Dieser war 2002
"Wege zur Qualitätssicherung im Fremdsprachenunterricht", 2003
„Nachbar-,
Minderheiten- und Migrationssprachen: Motivations- und Sensibilisierungsmaßnah- men zur Förderung der
sprachlichen und kulturellen Vielfalt" und 2004 "Sprachenlernen und - lehren in der Berufs- und
Erwachsenenbildung".
Die Auswahljury wird je nach Jahresschwerpunkt bestellt. Die Verleihungsfeiern finden im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt. Neben dem oben angeführten Geldbetrag wird ein gerahmtes Zertifikat und das Recht vergeben, das „Europasiegel für innova- tive Sprachprojekte“ als Logo zu führen.
g. SOKRATES
Qualitätssiegel:
2002: 42 Verleihungen, 2003: 16 Verleihungen
Keine finanzielle Anerkennung. Die ausgezeichneten Projekte erhalten eine gerahmte Urkunde und haben das Recht, das „Sokrates Qualitätssiegel“ als Logo zu führen.
Es können
sich alle Einrichtungen bewerben, die ein erfolgreiches SOKRATES / Comenius 1 und Lingua E-Projekt
(Schulpartnerschaften, Lernpartnerschaften) abgeschlossen haben. Ziel der
Verleihung des
Qualitätssiegels ist es, einen Ansporn für die qualitative Durchführung von
Pro- jekten zu
bieten und einen Beitrag zu der nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa
geführ- ten
Qualitätsdiskussion zu leisten.
Die Auswahljury wird je nach Einzelfall bestellt. Die Verleihungsfeiern
finden im Bundesminis- terium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt.
h. LEONARDO DA VINCI
Qualitätsauszeichnung:
2002: 10 Verleihungen, 2003: 11 Verleihungen
Keine finanzielle Anerkennung. Die ausgezeichneten Projekte erhalten eine gerahmte Urkunde und haben das Recht, das „LEONARDO DA VINCI Qualitätssiegel“ als Logo zu führen.
Es nehmen automatisch alle abgeschlossenen LEONARDO DA VINCI-Mobilitätsprojekte teil, eine Vorauswahl trifft die LEONARDO DA VINCI-Nationalagentur auf Grund von Abschluss- berichten der Projekte, wobei die Kategorien Innovation, Ergebnisse und Nutzen, Projektmana- gement sowie Nachhaltigkeit bewertet werden.
Die
Auswahljury wird je nach Einzelfall bestellt. Die Verleihungsfeiern finden im
Bundesminis- terium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt.
i. Gabriele Posanner Staatspreis:
Vergabe 2003: 1 Staatspreis
Dotierung: € 7.300,-- aus Ansatz 1/14106/7699
Der Staatspreis wird gemäß den Richtlinien für wissenschaftliche Leistungen vergeben, die der Geschlechterdemokratie in Österreich förderlich sind. Der Preis wird physischen oder juristi- schen Personen aus dem Bereich der Lehre und Forschung zuerkannt.
Die Nominierung erfolgt durch die Jurymitglieder, denen dafür standardisierte Bewerbungsun- terlagen zur Verfügung stehen.
Die Jury für den Zeitraum 2001 bis 1. April 2005 setzt sich wie folgt zusammen:
Univ. Prof. Dr. Edith Saurer (Preisträgerin 1997)
Univ. Prof. Dr. Eva Kreisky (Preisträgerin 1999)
Prof. Dr. Ute Gerhard (Institut für Gesellschafts- und Politikanalyse, Universität Frank- furt/Main)
Univ. Prof. Dr. Susanne Schunter-Kleemann (Hochschule Bremen, Fachbereich Wirtschaft)
Johanna Dohnal (ehemalige Frauenstaatssekretärin)
Dr. Barbara Hey (Interuniversitäre Koordinationsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Graz) – ohne Stimmrecht
Dr. Roberta Schaller-Steidl (BMBWK) – ohne Stimmrecht
Den ausländischen Jurymitgliedern werden Reise- und Aufenthaltskosten refundiert, den inlän- dischen bei Bedarf Reisekosten.
j. Gabriele Posanner Förderungspreise:
2003: Vergabe von 2 Preisen
Dotierung: je € 1.900,-- aus Ansatz 1/14106/7699
Diese Preise werden für wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, For- schungsprojekte usw.), die der Geschlechterdemokratie förderlich sind, zuerkannt.
Es ist eine Eigenbewerbung vorgesehen, wobei ein standardisierter Bewerbungsbogen zu ver- wenden ist. Die Bewerbungen werden von den Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlech- terforschung an den Universitäten vorgeprüft und von je zwei Gutacherinnen anhand der Bewer- bungskriterien begutachtet. Auf Basis der Gutachten ergeht ein Vorschlag mit 6 Kandidatinnen an die Jury (siehe unter Gabriele Posanner Staatspreis), die zwei Kandidatinnen auswählt und der Ressortleitung vorschlägt.
k. Würdigungspreis für
Absolventen der wissenschaftlichen Universitäten:
2002 und 2003: Vergabe an jeweils 39 Absolventen eines Diplomstudiums sowie an 10 bzw. 13 Promoventen sub auspiciis praesidentis
Dotierung: € 2.000,-- pro Preis aus Mitteln der Studienförderung
Abgesehen von den Promoventen sub auspiciis praesidentis erfolgt die Vergabe an österreichi- sche Absolventen mit herausragenden Studienleistungen. Insgesamt können 40 Absolventen von Diplomstudien den Würdigungspreis erhalten, wobei die Aufteilung nach der Größe der Univer- sitäten erfolgt. Die Rektoren der betreffenden Universitäten schlagen Absolventen, die die Verleihungskriterien erfüllen, in entsprechender Zahl vor.
Voraussetzung für eine Zuerkennung sind:
- österreichische Staatsbürgerschaft,
- Abschluss des Diplomstudiums im vorangegangenen Studienjahr,
- die gesetzliche Studiendauer darf maximal um zwei Semester überschritten werden,
- die abschließende Diplomprüfung muss mit Auszeichnung abgelegt werden,
- besonders hervorragende, bestbeurteilte Diplomarbeit oder Auszeichnung der ersten (zweiten) Diplomprüfung.
Die Verleihungsfeierlichkeiten finden jeweils gegen Ende des Kalenderjahres im Rahmen eines Festaktes im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt.
l. Mediendidaktischer
Hochschulpreis (MeDiDa-Prix):
2004: 1 Siegerprojekt und 2 Förderpreise
Dotierung: insgesamt € 100.000,-- aus Ansatz 1/14108
Es handelt sich um eine trinationale Ausschreibung, die von der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft jährlich durchgeführt wird und alternierend von den Ländern Österreich, Deutsch- land und Schweiz finanziert wird. Der Preis zeichnet den hervorragenden Einsatz neuer Medien in der Lehre aus, der neben einem mediendidaktisch innovativen Projekt auch die Einbeziehung dieses Projekts in den Studienalltag und in den studienorganisatorischen Prozess als wichtige Bedingung für die Auszeichnung berücksichtigt. Damit ist Nachhaltigkeit der Entwicklung eine Grundvoraussetzung.
Die Bewerbungsvoraussetzungen sind der Web-Site www.mediaprix.org zu entnehmen.
Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury, die von einem wissenschaftlichen Beirat beauftragt wird. Die Juroren erhalten Reise- und Aufenthaltskosten zu den jeweiligen Veranstaltungsorten.
m. European
Academic Software Award (EASA):
2004: 10 Auszeichnungen
Beim
EASA werden Sachspenden von einem Sponsor (dieses Jahr je ein Laptop für die
zehn Ausgezeichneten)
und eine Urkunde verliehen.
EASA
ist eine Ausschreibung, die die European Knowledge Media Association (EKMA)
alle zwei Jahre
durchführt und die von den Ländern Österreich, Schweden, Niederlande, Schweiz und Großbritannien durch
einen Mitgliedsbeitrag unterstützt wird. Damit werden Softwareent- wicklungen für
Produkte, die in der Lehre eingesetzt werden, ausgezeichnet.
Die
Bewerbungsvoraussetzungen und sonstige Details sind der Web-Site www.easa-award.net
zu entnehmen.
Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury, die vom EKMA-Vorstand beauftragt wird. Die Juroren erhalten Reise- und Aufenthaltskosten zu den jeweiligen Veranstaltungsorten.
n. Staatspreis für publizistische Leistungen
im Interesse der Geistigen Landesverteidigung:
2002 und 2003: je eine Preisverleihung
Dotierung: € 4.000,-- aus den für Zwecke der Geistigen Landesverteidigung zur Verfügung ste- henden finanziellen Mitteln.
Der Staatspreis wird für
mehrmalige Leistungen oder einmalige Leistungen größeren Umfangs österreichischer
Berufsjournalisten, ständiger Mitarbeiter bei Presseorganen, österreichischer Redakteure bei Rundfunk
und Fernsehen verliehen, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Für die
Bewerbung kommen nur Beiträge in Betracht, die in Zeitungen und Zeitschriften innerhalb eines
bestimmten Zeitraums erschienen sind bzw. im ORF gesendet wurden. Ausge- schlossen sind
Beiträge, die in Soldatenzeitungen, Heereszeitschriften und ähnlichen Organen erschienen sind.
Die eingereichten Arbeiten werden von einer 3-köpfigen, im Einzelfall vom Ressort bestellten Jury begutachtet, es ergeht ein Vorschlag an die Ressortleitung liegt. Die Jurymitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Verleihung erfolgt im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
o. Förderungspreis und
Staatspreis für Erwachsenenbildung:
2002: 1 Staatspreis und 1 Förderungspreis, 2003: 1 Förderungspreis
Dotierung: Staatspreis € 7.260,--, Förderungspreis € 1.500,-- aus den finanziellen Mitteln für Erwachsenenbildung.
Alle Informationen über Bewerbungsvoraussetzungen bzw. sonstige Details sind auf der Home- page des Ressorts einsehbar: www.bmbwk.gv.at/schulen/bw/eb/staatspreis 04_aus.xml bzw. www.bmbwk.gv.at/medienpool/11454/staatspreisfolder_eb_04.pdf
Über die Vergabe entscheidet die Ressortleitung nach Vorliegen der Vorschläge der jeweils von ihr eingesetzten Jury aus dem Kreise einschlägiger Expert/innen der Erwachsenenbildung. Die Jurymitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Verleihung erfolgt im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
p. Österreichischer
Museumspreis:
2002:
1 Hauptpreis, 3 Anerkennungspreise, 2003: 1 Hauptpreis, 2 Anerkennungspreise
Dotierung:
Hauptpreis € 7.300,--, Anerkennungspreise je € 1.500,-- aus Ansatz 1/12456
Durch
diesen im Jahr 1989 eingerichteten Preis sollen Museen gleich welchen
Rechtsträgers er- muntert
werden, sich den immer vielfältiger werdenden An- und Herausforderungen, die
ein nationales
und internationales Publikum an museale Institutionen richtet, zu stellen.
Die
Ausschreibung erfolgt öffentlich (Tageszeitungen, Homepage des Ressorts),
Vorschläge können
von jedem Museum eingebracht werden. Die Ressortleitung entscheidet über die
Verlei- hung nach
Anhörung und auf Vorschlag einer Jury. Die Jury besteht aus der zuständigen
Bun- desministerin,
zwei Besuchervertreter/innen, einer/einem Medienvertreter/in und drei in Museen
unterschiedlicher
Rechtsträger tätigen Personen, die jeweils auf drei Jahre auf Vorschlag des Ressorts nach Anhörung
des Österreichischen Nationalkomitees ICOM bestellt werden.
Derzeitige
Jury-Mitglieder sind außer der Ressortleiterin:
SChef
i.R. Dr. Rudolf Wran
OR
Dr. Sárolta Schredl
Prof.
Erwin Melchardt
Direktor
Dr. Erich Marx
Direktor
Dr. Hartmut Prasch
Direktor
Dr. Odo Burböck
Die
Verleihung erfolgt in der Institution des jeweiligen Hauptpreisträgers im
Rahmen eines klei-
nen
Festaktes.
q. Staatspreis
für Denkmalschutz:
Wurde
bereits mehre Jahre nicht vergeben.
Dotierung:
ATS 100.000,-- (nach Einführung des EURO noch nicht vergeben)
Gemäß
§ 14 Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit dem Erlass des Bundesministers für
Wis- senschaft und
Forschung vom 22. April 1983, Ministerialverordnungsblatt Nr. 67/1983, können besondere Leistungen
auf dem Gebiet des Denkmalschutzes durch einen Staatspreis gewürdigt werden. Daneben ist
auch noch die Vergabe von Medaillen und Diplomen, die mit keiner finan- ziellen Zuwendung verbunden ist,
vorgesehen.
Verleihungsvorschläge
können von jedermann eingebracht werden, es bestehen keine Former- fordernisse. Die
Ressortleitung entscheidet nach Anhörung einer unter dem Vorsitz des Präsiden- ten des
Bundesdenkmalamtes eingerichteten Jury mit wechselnden Mitgliedern.
Die
Bundesministerin:
GEHRER
eh.