Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 23

Zweitens: Wir haben mit dieser Novelle nun vernünftige Regelungen für die Frage der Wassergenossenschaften, die eine wichtige Einrichtung auch hinsichtlich der Wasserversorgung sind, geschaffen. Ich denke, daß wir durch eine vernünftige längere Budgetperiode und auch durch vernünftige längere Abrechnungsperioden zu dieser Verwaltungsvereinfachung beigetragen haben. Die Kontrolle ist beispielsweise auf das notwendige Maß reduziert worden. Warum? – Wir haben den Genossenschaften stärkere Eigenständigkeit und Eigenverantwortung gegeben.

Ganz wichtig in dieser Novelle ist vor allem, daß wir das Instrument der Typengenehmigung eingeführt haben, damit wir von dieser Einzelgenehmigung in diesen Bereichen wegkommen und tatsächlich Typen, die dem Schutzziel dienen, bewilligen und genehmigen, damit Einzelgenehmigungen dann in Zukunft wegfallen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Smolle, bitte.

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie wissen sehr genau, daß vor allem im ländlichen Gebiet die Anschlußgebühren für Kanalanschlüsse enorm hoch sind. Teilweise machen sie in Eisenkappel fast bis zu einer halben Millionen Schilling pro Anschluß aus. Herr Bundesminister! Sie selbst haben jetzt bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Wabl das Wasserrechtsgesetz mithineingezogen.

Daher stelle ich folgende konkrete Frage an Sie – aufgrund des Artikels 4a hätten Sie ja die Möglichkeit gehabt, sich Kompetenzen zu erwerben –: Warum haben Sie sich im Ausschuß nicht dagegen zur Wehr gesetzt, daß dieser Artikel gestrichen wurde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter Smolle! Ich habe das Wasserrechtsgesetz nicht hineingezogen, sondern ich bin für die Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes zuständig, wie Sie wissen.

Weiters möchte ich festhalten, daß es Aufgabe der Länder ist, auf Basis des Landesgesetzes sowohl die Frage der Kanalanschlußregelungen als auch die Frage der Kanalanschlußgebühren festzulegen. Warum? – Die Situation in den Ländern ist einfach unterschiedlich, und auf diese Unterschiedlichkeit soll reagiert werden. Aber ich bin bereit dazu, wie ich schon drei Mal gesagt habe, in dieser gemeinsamen Gruppe Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Grabner, bitte.

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie weit sind Ihre Vorarbeiten zur gerechteren Verteilung der Fördermittel unter Zugrundelegung des Arbeitskräfteeinsatzes gediehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wo da der Bezug zum Wasserrechtsgesetz gegeben ist, sehe ich nicht. Aber ich habe schon die Frage bezüglich der Anwendung des Artikels 4 der neuen Verordnung in bezug auf die ländliche Entwicklung beantwortet und auch bereits gesagt, wo derartige Staffelungen in den Förderungen schon vorgegeben sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte.

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Minister! Die Auflagen für die österreichischen Landwirte zur Genehmigung eines Bewässerungsbrunnens sind sehr streng. Portugal hat aber jetzt im Rahmen der Agendaverhandlungen zusätzliche landwirtschaftliche Flächen als bewässerungswürdig genehmigt bekommen. Wie groß ist das Flächenausmaß der zusätzlichen Genehmigung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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