Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 21

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Das Problem bestand darin, daß in einem Entwurf das generelle Anbindeverbot festgehalten war, was in der Konsequenz bedeutet hätte, nur Laufställe, Laufstallungen einzurichten.

Das ist sinnvoll aus der Sicht des Tierschutzes und auch bei größeren Betrieben wirtschaftlich machbar. Bei kleineren Betrieben, bei denen etwa der Weideauslauf üblich ist, bei denen etwa auch ein vernünftiges Stallklima gegeben ist, ist aus meiner Sicht auch die Anbindehaltung vertretbar. Und genau diese Kleinerzeugerregelung haben wir auch in Brüssel auf Anregung der österreichischen Biobauern umgesetzt, die dafür sehr dankbar sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Gradwohl, bitte.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich komme auf die biologische Landwirtschaft und auf einige Debattenbeiträge in den letzten Wochen meinerseits zurück. Meine Frage an Sie lautet: Gibt es in Ihrem Ressort Vorarbeiten beziehungsweise wenn ja, wie weit sind diese gediehen hinsichtlich der Biobauernverbände, die AMA-Marketing-Beiträge an diese Verbände zurückzuzahlen, damit diese ihre Marketinglinien aufziehen können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Diese Vorarbeiten gibt es nicht. Warum? – Wir haben bisher eine Strategie verfolgt, die sich durchaus bewährt hat, nämlich daß das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft auf Basis der Dienstleistungsrichtlinie die Verbände unterstützt – also die Arbeitsgemeinschaften, etwa den Ernteverband, um nur ein Beispiel zu erwähnen – und daß die Frage der Marketingbemühungen gemeinsam zwischen den Verbänden und der Agrarmarkt Austria ausgemacht wird. Es gibt zwischen den Verbänden, sprich der ARGE und der Agrarmarkt Austria, intensive Gespräche darüber, wie die Kooperation verbessert werden kann. Aus meiner Sicht besteht durchaus eine gewisse Verbesserungsnotwendigkeit und auch -möglichkeit, aber einen Abtausch hielte ich nicht für sinnvoll, weil wir damit die Dualität, die wir gemeinsam als richtig empfinden, auch mit den Bioverbänden, in Frage stellen würden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Salzl, bitte.

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Die Aufhebung der Exportsperre für britisches Rindfleisch so kurz nach dem Dioxinskandal ist meiner Meinung nach gerade für die kleinen Bauern unzumutbar, aber auch dem Konsumenten gegenüber unverantwortlich und wird auch von den Österreicherinnen und Österreichern, soweit die Umfragen das belegen, nicht gewünscht.

Meine Frage: Wie stehen Sie zu der Aufhebung dieser Exportsperre, beziehungsweise was werden Sie tun, um einerseits die Landwirtschaft vor Schäden zu bewahren und andererseits den Wünschen der Konsumenten weitestgehend Rechnung zu tragen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Auf Basis einer Beschlußfassung der Staats- und Regierungschefs ist die Kompetenz für die konkreten Schritte der Erleichterung des Exportverbotes für britisches Rindfleisch der Kommission übertragen worden. Ich appelliere von dieser Stelle aus an den österreichischen Handel, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen, weil ich es für sinnvoll halte, daß wir nach wie vor bei österreichischem gutem Frischfleisch bleiben. Wir werden diese Strategie durch entsprechende Marketinginitiativen der Agrarmarkt Austria unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir den vierten Fragenkomplex abgehandelt.

Die 5. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte.


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