Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 98

Fraktion haben!) Es ist zwar von vielen Rednern hier schon betont worden, daß durch die Ausgliederung die politische Kontrolle über das Unternehmen verlorengeht, es ist aber noch nicht herausgearbeitet worden, daß wahrscheinlich auch der Auftrag, der Unternehmensauftrag im öffentlichen Bereich, aufgrund der Ausgliederung mit der Zeit – und das war mit der Ausgliederung intendiert – verlorengehen wird. Das, was die öffentlichen Unternehmen im Bereich der Gemeinkosten und der wirtschaftlichen Aufträge leisten, wird dann nicht mehr gewährleistet werden können, wenn sich die Wiener Verkehrsbetriebe als ein Teil dieser Stadtwerke dann genauso privatwirtschaftlich verhalten müssen und eventuell mit der ÖBB um den Auftrag zur Erteilung der Linienführung im Nahverkehrsbereich konkurrieren müssen.

Das wäre eine Konsequenz, die mit der Ausgliederung intendiert war, Kollege Edler! Es wundert mich, daß ein sozialdemokratischer Gewerkschafter, dem all das ein Anliegen sein müßte und sollte, einfach zuschaut, wie der Auftrag von öffentlichen Unternehmen durch die Ausgliederung, deren soziale Auswirkungen zwar von hinten herum zunächst einmal abgefedert werden, ruiniert wird. Außerdem können die politische und demokratische Kontrolle für die ausgegliederten Unternehmen und die Möglichkeiten, andere Aufträge zu erhalten, nicht mehr erreicht und wahrgenommen werden. Das ist für uns der Grund, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen. Es ist dies ein Folgegesetz, denn das eigentliche Gesetz, nämlich die Ausgliederung selbst, wie es Kollege Kier angesprochen hat, wird auf anderer Ebene beschlossen (Zwischenruf des Abg. Edler) und von uns gar nicht mehr diskutiert. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

13.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte.

13.45

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Bundesgesetz, das die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke betrifft, ist anderen Ausgliederungen aus der öffentlichen Hand nachgebildet, wobei jede der Ausgliederungen Spezifika aufzuweisen hatte und sicherlich auch in Zukunft aufweisen wird. Gerade bei diesem Gesetz sind aus Kompetenzgründen sowohl bundesgesetzliche als auch landesgesetzliche Maßnahmen notwendig und daher auch diese Begleitmaßnahmen auf Bundesebene erforderlich.

Ich glaube daher, daß es wichtig ist klarzustellen, daß durch diese Ausgliederung einerseits entscheidende Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit dieses Unternehmens für die Zukunft geschaffen werden, andererseits aber – das erachte ich für ganz wichtig – auch die Rechte, die Ansprüche, die Mitbestimmungsqualität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmensgruppe in der alten Qualität gesichert sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei der Abg. Tichy-Schreder.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich darf mich bei der Ausschußvorsitzenden, Frau Kollegin Reitsamer, sehr herzlich bedanken, die durch eine Unterbrechung der Ausschußsitzung und durch Herbeirufen zusätzlicher Experten – Herr Professor Doralt ist schon genannt worden, aber auch ein Experte des Justizministerium ist erschienen – die Damen und Herren des Ausschusses und – so sage ich – auch mich in die Lage versetzt hat, noch zusätzliche Rechtsinformation, Aufklärung und Detailinformation zu bekommen, weil dabei auch gesellschaftsrechtliche Fragen wie beispielsweise der Vertrag als solcher angesprochen wurden.

Es wurde bei dieser Aussprache und bei dieser sehr fachkundigen Aufklärung klargestellt, warum jetzt noch kein endgültiger Vertrag vorliegen kann, weil sich dieser erst aus den vorzunehmenden Schritten zu entwickeln hat. Daher konnte dem Wunsch von Damen und Herren des Ausschusses, bereits jetzt einen Vertrag vorgelegt zu bekommen, nicht Rechnung getragen werden, weil ein solcher noch gar nicht existiert. Aber trotzdem ist dieses Gesetz erforderlich, um das Zustandekommen eines derartigen Vertrages eben überhaupt erst zu ermöglichen.


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