Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 157

Das, was mich an dieser Vorlage etwas irritiert, ist zwar auch eine Verbesserung, aber es bleibt trotzdem irritierend, nämlich die Erhöhung des Notendurchschnitts von 2,8 auf 2,9. (Abg. Dr. Antoni: Umgekehrt!) – Umgekehrt? Nein, es stimmt schon: von 2,8 auf 2,9. Irritierend daran ist: Warum sind es 2,9? Warum nicht 3,0, 3,1 oder 3,2? Warum überhaupt der Notendurchschnitt? – Dieser Notendurchschnitt von 2,9 wird im Entwurf begründet, und diese Begründung ist eigentlich nicht nur stark irritierend, sondern sie ist ein echtes Problem.

Der Durchschnitt von 2,9 wird nämlich deshalb gewählt – in der Argumentation wird das auch ausgeführt –, damit es nicht 3 sind, denn bei 3 ballen sich die möglichen Beihilfenwerber, und bei 3,1 wären es noch mehr. Also nimmt man 2,9, was aber überhaupt nichts mit einer rational begründeten Leistungskomponente zu tun hat, sondern man nimmt diese 2,9 deshalb, weil es möglichst wenige betreffen soll, aber trotzdem eine Verbesserung ist. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Frau Kollegin Brinek! Können Sie mir erklären, warum es zwar in der Unterstufe eine Regelung für das Aufsteigen und in der Oberstufe eine Regelung für das Aufsteigen gibt, bezüglich der von Ihrer Seite – nicht von unserer, das ist nicht unser Konzept – auch begründet wird, warum das sinnvoll ist, warum sich das aber in einer entsprechenden Beihilfenregelung nicht wiederfindet?

Das wäre eine ehrliche und saubere Form, das zu lösen: nämlich zuzugeben, daß das Schülerversagen in einem Jahr nicht Maßgabe und Kriterium für den Zugang zu einer Beihilfe sein kann. Das kann es nämlich tatsächlich nicht sein, vor allem dann nicht, wenn es mit sozialen Zugangskriterien kombiniert wird. Denn man weiß andererseits, daß natürlich gerade bei lernschwachen Schülern ein eher überproportionaler Anteil nicht zu den sozial Begüterten gehört. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Wenn man sieht, wie man zu diesem Notendurchschnitt von 2,9 kommt, und diese Argumentation hört, dann wird diese Regelung plötzlich sehr durchsichtig. Das ist eigentlich der einzige und der massivste Grund, warum man gegen diese Regelung sein müßte. Wir sind trotzdem nicht gegen diese Regelung, weil wir natürlich diese geringfügige Verbesserung sehen. Wir sind aber sehr wohl für den Abänderungsantrag der Liberalen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, beim nächsten Mal zu bedenken ... (Abg. Dr. Höchtl: Herr Kollege Öllinger! 25 Prozent ist nicht geringfügig!) – Das ist keine Verbesserung um 25 Prozent. (Abg. Dr. Höchtl: Aber eine Verbesserung auch gegenüber der Inflationsrate! Die 25 Prozent sind mehr als die Inflationsrate!)

Es ist etwas besser, aber es ist noch immer nicht gut genug, wenn man es mit sozialen Kriterien und auch mit dem begründet, was für Schüler maßgeblich zu sein hat, nämlich einer überschaubaren Einheit. Das kann nicht das Jahr sein; das kann nur der Lernerfolg insgesamt oder die Bereitschaft und die Willigkeit der Schüler sein, ihren Teil zu einem positiven Schulerfolg beizutragen.

Ich denke, wenn Sie mit Ihrer Nichtgenügend-Regelung in der Unterstufe und in der Oberstufe Ihren sehr bescheidenen Beitrag dazu leisten, daß Sie das auch irgendwie anerkennen, dann sollte sich das auch in einer entsprechenden Beihilfenregelung wiederfinden. Das tut es aber nicht, und das ist bedauerlich. Vielleicht sind Sie in diesem Punkt beim nächsten Mal etwas lernfähiger, sodaß wir an das "Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse" auch bei der ÖVP denken können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.– Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

19.26

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zum Thema ist schon sehr viel gesagt worden, und im Grunde ist dieses Gesetz an sich sehr zu begrüßen.


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