Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 14

denen Eindruck Vor- und Nachteile, und ich meine, daß es daher wichtig ist und Sinn macht, jenen Beratungsbereich, den wir extern vergeben, mit der Aufgabe zu betrauen, sich die Systeme in den anderen Partnerstaaten der Europäischen Union anzuschauen, um ein System zu entwickeln, das aus heutiger Sicht von optimaler Funktionalität geprägt ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Van der Bellen, bitte.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Sie wissen, daß die Entwicklung des modernen Bankgeschäfts so rasant vor sich geht, daß nur ich weiß nicht wieviel Dutzend Personen – wenn es überhaupt so viele sind – in Österreich etwas von den modernen Derivativgeschäften und so weiter verstehen. Das führt mich zu der Behauptung, daß die Direktoren, die wesentlichen Mitglieder der Bankenaufsicht, wahrscheinlich hochbezahlte Spezialisten sein werden müssen und keinesfalls zum Beispiel dem Beamtenschema unterliegen können. Teilen Sie diese Ansicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich teile Ihre Meinung, daß eine so komplexe Aufgabe, wie sie eine Bankenaufsicht oder eine Allfinanzaufsicht darstellt, in Spitzenbereichen der Verantwortlichkeit zumindest jene Qualifikation erforderlich macht, die auf der anderen Seite notwendig ist, um ein großes Bankinstitut zu führen. Das ist für mich überhaupt keine Frage. Und es ist daher auch bei der Strukturierung einer solchen Allfinanzaufsicht oder einer ausgegliederten Bankenaufsicht diese Frage ernsthaft zu prüfen.

Das ist nämlich ein ganz interessanter Aspekt, wenn Sie sich die europäischen Systeme ansehen – ich nehme an, daß Sie das getan haben –: Dort, wo man zu Beginn im Hinblick auf die Bezahlung sehr restriktiv vorgegangen ist, ist man relativ rasch draufgekommen, daß das nicht funktionieren kann, denn entweder hat man keine guten Leute, oder wenn man durch Zufall jemand Guten findet, dann ist er bald abgeworben, nämlich auf die andere Seite des "Bahnsteigs".

Daher ist das eine Frage, die man ohne Emotionalität, sehr rational angehen muß, und im Vergleich mit der Qualifikation, die notwendig ist, damit eine Bankenaufsicht auch effektiv sein kann, wird man zu einem System kommen müssen, das sicherlich – und insofern, Herr Professor, gebe ich Ihnen recht – mit dem Besoldungsschema des öffentlichen Dienstes nicht in Einklang zu bringen sein wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Teilen Sie meine Ansicht, daß trotz allen Reformbedarfs bei der Bankenaufsicht auch bei Ausnützung der geltenden Rechtslage die Malversationen Riegers durch die Bankenaufsicht rechtzeitig hätten aufgedeckt werden müssen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, man muß hier feststellen, daß die Bankenaufsicht – ich habe das auch anläßlich einer Dringlichen Anfrage klar gesagt –, seit Verdachtsmomente aufgetaucht sind, daß im Bereich der Riegerbank auch bankrechtliche Aspekte berührt sind, auf Basis jener rechtlichen Rahmenbedingungen, die sie hat, gehandelt hat.

Ich habe beispielsweise mit sehr großem Bedauern zur Kenntnis genommen, daß eine nicht unwesentliche Anzeige von März 1998 von den österreichischen Gerichten erst im November 1998 verhandelt worden ist. Ich möchte das nicht werten, sondern nur feststellen, Ihnen aber damit auch den Rahmen, innerhalb dessen die heutige Bankenaufsicht agiert, darlegen.


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