Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 39

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11.17

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Als Tierschutzsprecherin der Sozialdemokraten möchte ich im Rahmen dieser Debatte kurz auf die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 eingehen und im Sinne der 650 000 Unterzeichner des Tierschutz-Volksbegehrens wiederum auf die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes in Österreich aufmerksam machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Sozialdemokraten haben ja ein Hearing initiiert und einen Entwurf vorgelegt, der, so glaube ich, zukunftsweisend ist. Wir werden Gelegenheit haben, in der nächsten Sitzung des Unterausschusses am 9. Juni darüber zu reden, und ich bin gespannt, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, was die Länder vorlegen werden. Uns geht es nicht um Kompetenzstreitigkeiten, sondern um Effizienz im Tierschutzbereich. Die Artikel-15a-Verträge – da haben wir einige Erfahrungen – sind leider Gottes nicht die besten.

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren ist begrüßenswert, weil man ja eine weitere Harmonisierung des unterschiedlichen Tierschutzrechtes in den Mitgliedstaaten des Europarates erreichen will. Dasselbe sollte aber auch für Österreich gelten, denn neun verschiedene Landestierschutzgesetze erschweren den Vollzug erheblich.

Die Regelungen im Bereich der Zucht, der Haltung, der Tierheime, der Ausstellungen, aber vor allem der chirurgischen Eingriffe sind von großer Bedeutung, denn gerade in diesen Bereichen gibt es in Österreich nach wie vor die unterschiedlichsten Regelungen. Es bleibt zu hoffen, daß die Bundesländer entgegen den Erfahrungen aus der Vergangenheit dieses Übereinkommen so rasch wie möglich vollziehen. Einzelne Schwachpunkte müssen im Tierschutzbereich ausgeräumt werden; so wird zum Beispiel endlich dem Kupiertourismus in Österreich ein Ende gesetzt.

Der SPÖ-Entwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz enthält dieselben Forderungen und Regelungen im Bereich der Heimtiere wie das Europäische Übereinkommen. Obwohl ich dieses Übereinkommen im Sinne der Tiere begrüße, möchte ich erneut die Notwendigkeit eines Bundestierschutzgesetzes anmerken. Es freut mich als Tierschutzsprecherin ganz besonders, wenn sich alle Fraktionen in diesem Haus für eine Harmonisierung unterschiedlicher Tierschutzstandards im EU-Raum aussprechen. Es bleibt mir daher die Hoffnung, daß sich diese auch im Inland durchsetzt.

Wie wir alle wissen, ist der derzeitige Stand in Sachen Tierschutz unbefriedigend und ungenügend, obwohl sich doch erfreulicherweise in der letzten Zeit einiges geändert hat. Wir Sozialdemokraten werden aber auch in Zukunft diejenigen sein, die in Sachen Tierschutz für Verschärfungen eintreten.

So möchte ich zum Beispiel anführen, daß erst gestern der sozialdemokratische Landesrat Othmar Raus eine neue Tierschutzregelung in Salzburg eingeführt hat, mit der er einen wichtigen Schritt für den Schutz von Wildtieren setzt. In dieser Verordnung wird festgeschrieben, welche Wildtiere in Zirkussen in Salzburg nicht mehr gehalten und welche künftig nicht mehr transportiert werden dürfen. In diesem Bereich zeigt sich auch das Dilemma der Artikel-15a-Vereinbarung; ursprünglich war nämlich geplant, mit einer Artikel-15a-Vereinbarung in allen österreichischen Bundesländern gemeinsame Richtlinien aufzustellen. Vor allem die Salzburger Sozialdemokraten haben darauf gedrängt, Tiger, Löwen, Elefanten und Mungos darin aufzunehmen. Die anderen Bundesländer wollten jedoch keine strengeren Bestimmungen in Sachen Tierschutz. Genau das ist das Problem der Artikel-15a-Vereinbarung, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat.

Hier möchte ich gleich an den Antrag der Kollegin Langthaler betreffend Beitritt Österreichs zur Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten, kurz Bonner Konvention, anschließen. Österreich und Griechenland sind die einzigen beiden EU-Staaten, die, wie Sie wissen, diese Konvention noch nicht unterschrieben haben, und das ist eigentlich, gelinde gesagt, beschämend. (Abg. Ing. Langthaler: So ist es!)


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