Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 170

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Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz-Luft geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließe, das Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz-Luft geändert wird (i.d.F. des Ausschußberichtes 961 d.B., XX. GP), wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Z 2 entfällt.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.30

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Heute hat im Hohen Haus das Thema Tierschutz einen relativ breiten Rahmen eingenommen, was mich sehr freut, weil das ein Zeichen ist, daß auch das Hohe Haus auf die Belange des Tierschutzes reagiert.

Herr Abgeordneter Parnigoni und auch Abgeordnete anderer Fraktionen haben – wie ich meine, zu Recht – auf die Mißstände bei den Lebendtiertransporten hingewiesen, haben die Subventionen für die Lebendtiertransporte negativ hervorgehoben und im weiteren Sinne deren Abschaffung gefordert. Dem kann ich voll und ganz zustimmen, denn ich glaube, daß es, wenn die Subventionen abgeschafft werden und daher kein Profit mehr gemacht werden kann, in weiterer Folge einen Verzicht auf Ferntransporte geben wird.

Gerade die Entwicklung im Bereich des Tiertransportes in den letzten Jahren macht einen großen Teil der Bevölkerung sensibel für den Tierschutz. Es wurden im Fernsehen einige Filme über Tiertransporte gezeigt, wo grauenhafte Bilder zu sehen waren. Ich staune immer wieder, wie sehr dieses Thema unter die Haut geht und wie viele Menschen sich für den Tierschutz interessieren.

Es ist dem Herrn Minister Einem und auch seinen Beamten und Beamtinnen zu danken, daß die Tradition der österreichischen sozialdemokratischen Verkehrsminister, in diesem Bereich im Sinne eines modernen Tierschutzes im Wege von Gesetzen zu handeln, aufrechterhalten wird. Mit dem österreichischen Tiertransportgesetz-Straße wurde bereits vor einigen Jahren unter Verkehrsminister Klima eine positive Grundlage geschaffen, mit der auch Tierschützer zufrieden waren und um die uns so manche europäische Staaten beneiden beziehungsweise mit der wir als Vorbild fungieren können.

Das vorliegende Tiertransportgesetz-Eisenbahn zeichnet sich erstens durch die Bestimmung über die Zulässigkeit von Tiertransporten und zweitens die Durchführung und Höchstdauer solcher Tiertransporte aus. Ein besonderes Anliegen ist mir als Tierschutzsprecherin, daß auch die Betreuung der Tiere während des Transportes und die Ausstattung der Transportmittel geregelt werden. Damit diese Regelungen auch wirklich im Sinne eines modernen Tierschutzes eingehalten werden, wurde auch eine Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften vorgeschrieben, was natürlich ein ganz wichtiger Faktor ist.

Im Laufe der Jahre hat sich aufgrund des besonderen Engagements verschiedener Tierschutzorganisationen und auch aufgrund der erschreckenden Filmberichte eines Herrn Karremann, die ich schon erwähnt habe, eine breite Öffentlichkeit für den Tierschutz starkgemacht. Private Initiativen wie das Tierschutz-Volksbegehren auf nationaler Ebene beweisen das, bei dem, wie wir wissen, sehr viele Unterschriften gesammelt wurden.


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