Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 8

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nahmen, die nun zusätzlich zur Basisförderung gewählt werden müßten, sind: erstens betriebsbezogene Maßnahmen wie biologische Wirtschaftsweise und zweitens einzelflächenbezogene Maßnahmen im Rahmen eines Projekts unter Zustimmung der Naturschutzbehörde.

Meine Frage: Welche Bedingungen und Auflagen müssen österreichische Landwirte bereits ab 1. Jänner 1998 erfüllen, um überhaupt Förderungen aus dem neuen ÖPUL ’98 erwarten zu dürfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Sie beziehen sich auf das neue Umweltprogramm 1998, das im STAR-Ausschuß beschlossen wurde. Kein österreichischer Bauer wird gezwungen, auf dieses Umweltprogramm 1998 umzusteigen, aber es wird eine Umstiegsmöglichkeit auf freiwilliger Basis angeboten.

Es war notwendig, die Basisförderung unter zusätzliche Auflagen zu stellen. Warum? – Weil mir die Basisförderung als flächenhaftes Angebot für alle österreichischen Bauern so wichtig ist, daß ich auch akzeptiert habe, daß es diese zusätzlichen Auflagen gibt. Die Bauern werden entsprechend informiert werden und sich dann selbst entscheiden können, ob sie im ÖPUL ’95 bleiben oder auf das ÖPUL ’98 umsteigen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Zusatzfrage: Abgeordneter Schrefel, bitte.

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie beurteilen Sie die Chancen des Biolandbaus in Europa und speziell in Österreich, da es doch so ist, daß der Großteil der Konsumenten Lebensmittel aus naturnaher Produktion den Vorzug gibt, beim Einkauf jedoch wieder eher zu den billigeren, konventionelleren Lebensmitteln greift?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich beurteile die Chancen des Biolandbaus in Österreich und in Europa positiv. Auch die Kommission hat entsprechende Vorschläge dazu. Es ist etwa daran gedacht, in Zukunft Umweltmaßnahmen und damit auch den Biolandbau in den besonders sensiblen Zonen zu 100 Prozent zu finanzieren und nicht nur zu 50 Prozent.

Sie kennen meine Auffassung, daß die Chance des Biolandbaus von der Marktentwicklung abhängt. Wir müssen daher alles tun, um die Konsumenten weiterhin positiv für die Produkte der Biobauern zu stimmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Abgeordneter Wabl, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Denken Sie daran, daß Sie bei ÖPUL II als Förderungskriterium auch heranziehen, daß jene Bauern, die daran teilnehmen, keine gentechnisch veränderten Pflanzen, Produktionsmittel, kein gentechnisch verändertes Saatgut verwenden dürfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Im nun genehmigten ÖPUL ’98 ist eine derartige Auflage nicht vorgesehen. Es ist vorgesehen, daß sich der Bereich des Biolandbaus selbst als ein Sektor definiert, der ohne diese Methode, also ohne gentechnische Modifikation auskommt. Ich unterstütze diese Bemühungen etwa dadurch, daß ich im Bereich Saatgutforschung gemeinsam mit den Biobauern ein Projekt auf die Füße gestellt habe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Barmüller, bitte.


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