Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 28

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Bei allem Respekt: Ich weiß, daß es hervorragende Finanzbeamte gibt, ich weiß aber auch, daß sie unterschiedlich belastet sind, und zwar vom Zeitaufwand her, aufgrund der menschlichen Ressourcen und anderer Faktoren. Wir haben uns darauf verständigt, daß wir im Herbst über eine leistungsbezogene Adaptierung über die 50 Prozent hinaus reden werden – jedenfalls aber nicht auf die ursprüngliche Höhe, das ist auch ganz klar, denn das würde nicht dem Ziel entsprechen –, weil ich wirklich weiß, daß die Finanzbeamten unterschiedlich belastet sind. Und diese unterschiedliche Belastung soll dann durch eine solche Zulage ausgeglichen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine weitere Zusatzfrage dazu liegt nicht vor.

Wir kommen zum 6. Fragenkomplex. Frau Abgeordnete Hagenhofer formuliert die Frage.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

145/M

Durch welche Maßnahmen werden Sie im Rahmen des Budgetvollzugs 1997 erreichen, daß Österreich die Maastricht-Kriterien erfüllen kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wie Sie wissen, sieht der Vorschlag des Bundes für 1997 742 Milliarden Schilling an Einnahmen und 679 Milliarden Schilling an Ausgaben und daher ein Defizit von 68 Milliarden Schilling oder 2,7 Prozent des BIP vor.

Einige Fakten machen einen sehr restriktiven Budgetvollzug sowie kompensatorische Maßnahmen notwendig. Wir haben darüber bereits anläßlich eines Budgetüberschreitungsgesetzes in diesem Hause, glaube ich, diskutiert.

Ich möchte kurz zusammenfassen: Auf der Ausgabenseite hat die Änderung der Krankenanstaltenfinanzierung beim Bund zu einer Mehrbelastung von 3,3 Milliarden Schilling geführt. Diese war zum Zeitpunkt der Budgeterstellung nicht bekannt, weil die Einigung mit den Finanzausgleichspartnern ja erst im November 1996 zustande kam.

Im Sozialbereich, nämlich sowohl bei der Sozialversicherung als auch beim FLAF, sind infolge der konjunkturell schwächeren Einnahmenentwicklung Mehrbelastungen zwischen 5 Milliarden und 7 Milliarden Schilling für das Budget zu erwarten.

Auf der anderen Seite führten die bereits angesprochene Aufhebung der Mindest-KöSt beziehungsweise die Änderung bei der Werkvertragsregelung durch den Verfassungsgerichtshof zu Einnahmenausfällen in der Größenordnung von 2 Milliarden bis 2,5 Milliarden Schilling.

Um das veranschlagte Defizit in Höhe von rund 68 Milliarden zu halten, wurde daher eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Zum Beispiel wird der Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung durch die Ausschüttung der Pensionsrückstellungen der P.S.K. an den Bund in der Höhe von etwa 3,5 Milliarden mehr als kompensiert.

Bei der Mindestkörperschaftsteuer wurde eine Neuregelung beschlossen.

Die Mehrbelastungen im Bereich des Sozialbudgets werden insbesondere durch Einsparungen bei den Ermessensausgaben kompensiert. Sie wissen, daß wir die gestaltbaren Ermessensausgaben mit April um 8 Prozent gekürzt haben, und das macht einen Betrag von 4,5 Milliarden bis 5 Milliarden Schilling aus.

Außerdem bin ich guter Dinge, durch die Einfuhrbeschränkung bei Tabakwaren aus Drittstaaten im Laufe des Budgetvollzuges 1997 noch 1 Milliarde bis 1,3 Milliarden Schilling für das Budget zu erhalten.


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