Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 11

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Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter! Es ist mir der genaue Zeitpunkt nicht mehr erinnerlich, aber am Rande von Ministerratsbesprechungen sprechen der Justizminister und ich immer wieder über die europäische Entwicklung.

Ich werde bei nächster Gelegenheit den Herrn Justizminister beispielsweise darüber informieren, daß wir beim letzten Umweltministerrat in Brüssel dieses Thema wieder diskutiert haben und daß sich jetzt die deutsche Seite aufgrund des in Deutschland ja schon existierenden Umwelthaftungsgesetzes interessanterweise recht kritisch gegenüber einer europäischen Vorgangsweise in dieser Richtung ausspricht.

Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und auch von mir persönlich mit dem Herrn Justizminister sind voll gegeben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Weitere Zusatzfragen von SPÖ oder ÖVP sind nicht gewünscht.

Wir kommen daher zur 2. Anfrage: 91/M. Ich bitte Herrn Abgeordneten Keppelmüller um die Formulierung der Frage.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sind Sie als der für den Umweltschutz zuständige Bundesminister der Auffassung, daß eine Mitkompetenz des Umweltministeriums zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und eine eigenständige österreichische Zulassung, wie sie die EU-Richtlinie ja vorsieht, jedenfalls erforderlich sind ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Keppelmüller! Ich bitte Sie, die eingereichte Frage zu verlesen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (fortsetzend): Ich habe von meinem Klub das als eingereichte Frage in schriftlicher Form bekommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! Sie kennen den Wortlaut der Frage, er lautet:

91/M

Sind Sie als der für den Umweltschutz zuständige Bundesminister der Auffassung, daß Pflanzenschutzmittel-Zulassungen anderer EU-Staaten nicht automatisch in Österreich anerkannt werden sollten?

Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Danke, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen mitteilen, daß in der letzten Ministerratssitzung vor der Weihnachtspause, am 17. Dezember 1996, eine Regierungsvorlage für ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz verabschiedet wurde.

Im Hinblick auf die Punkte, die Sie hier besonders angesprochen haben, sieht dieses Pflanzenschutzmittelgesetz respektive die dem Parlament zugeleitete Regierungsvorlage vor, daß gemäß § 12/1 die gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, die von einzelnen EU-Staaten erteilt werden, so geregelt wird, wie es Artikel 10 der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie vorgibt.

Das heißt, es wird in Österreich ein beschleunigtes Verfahren dann geben, wenn es sich erstens um einen Wirkstoff handelt, der in der Europäischen Union bereits einer sogenannten gemeinschaftlichen Wirkstoffbewertung unterzogen wurde – es ist dies ein sehr modernes Verfahren, das ja auch von Österreich mitgetragen wird; Wirkstoffe werden ja auch durch unsere Experten im Auftrag der Europäischen Union bewertet, und man kann davon ausgehen, daß diese Wirk


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