Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 100

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Dennoch müssen wir uns bemühen und alles daransetzen, daß – das Gesetz schafft ja die Voraussetzung – der Zivildienst die Ausnahme von der Regel Wehrdienst bleiben muß. Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns zur österreichischen Landesverteidigung, aber auch zur Institution Zivildienst. Wir haben deshalb auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen einen gesellschaftspolitisch vertretbaren Ausgleich zwischen Heer und Zivildienst gefunden, der einerseits die für die Landesverteidigung erforderliche Zahl von Grundwehrdienern sicherstellt, gleichzeitig aber den wichtigen Beitrag, den die Zivildiener für die Gesellschaft leisten, anerkennt.

Die Zulassung zum Zivildienst erfolgt weiterhin über die Abgabe einer Zivildiensterklärung. Der Zugang wird in dieser Form geregelt sein, wobei der zeitliche Rahmen für die Abgabe der Erklärung von bisher vier Wochen ab Musterung auf einen Zeitpunkt bis zwei Tage vor der Einberufung auf mindestens sechs Monate erstreckt wird. Auch nach der vollständigen Ableistung des Grundwehrdienstes wird im Falle einer Einstellungsänderung des Präsenzdieners noch eine Zivildiensterklärung möglich sein. Eine derartige nachträgliche Erklärung kann drei Jahre nach der Einberufung erfolgen. Damit wird einer sogenannten Gewissensnachreifung Rechnung getragen, aber natürlich auch auf die erforderliche Planungssicherheit für die Militärbehörden Rücksicht genommen.

Meine Damen und Herren! Durch die neuen Bestimmungen bezüglich der Aufschubmöglichkeiten wird es zu einer Kostensenkung kommen. Es wird in diesem Bereich Einsparungen in Millionenhöhe geben. Das ist angesichts des Sparpaketes, in Zeiten des Sparens sicherlich keine unbedeutende Summe. Es ist natürlich auch eine erwiesene Tatsache, daß die Leistung des Wehr- und des Zivildienstes in jüngeren Jahren sicher leichterfällt als später, etwa nach einer Familiengründung.

Noch eine Bemerkung zu der oft kritisierten Dauer des Zivildienstes. Mit der Festlegung der Zivildienstdauer von zwölf Monaten, in der erstmals der Anspruch auf zwei Wochen Urlaub enthalten ist, ist der Lastenausgleich zum Präsenzdiener sichergestellt, denn dieser ist durch die Kasernierung, durch die militärische Ausbildung, durch die Übungen und durch den Wachdienst et cetera einer Mehrbelastung ausgesetzt, die zu berücksichtigen war.

Meine Damen und Herren! Wir haben mit dieser Regelung auch die unterschiedlich lange Zivildienstdauer abgeschafft und damit dem Zivildiener für die Zukunft eine planbare Größe vorgegeben.

Wir haben durch dieses Gesetz auch – und das soll nicht unerwähnt bleiben, meine Damen und Herren – eine Sicherstellung für den Zivildiener erreicht, gleichzeitig aber auch die Voraussetzung dafür geschaffen – und das möchte ich wirklich betonen –, daß in den kommenden Jahren genug Präsenzdiener für die militärische Landesverteidigung bereitstehen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Moser. – Er hat das Wort.

14.34

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Novelle zum Zivildienstgesetz. Einer meiner Vorredner hat gesagt, mit dieser Novelle werde die unendliche Geschichte des Zivildienstes prolongiert. Ich möchte dem noch hinzufügen: Es wird das Trauerspiel um den Zivildienst fortgesetzt.

Wir haben bisher ein Provisorium nach dem anderen gehabt und ich bedauere es, daß es auch jetzt dieser rot-schwarzen Koalitionsregierung wiederum nicht gelungen ist, einen großen Wurf zu machen. Wir haben wieder nur eine halbe Lösung.

Ich bedauere ein wenig den Kollegen Gaál. Er tut mir wirklich leid, daß er hier am Rednerpult eine derartige Lösung begründen mußte, daß er noch dazu positiv darüber sprechen mußte.


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