Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 196

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Des weiteren berichte ich, Herr Präsident, über die Regierungsvorlage (57 der Beilagen): Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte samt Anlage.

Das Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte ist ein Staatsvertrag, der am 17. Dezember 1994 in Lissabon von Österreich unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet wurde. Er bedarf nunmehr der Ratifikation.

Der Wirtschaftsausschuß stellt fest, daß das Energiechartaprotokoll der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte samt Anlage (57 der Beilagen) wird genehmigt,

2. Die französische, italienische, russische und spanische Fassung des Vertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Des weiteren berichte ich über die Regierungsvorlage (107 der Beilagen): Kündigung von Handelsabkommen mit Ecuador, El Salvador und Guatemala sowie ein Abkommen über die Gewährung begünstigter Zollsätze mit Ungarn.

Wegen der sich aus der EU-Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtung zur Aufkündigung älterer völkerrechtlicher Verträge, die mit dem EU-Rechtsbestand nicht übereinstimmen, sind die Handelsabkommen mit den vorhin genannten Staaten und das Abkommen über die Gewährung begünstigter Zollsätze mit Ungarn aufzukündigen.

Der Wirtschaftsausschuß hat sich damit am 2. Juli ebenfalls befaßt und stellt als Ergebnis seiner Beratungen somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Kündigung von Handelsabkommen mit Ecuador, El Salvador und Guatemala sowie eines Abkommens über die Gewährung begünstigter Zollsätze mit Ungarn (107 der Beilagen) wird genehmigt.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Berichterstatter zu den Punkten 12 und 18 ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Ich bitte um Ihre Berichte.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (100 der Beilagen): Internationales Kaffee-Übereinkommen 1994.

Österreich ist ungleich den anderen Mitgliedstaaten der EU noch nicht Mitglied des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1994.

Der Wirtschaftsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung vom 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 (100 der Beilagen) wird genehmigt.

2. Die authentischen Texte samt der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kundgemachten vorliegenden deutschen Übersetzung sind während der Amtsstunden im Wirtschaftsministerium zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.


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