7. ausdrückliche Verpflichtung für die Sozialversicherungsträger, nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu agieren,
8. Verpflichtung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, als Aufsichtsbehörde alle Beschlüsse aufzuheben, die gegen diese Grundsätze oder die Rechtsvorschriften verstoßen."
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Weiters:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Wirtschaftsstandortes Österreich umzusetzen:
1. Aufnahme von Verhandlungen mit allen Gebietskörperschaften, um im Bereich des Anlagenrechtes eine Verfahrenskonzentration, eine Verkürzung der Verfahrensdauer und eine einheitliche Verfahrenspraxis zu erwirken. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in diesen Verhandlungen alles zu unternehmen, um eine Zusammenfassung der bisher zersplitterten Sonderverfahrensrechte (zum Beispiel Wasserrechtsgesetz, Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsgesetz) in einem einheitlichen Anlagenverfahrensrecht zu ermöglichen. Weiters sind in diesem Zusammenhang auch alle Maßnahmen zu setzen, um eine Entbürokratisierung und Liberalisierung der Gewerbeordnung zu erreichen.
2. Einleitung aller notwendigen Schritte, um eine Bündelung aller wirtschafts-, technologie- sowie förderungspolitischen Kompetenzen zu erreichen.
3. Schaffung aller Voraussetzungen, um die ,kleine AG‘ und eine Spezialbörse für KMU zu schaffen.
4. Rasche Durchführung der Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Austria Tabak, Bank Austria, CA, P.S.K., sämtliche Bundes- und auch Landesanstalten, Bundessportheime, Dorotheum, Salinen, Staatsdruckerei, Flughafen Wien, AUA, Casinos Austria, OMV, VA Stahl, VA Tech, Verbund et cetera).
5. Um entsprechende Geldmittel für die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung bereitstellen zu können, ist es unabdingbar, daß sämtliche Forschungsförderungsfonds zusammengelegt werden und Teile der Privatisierungserlöse in diesen Forschungsförderungsfonds eingezahlt werden, der in weiterer Folge für die entsprechende finanzielle Ausstattung von österreichischer Forschung und Entwicklung zu sorgen hat. In diesen Fonds hat auch die 23 Milliarden Schilling Pensionsrücklage der Oesterreichischen Nationalbank einzufließen.
6. Alle Forschungsförderungsinstrumentarien sind so umzugestalten, daß eine rasche Erhöhung der F&E-Quote erreicht wird. Dabei ist insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, daß Industriecluster, Unternehmenskooperationen, wirtschaftsnahe Dienstleistungen und der Technologietransfer an KMU verstärkt gefördert werden. Weiters ist die Förderung von Risikokapitalbeteiligungen an jungen, technologieorientierten Unternehmen auf Kosten der Zinssubventionen zu verstärken."
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Weiters: