Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 298

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Versicherungsschutz für Kunstfehler besteht. Aber selbst für menschliches Versagen des Notars wegen strafrechtlich zu ahndender Vermögensdelikte sind Auftraggeber durch eine Vertrauensschadenversicherung geschützt.

Aber leider, und ich sage das hier sehr klar, gibt es das noch nicht im Bereich der Rechtsanwaltschaft. Hier gibt es zwar ein anwaltliches Treuhandbuch, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Es können nur jene Anwälte teilnehmen, die eine Großschadenshaftpflichtversicherung bis 4,5 Millionen Schilling abgeschlossen haben, und – das ist sehr wesentlich für die Konsumenten – für Veruntreuungen wird überhaupt nicht gehaftet.

Ich glaube, Aufgabe des Parlaments ist es, die österreichische Bevölkerung vor Vermögensschäden zu schützen. Ich bin daher der Auffassung, daß wir – sollte es auf der Ebene dieser Interessenvertretung zu keiner Regelung kommen – eine gesetzliche Regelung nicht mehr ausschließen dürfen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zivilrechtliche Ansprüche können immer dann leichter durchgesetzt werden, wenn adäquate und ergänzende Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel Verordnungen nach der Gewerbeordnung, zum Schutze vor Gesundheits- und Vermögensschäden bestehen. Dadurch ist es einfach leichter, beispielsweise Produkthaftungsansprüche durchzusetzen. Wenn wir daher über die Justizpolitik reden, müssen wir auch über diese notwendigen Verwaltungsnormen diskutieren. Nur so kann der Zugang zum Recht in akzeptabler Zeit gesichert werden.

Wenn man sein Recht sucht, ist es allerdings nicht unbedingt erforderlich, Gerichte aufzusuchen oder in ein ordentliches Verfahren einzusteigen. Es gibt in Österreich die gute Institution der Schlichtungsstellen, die unter anderem die Aufgabe haben, zur Entlastung der Gerichte beizutragen. Darüber hinaus haben sie noch die Aufgabe, präventive Aufklärungs- und Beratungstätigkeit in den sachlich und örtlich zuständigen Angelegenheiten durchzuführen. Diese Aufgabe wird bedauerlicherweise fast immer unterschätzt. Gerade durch die Erteilung von Rechtsauskünften kann ein nicht unbeträchtlicher Teil der Fälle durch Einigung der Parteien im Vorfeld der Gerichte ad acta gelegt und können volkswirtschaftliche Kosten dadurch verhindert werden.

Wie sieht nun die Situation in Österreich aus? – Es gibt in den Kommunen immer das Stichwort der sogenannten Aufgabenreform. Und nun meinen einige Bürgermeister, daß sie im Zuge dieser "Aufgabenreform" auch diese Schlichtungsstellen einstellen könnten. Dazu gehört beispielsweise auch der Bürgermeister der Stadt Salzburg. Ich sage Ihnen hier, daß wir als Sozialdemokraten mit allen Mitteln gegen die Auflassung dieser Schlichtungsstellen eintreten werden.

Abschließend darf ich noch eines festhalten: Wir Sozialdemokraten treten für die Fortentwicklung des Rechts und den weiteren Ausbau unseres Rechtssystems ein. Recht soll nicht als Schlagwort gebraucht werden. Staatsbürger müssen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen und ihre Rechte auch durchsetzen können. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Anschober. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.43

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt dieser Debatte – dieser hochinteressanten Debatte, muß ich sagen – mit großer Aufmerksamkeit gelauscht. Mich haben in erster Linie zwei Redner dazu veranlaßt, hier noch das Wort zu ergreifen. Das war einerseits mein Vorredner, Kollege Maier, dem ich in vielen Bereichen, die er hier angeschnitten hat, recht geben möchte, vor allem was die Notwendigkeit des Ausbaus des Konsumenten- und Konsumentinnenschutzes im EU-Bereich und länderübergreifender Regelungen betrifft. Ich halte das wirklich für eine absolute Erfordernis und kann nur unterstreichen, was er vorhin thematisiert hat.

Der zweite Bereich, bei dem ich mich auch sehr angesprochen gefühlt habe, und den ich ohnedies vorhatte zu thematisieren, ist die Frage der Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates mit


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