Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 143

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Zweifelsohne ist diese Chemiewaffenkonvention neben dem Atomwaffensperrvertrag und neben dem Verbot von bakteriologischen Waffen sicherheitspolitisch die wichtigste multilaterale Übereinkunft.

Für die finanziellen Mehraufwendungen ist im Budgetansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten Sorge getragen.

Ich glaube, auch wenn Kollege Scheibner berechtigt Zweifel an den Abrüstungsvornahmen aller Unterzeichnerstaaten geäußert hat, daß man doch die Bemühung um die Abrüstung nie aufgeben darf, und daher ersuche ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

20.47

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Diese Chemiewaffenkonvention, zu der wir heute ein Durchführungsgesetz beschließen, ist eines der wenigen internationalen Abrüstungsabkommen, das für alle Vertragsstaaten die vorhin genannten Tätigkeiten verbietet und auch effiziente Kontrollen vorsieht.

Die Einhaltung der Chemiewaffenkonvention wird durch verschiedene Bestimmungen, bestehend aus Beschränkungen im Umgang mit den im Anhang zur Chemiewaffenkonvention näher bezeichneten toxischen Chemikalien und Vorprodukten, einem Meldesystem und einem Kontrollsystem unterworfen. Der relativ einfachen Produktion von Chemiewaffen stehen weitreichende Kontrollmöglichkeiten gegenüber. Die Überprüfungskommission erstellt jährliche Berichte der Mitgliedstaaten über grundlegende und systematische Überprüfungen.

Ganz kurz auch noch zur Geschichte, wie es zu dieser Konvention gekommen ist. Bereits 1968, nach Abschluß des Atomsperrvertrages, begannen langwierige internationale Verhandlungen über die vollständige Ächtung aller chemischen Waffen. Ihr wiederholter Einsatz, speziell in den achtziger Jahren, und der Entschluß der Großmächte, hier endlich zu einem weltweiten Abkommen zu gelangen, schuf dann die Grundlagen zu einem internationalen Abkommen, das im Jänner 1993 von über 130 Staaten feierlich unterzeichnet wurde. Österreich war natürlich da auch mit dabei.

Nun, ein Problem tritt hier schon noch auf: Wenn der internationale Chemiehandel von der Chemiewaffenkonvention auch nur zu zirka 0,3 Prozent betroffen ist, so empfinden speziell die Länder der Dritten Welt diese Kontrolle und den überwachten Datenaustausch als starke Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Expansion. Es ist das ein Mißverständnis, das nur durch verstärkte vertrauensbildende Maßnahmen zu lösen sein wird.

Der sicherheitspolitische Gewinn für Österreich ergibt sich aus der weltweiten vollständigen Vernichtung aller chemischen Waffen sowie aus der Kontrolle und dem daraus resultierenden eingeschränkten Warenverkehr der zur Herstellung von chemischen Waffen nötigen Vorprodukte.

Das Durchführungsgesetz, das wir heute beschließen, regelt die Bewilligungs- und Meldepflichten bei erlaubten Tätigkeiten und enthält Listen dieser Chemikalien. Es sieht ein eigenes Formular und Anträge und Bewilligungen vor und natürlich auch diesen Beirat, der vorhin angesprochen wurde. Nun, ich habe gar nichts gegen diesen Beirat, im Gegenteil. Es ist gerade in solch schwierigen und kritischen Bereichen oft sehr gut, wenn ein größerer Kreis zusammentritt und diese Maßnahmen auch kontrolliert.

Anfang des Jahres wurden mehr als zwei Drittel der notwendigen Genehmigungen für das Inkrafttreten dieses Chemiewaffenabkommens fixiert. Im Hinblick auf den letzten Schritt der Genehmigung ist es möglich, daß die letzte Bestimmung der 65 vorgelegten Ratifizierungen Mitte dieses Jahres fixiert wird.

Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres tritt die Konvention voraussichtlich in Kraft.


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