5747/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend immer noch unaufgeklärte Ungereimtheiten im Mordfall Hochgatter
Am 13. März 1986 wurde in Linz die Prostituierte Elfriede Hochgatter ermordet
aufgefunden. 1987 wurden in einem sehr umstrittenen Prozeß zwei Personen, nämlich
Tibor Foco und Peter Löffler, aufgrund der Aussagen einer an der Tat angeblich
Beteiligten, Regina Ungar, wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe
bzw. zu 18 Jahren verurteilt. Löffler gelang es 1992, die Wiederaufnahme seines
Verfahrens zu erreichen. 1993 widerrief die seinerzeit mitangeklagte aber
freigesprochene Ungar ihre zur Verurteilung von Foco und Löffler führende Aussage mit
der Begründung, sie sei von der Linzer Polizei bei ihrer Einvernahme mit Mißhandlungen
zu der belastenden Aussage genötigt worden. Im April 1995 gelang Foco die Flucht aus
der Strafhaft. Löffler wurde im August 1996 freigesprochen. 1997 wurde auch das
Strafverfahren gegen Foco wiederaufgenommen. Dieses Verfahren ist nach wie vor
anhängig, der Verdächtige immer noch flüchtig.
In den Strafverfahren, die seit dem ersten Strafprozeß im Jahr 1987 gegen die Eltern
Foco, aber auch nach der Wiederaufnahme gegen Löffler geführt wurden, sind einige
Ungereimtheiten des ersten Prozesses und der polizeilichen Ermittlungen klar
zutagegetreten und viele im Zusammenhang mit dem ersten Strafverfahren erhobenen
Vorwürfe eindeutig bestätigt worden. Andererseits blieben interessante Punkte der
gesamten Strafsache weiterhin ungeklärt. Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Herrn Bundesminister für Inneres die nachstehende
Anfrage:
1. Der Sachverständige Dr. Jarosch stellte in seinem Gutachten vom 13. März 1986
fest, daß sich neben der Leiche von Elfriede Hochgatter ihre Handtasche befand
(“Neben ihr befand sich ihre Handtasche, die mit Blutspuren versehen ist.”). Auch
GI Wimmer stellte am 26. März 1986 in seinem Untersuchungsbericht fest. “Die
Tasche des Opfers lag links neben der Leiche.” Er ließ aber die Blutspuren
unerwähnt. Es ist nicht nachvollziehbar, was mit dieser für die Untersuchung des
Mordfalles sicher nicht unbedeutenden Tasche weiter geschehen ist; jedenfalls
scheinen weder Untersuchungen des darauf befindlichen Blutes noch ev.
Fingerabdrücke etc. vorgenommen worden zu sein. Im ersten Prozeß blieb völlig
ungeklärt, wer in der zur Verurteilung führenden Tatversion die Tasche zum
Fundort der Leiche getragen haben soll. Auch beim Lokalaugenschein im März
1987 wurde die Tasche zwar neben die Puppe gelegt, aber bei der Rekonstruktion
von keiner der damals angeklagten drei Personen getragen.
1. Welche Untersuchungen wurden an der neben dem Mordopfer gefundenen,
mit Blutspuren versehenen Handtasche wann und mit welchen Ergebnissen
vorgenommen?
2. Welchen Weg hat die Handtasche seit ihrer Auffindung genau genommen
und wie und von wem wurde sie jeweils verwahrt?
3. Welche Untersuchungen waren 1986/1987 bei einer blutbefleckten
Handtasche, die neben einem Mordopfer gefunden wird, Stand der Technik?
4. Welche Untersuchungen könnten heute an der Handtasche noch
vorgenommen werden?
5. Welche Untersuchungen wurden an dem ebenfalls neben der Leiche
gefundenen blutbefleckten Taschentuch wann und mit welchen Ergebnissen
vorgenommen?
6. Welchen Weg hat das Taschentuch seit seiner Auffindung genau genommen
und wie und von wem wurde es jeweils verwahrt?
7. Welche Untersuchungen waren 1986/1987 bei einem blutbefleckten
Taschentuch Stand der Technik?
8. Welche Untersuchungen könnten heute an dem Taschentuch noch
vorgenommen werden?
II. In der Hauptverhandlung machte am 21. Dezember 1989 der Polizeibeamte
Othmar Kreutzer als Zeuge im Zusammenhang mit seinen Besuchen bei Regina
Ungar während der Untersuchungshaft die Aussage: “Ich war zu meiner
persönlichen Sicherheit nie alleine zu Besuch, sondern mindestens zu zweit.” Diese
Aussage kann nach einer Liste des Bundesministeriums für Justiz vom 21. Jänner
1994 (GZ 434.150/1 - V8/94) widerlegt werden, die vier allein durchgeführte
Besuche von Kreutzer bei Ungar und sechs von ihm allein durchgeführte
Ausführungen bis unmittelbar vor der Hauptverhandlung, jedenfalls lange nach
Abschluß der Voruntersuchung belegt. Die Falschaussage ist ev. auch im
Zusammenhang mit den von Regina Ungar erhobenen Mißhandlungsvorwürfen
gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten zu sehen.
1. Wurde gegen den Beamten Othmar Kreutzer im Zusammenhang mit seinen
Besuchen bzw. den Ausführungen Regina Ungars aus der Untersuchungshaft
ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage oder ein
Disziplinarverfahren eingeleitet?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Von welchen der von Kreutzer allein durchgeführten Besuche oder
Ausführungen bestehen Niederschriften?
3. Aus welchem Grund wurden die Besuche bzw. Ausführungen jeweils
durchgeführt?
III. Gegenüber dem Polizeibeamten Othmar Kreutzer entstand noch in einem
weiteren Punkt der Anschein einer falschen Zeugenaussage. Er sagte nämlich in
einer Zeugenvernehmung am 8. November 1988 vor dem Untersuchungsrichter
aus: “Die Beschlagnahme der Gegenstände von Christine Resch bei der
Bewährungshilfe Linz haben Beamte der Fahndungsabteilung durchgeführt. Die
Durchsuchung dieser Sachen habe ich gemeinsam mit den Kollegen Insp.
Weinberger und Insp. Andreas Huber vorgenommen, wobei Kollege Huber
erstmals mit dieser Angelegenheit beschäftigt war. Bei dieser Durchsuchung
konnten wir keine Briefe von Regina Ungar an Christine Resch finden, und zwar
generell keine Sachen, die man in irgend einem Zusammenhang mit dem Fall Foco
bringen könnte.” Am 21. Dezember 1 989 sagte er aber Gegenteiliges als Zeuge in
der Hauptverhandlung aus. Die entsprechenden Passagen aus dem Protokoll
lauten:
Auf Befragen durch den Richter wie viele Briefe insgesamt dabei waren: “Eine
Menge, wie viele kann ich nicht sagen.”
Auf Befragen durch den Richter, wieviele von den Briefen waren von Regina
Ungar? “Da bin ich überfragt, die habe ich nicht gezählt.”
Über Vorhalt ON 28 und ON 29 sowie ON 29a durch den Richter und auf die
Frage, ob er wisse, warum in keiner Weise erwähnt wurde, daß bei den Sachen
von Christine Resch auch Briefe dabei waren? “Darauf kann ich keine Antwort
geben. Ich weiß nur, daß Briefe dabei waren. Warum sie nicht angeführt
wurden, kann ich nicht sagen.”
1. Wurde gegen den Beamten Othmar Kreutzer im Zusammenhang mit der
Beschlagnahme von im Eigentum von Christine Resch stehenden Briefen ein
Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage oder ein Disziplinarverfahren
eingeleitet?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
IV. Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer sagte in der Hauptverhandlung 1989 aus:
Auf Befragen durch den Richter, ob er Regina Ungar dabei auch berührt habe:
“Wer die Bilder vom Lokalaugenschein kennt, weiß, welch große
Menschenmassen sich damals zum Tatort wälzten. Wir waren natürlich bestrebt,
jeden Kontakt und jedes Gespräch mit Personen zu unterbinden und haben uns in
unmittelbarer Nähe von Regina Ungar aufgehalten. Da kann es wohl sein, daß
man sie einmal nach vor geschoben hat, daß man jemanden weggedrängt hat.
Wir haben sie abgeschirmt und da kann es sein, daß man sie einmal berührt.
Andere Berührungen gab es nicht. ... Regina Ungar wurde in keiner Weise
dirigiert, genötigt.”
Aus den Femsehaufzeichnungen des ORF über den Lokalaugenschein im Rahmen
der Hauptverhandlung ist aber klar ersichtlich, daß der Polizeibeamte Othmar
Kreutzer Regina Ungarin ihren Bewegungen zumindest einmal durch einen Druck
der rechten Hand auf ihre rechte Schulter bewußt beeinflußte.
1. Hatte die Beteiligung von Othmar Kreutzer am Lokalaugenschein
irgendwelche Konsequenzen für ihn?
a) Wenn nein, warum ist trotz des eindeutigen Beleges durch die
Aufzeichnungen des ORF nicht gegen Kreutzer vorgegangen worden?
Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer sagte in der Hauptverhandlung am 21.
Dezember 1989 hinsichtlich seiner Anwesenheit beim Lokalaugenschein:
“Es war so und ist es immer so, bei einem Lokalaugenschein werden die Täter
oder Mitangeklagten ausgeführt und die Kriminalbeamten haben die
Sicherungsaufgaben hinsichtlich dieser Personen zu übernehmen. Kollege
Heitzendorfer und ich waren für die Regina Ungar vorgesehen und haben uns
stets in unmittelbarer Nähe von ihr befunden, um sie vor eventuellen Angriffen
oder Fluchtversuchen abzuhalten.”
Im Prozeß gegen Peter Löffler sagte er in der Hauptverhandlung am 22. August
1996 aus, im Auftrag des Vorgesetzten als Begleitschutz beim Lokalaugenschein
anwesend gewesen zu sein. Sein Kollege Leopold Breuer sagte hingegen am 26.
August 1996 aus:
“Beim Lokalaugenschein in der Hauptverhandlung hat es eine bestimmte
Diensteinteilung gegeben. Da waren die verschiedenen Beamten den
verschiedenen Personen zugeteilt. Man konnte natürlich nicht immer neben der
Person, der man zugeteilt war, stehen, weil es am Tatort sehr eng war. Es war
die ganze Kommission, der Staatsanwalt usw., alles war da. Wir sind also immer
ganz nahe bei der Angeklagten gestanden. Ich war Regina Ungar zugeteilt,
zusammen mit Frau Feldkircher.”
2. Wer war für den Lokalaugenschein tatsächlich zur Bewachung von Frau
Regina Ungar eingeteilt?
3. Wurde die falsche Zeugenaussage entweder von Othmar Kreutzer oder von
Leopold Breuer disziplinarrechtlich verfolgt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. In welcher Form wird bei Lokalaugenscheinen und der Anwesenheit in
Hauptverhandlungen seitens der Sicherheitsbehörden das strafprozessuale
Anwesenheitsverbot für Zeugen, die ihre Aussage noch nicht gemacht
haben, beachtet?
V. Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer fiel auch im Zusammenhang mit seinem
Privatleben durch angeblich nachweisbare gute Kontakte zur Unterwelt auf. So soll
er laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,,News” aus dem Jahr 1993 als
Trauzeuge für den Chef der “Annabella” - Bar, Erich Brüggler (oder Brügger) in Linz
fungiert haben und auf der Yacht seines Geschäftspartners Peter Krume mehrere
Urlaube verbracht haben.
1. Ist es richtig, daß Othmar Kreutzer Trauzeuge des genannten Barbesitzers
war?
a) Wenn ja, in welchem Licht sehen Sie derartige Nahebeziehungen?
VI. Die von Regina Ungar erhobenen Mißhandlungsvorwürfe gegenüber den mit den
Ermittlungen betrauten Polizeibeamten (die ja aufgrund der
Untersuchungsergebnisse der Polizeiärzte vor und nach der Vernehmung Ungars
naheliegend erscheinen) und der Verdacht, daß sie aus diesem Grund im
ursprünglichen Strafverfahren gegen Foco und Löffler eine falsche Aussage
machte, wurden - neben den Widerrufen Ungars schon während des ersten
Strafverfahrens - durch in nachfolgenden Verfahren getätigte Zeugenaussagen
wesentlich bestätigt. So haben sieben Zeugen schon Jahre vor dem öffentlichen
Widerruf Ungars vor Gericht bestätigt, daß Regina Ungar ihnen erzählte, von der
Polizei mißhandelt bzw. geschlagen worden. Zudem haben im Strafverfahren
gegen die Eltern Foco neun Zeugen bestätigt, daß Regina Ungar zu ihnen sagte:
“Die Wahrheit sag ich erst vor meinem Tod!” Außerdem ist durch drei
Zeugenaussagen aus dem Jahr 1989 belegt, daß Ungarin der Zelle während der
Untersuchungshaft das In - Ohnmacht - Fallen und das Erschießen des Opfers für die
Hauptverhandlung mehrfach übte, um sich einerseits unangenehmen Fragen
entziehen zu können und andererseits eine mit ihrer Aussage übereinstimmende
“Vorstellung” beim Lokalaugenschein geben zu können. Auch die häufigen
Besuche der ermittelnden Polizeibeamten während der Untersuchungshaft bis kurz
vor der Hauptverhandlung könnten mit dem Einüben einer falschen
Zeugenaussage zusammenhängen.
1. Welche Form der Erst - Untersuchung war 1 986 bei Mordverdächtigen in den
Sicherheitsbehörden vorgeschrieben?
2. In welche Form wurde Regina Ungar seinerzeit das erste Mal untersucht, als
der Polizeiarzt keine Verletzungen und keine Einstiche feststellen konnte?
3. Welche Form der Untersuchung ist in solchen Fällen derzeit vorgeschrieben?
4. Welche polizeiinternen Untersuchungen sind aufgrund der von zahlreichen
Zeugen bestätigten und Jahre später auch von Ungar selbst öffentlich
wiederholten Aussage, die sei durch Mißhandlungen zu einer falschen
Beschuldigung von Foco und Löffler gezwungen worden, erfolgt?
5. Hat es disziplinarrechtliche Verfahren in diesem Zusammenhang gegeben?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Hat es seit dem Fall Hochgatter gegen die von den Vorwürfen Ungars
betroffenen Beamten weitere Mißhandlungsbeschwerden gegeben?
a) Wenn ja, welcher Taten wurden sie beschuldigt und welche Schritte
wurden zur Aufklärung dieser Vorwürfe mit jeweils welchen
Ergebnissen gesetzt?
VII. Aufgrund der Sachverständigengutachten, des Widerrufs der einzigen
Belastungszeugin, des fehlenden Mordmotivs für Foco und Löffler, aber auch des
mittlerweile erfolgten Freispruchs Löfflers stellt sich die Frage, ob seinerzeit in
ausreichendem Maße nach anderen möglichen Tätern gesucht wurde. Die
aufgefundenen Spuren waren nie mit der belastenden Aussage von Regina Ungar
wirklich in Einklang zu bringen (vor allem die Blut - und Samenspuren, die weder
von Löffler noch von Foco stammen konnten, aber unmittelbar vor oder während
der Tat entstanden sein müssen).
1. Wieviele andere Personen als die im ersten Strafverfahren verurteilten
wurden im Zusammenhang mit dem Mord an Elfriede Hochgatter als
tatverdächtig überprüft?
2. Wurde die Möglichkeit eines Lustmordes ernsthaft weiterverfolgt?
3. Warum wurden Regina Ungar und Michael Straßer, der am Beginn der
Ermittlungen auch noch verdächtigt wurde, nicht auf Schmauchspuren
untersucht?
4. Welche anderen Personen als Foco und Löffler wurden überhaupt auf
Schmauchspuren untersucht?
5. Von welchem Motiv und welchem Tatablauf geht man derzeit in dem gegen
Tibor Foco wiederaufgenommenen Verfahren aus?
VIII. Der an die Ermittlungen zum Mordfall Hochgatter beteiligte Polizeibeamte Alfred
Strigl hat nach dem Prozeß die mittlerweile geschiedene Ehefrau von Tibor Foco
geheiratet. Eva Foco hatte ursprünglich die Aussage ihres Ehemannes, er sei zur
Tatzeit zu Hause gewesen, bestätigt, später aber bei einer Einvernahme durch den
Polizeibeamten Alfred Strigl ihre Aussage geändert und ihren damaligen Ehemann
belastet. Schon nach Aufhebung ihrer Untersuchungshaft zog sie angeblich mit
ihrem Kind zu Alfred Strigl und verbrachte auch den Sommerurlaub im Jahr 1996
mit ihm. Durch die Zeugenaussage des Polizeibeamten Franz Sedlacek im Jahr
1993 wurde der Verdacht erhärtet, daß die intime Beziehung zwischen der
Ehefrau des Mordverdächtigen und dem Polizeibeamten schon vor dem Mord
bestand. Der Beamte soll diesen Umstand Tibor Foco in seinem Lokal einige Zeit
vor dem Mord in Anwesenheit eines weiteren Polizeibeamten (Peter Pauzenberger)
in unmißverständlicheh Worten mitgeteilt haben.
1. Welche Nahebeziehung muß bestehen, damit ein Beamter zu bestimmten
Ermittlungen jedenfalls nicht herangezogen werden darf?
2. Hätte für Alfred Strigl die Verpflichtung bestanden, auf seine Beziehung zu
Eva Foco hinzuweisen?
3. Hat Alfred Strigt sein Naheverhältnis zu Frau Foco offengelegt?
4. Hat der Polizeibeamte Peter Pauzenberger darauf hingewiesen, daß zwischen
seinem Kollegen und der damals in Untersuchungshaft befindlichen Eva Foco
schon seit längerem ein intimes Verhältnis bestand?
5. Wann wurde der Umstand der intimen Beziehung zwischen Alfred Strig und
Eva Foco seiner Dienstbehörde bekannt und welche Konsequenzen hatte
dies?