5747/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend immer noch unaufgeklärte Ungereimtheiten im Mordfall Hochgatter

 

 

Am 13. März 1986 wurde in Linz die Prostituierte Elfriede Hochgatter ermordet

aufgefunden. 1987 wurden in einem sehr umstrittenen Prozeß zwei Personen, nämlich

Tibor Foco und Peter Löffler, aufgrund der Aussagen einer an der Tat angeblich

Beteiligten, Regina Ungar, wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe

bzw. zu 18 Jahren verurteilt. Löffler gelang es 1992, die Wiederaufnahme seines

Verfahrens zu erreichen. 1993 widerrief die seinerzeit mitangeklagte aber

freigesprochene Ungar ihre zur Verurteilung von Foco und Löffler führende Aussage mit

der Begründung, sie sei von der Linzer Polizei bei ihrer Einvernahme mit Mißhandlungen

zu der belastenden Aussage genötigt worden. Im April 1995 gelang Foco die Flucht aus

der Strafhaft. Löffler wurde im August 1996 freigesprochen. 1997 wurde auch das

Strafverfahren gegen Foco wiederaufgenommen. Dieses Verfahren ist nach wie vor

anhängig, der Verdächtige immer noch flüchtig.

 

In den Strafverfahren, die seit dem ersten Strafprozeß im Jahr 1987 gegen die Eltern

Foco, aber auch nach der Wiederaufnahme gegen Löffler geführt wurden, sind einige

Ungereimtheiten des ersten Prozesses und der polizeilichen Ermittlungen klar

zutagegetreten und viele im Zusammenhang mit dem ersten Strafverfahren erhobenen

Vorwürfe eindeutig bestätigt worden. Andererseits blieben interessante Punkte der

gesamten Strafsache weiterhin ungeklärt. Die unterzeichneten Abgeordneten richten

daher an den Herrn Bundesminister für Inneres die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1. Der Sachverständige Dr. Jarosch stellte in seinem Gutachten vom 13. März 1986

    fest, daß sich neben der Leiche von Elfriede Hochgatter ihre Handtasche befand

    (“Neben ihr befand sich ihre Handtasche, die mit Blutspuren versehen ist.”). Auch

    GI Wimmer stellte am 26. März 1986 in seinem Untersuchungsbericht fest. “Die

    Tasche des Opfers lag links neben der Leiche.” Er ließ aber die Blutspuren

    unerwähnt. Es ist nicht nachvollziehbar, was mit dieser für die Untersuchung des

    Mordfalles sicher nicht unbedeutenden Tasche weiter geschehen ist; jedenfalls

    scheinen weder Untersuchungen des darauf befindlichen Blutes noch ev.

    Fingerabdrücke etc. vorgenommen worden zu sein. Im ersten Prozeß blieb völlig

    ungeklärt, wer in der zur Verurteilung führenden Tatversion die Tasche zum

    Fundort der Leiche getragen haben soll. Auch beim Lokalaugenschein im März

    1987 wurde die Tasche zwar neben die Puppe gelegt, aber bei der Rekonstruktion

    von keiner der damals angeklagten drei Personen getragen.

1.   Welche Untersuchungen wurden an der neben dem Mordopfer gefundenen,

       mit Blutspuren versehenen Handtasche wann und mit welchen Ergebnissen

       vorgenommen?

2.   Welchen Weg hat die Handtasche seit ihrer Auffindung genau genommen

       und wie und von wem wurde sie jeweils verwahrt?

3.   Welche Untersuchungen waren 1986/1987 bei einer blutbefleckten

       Handtasche, die neben einem Mordopfer gefunden wird, Stand der Technik?

4.   Welche Untersuchungen könnten heute an der Handtasche noch

       vorgenommen werden?

5.   Welche Untersuchungen wurden an dem ebenfalls neben der Leiche

       gefundenen blutbefleckten Taschentuch wann und mit welchen Ergebnissen

       vorgenommen?

6.   Welchen Weg hat das Taschentuch seit seiner Auffindung genau genommen

       und wie und von wem wurde es jeweils verwahrt?

7.   Welche Untersuchungen waren 1986/1987 bei einem blutbefleckten

       Taschentuch Stand der Technik?

8.   Welche Untersuchungen könnten heute an dem Taschentuch noch

       vorgenommen werden?

 

 

II.  In der Hauptverhandlung machte am 21. Dezember 1989 der Polizeibeamte

     Othmar Kreutzer als Zeuge im Zusammenhang mit seinen Besuchen bei Regina

     Ungar während der Untersuchungshaft die Aussage: “Ich war zu meiner

     persönlichen Sicherheit nie alleine zu Besuch, sondern mindestens zu zweit.” Diese

     Aussage kann nach einer Liste des Bundesministeriums für Justiz vom 21. Jänner

     1994 (GZ 434.150/1 - V8/94) widerlegt werden, die vier allein durchgeführte

     Besuche von Kreutzer bei Ungar und sechs von ihm allein durchgeführte

     Ausführungen bis unmittelbar vor der Hauptverhandlung, jedenfalls lange nach

     Abschluß der Voruntersuchung belegt. Die Falschaussage ist ev. auch im

     Zusammenhang mit den von Regina Ungar erhobenen Mißhandlungsvorwürfen

     gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten zu sehen.

     1. Wurde gegen den Beamten Othmar Kreutzer im Zusammenhang mit seinen

         Besuchen bzw. den Ausführungen Regina Ungars aus der Untersuchungshaft

         ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage oder ein

         Disziplinarverfahren eingeleitet?

         a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

         b) Wenn nein, warum nicht?

     2. Von welchen der von Kreutzer allein durchgeführten Besuche oder

         Ausführungen bestehen Niederschriften?

     3. Aus welchem Grund wurden die Besuche bzw. Ausführungen jeweils

         durchgeführt?

 

 

III.  Gegenüber dem Polizeibeamten Othmar Kreutzer entstand noch in einem

       weiteren Punkt der Anschein einer falschen Zeugenaussage. Er sagte nämlich in

       einer Zeugenvernehmung am 8. November 1988 vor dem Untersuchungsrichter

       aus: “Die Beschlagnahme der Gegenstände von Christine Resch bei der

       Bewährungshilfe Linz haben Beamte der Fahndungsabteilung durchgeführt. Die

       Durchsuchung dieser Sachen habe ich gemeinsam mit den Kollegen Insp.

       Weinberger und Insp. Andreas Huber vorgenommen, wobei Kollege Huber

       erstmals mit dieser Angelegenheit beschäftigt war. Bei dieser Durchsuchung

       konnten wir keine Briefe von Regina Ungar an Christine Resch finden, und zwar

       generell keine Sachen, die man in irgend einem Zusammenhang mit dem Fall Foco

       bringen könnte.” Am 21. Dezember 1 989 sagte er aber Gegenteiliges als Zeuge in

       der Hauptverhandlung aus. Die entsprechenden Passagen aus dem Protokoll

       lauten:

         Auf Befragen durch den Richter wie viele Briefe insgesamt dabei waren: “Eine

         Menge, wie viele kann ich nicht sagen.”

         Auf Befragen durch den Richter, wieviele von den Briefen waren von Regina

         Ungar? “Da bin ich überfragt, die habe ich nicht gezählt.”

         Über Vorhalt ON 28 und ON 29 sowie ON 29a durch den Richter und auf die

         Frage, ob er wisse, warum in keiner Weise erwähnt wurde, daß bei den Sachen

         von Christine Resch auch Briefe dabei waren? “Darauf kann ich keine Antwort

         geben. Ich weiß nur, daß Briefe dabei waren. Warum sie nicht angeführt

         wurden, kann ich nicht sagen.”

        1.  Wurde gegen den Beamten Othmar Kreutzer im Zusammenhang mit der

              Beschlagnahme von im Eigentum von Christine Resch stehenden Briefen ein

              Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage oder ein Disziplinarverfahren

              eingeleitet?

              a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

              b) Wenn nein, warum nicht?

 

 

IV.  Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer sagte in der Hauptverhandlung 1989 aus:

       Auf Befragen durch den Richter, ob er Regina Ungar dabei auch berührt habe:

       “Wer die Bilder vom Lokalaugenschein kennt, weiß, welch große

       Menschenmassen sich damals zum Tatort wälzten. Wir waren natürlich bestrebt,

       jeden Kontakt und jedes Gespräch mit Personen zu unterbinden und haben uns in

       unmittelbarer Nähe von Regina Ungar aufgehalten. Da kann es wohl sein, daß

       man sie einmal nach vor geschoben hat, daß man jemanden weggedrängt hat.

       Wir haben sie abgeschirmt und da kann es sein, daß man sie einmal berührt.

       Andere Berührungen gab es nicht. ... Regina Ungar wurde in keiner Weise

       dirigiert, genötigt.”

       Aus den Femsehaufzeichnungen des ORF über den Lokalaugenschein im Rahmen

       der Hauptverhandlung ist aber klar ersichtlich, daß der Polizeibeamte Othmar

       Kreutzer Regina Ungarin ihren Bewegungen zumindest einmal durch einen Druck

       der rechten Hand auf ihre rechte Schulter bewußt beeinflußte.

       1. Hatte die Beteiligung von Othmar Kreutzer am Lokalaugenschein

           irgendwelche Konsequenzen für ihn?

           a) Wenn nein, warum ist trotz des eindeutigen Beleges durch die

               Aufzeichnungen des ORF nicht gegen Kreutzer vorgegangen worden?

       Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer sagte in der Hauptverhandlung am 21.

       Dezember 1989 hinsichtlich seiner Anwesenheit beim Lokalaugenschein:

          “Es war so und ist es immer so, bei einem Lokalaugenschein werden die Täter

          oder Mitangeklagten ausgeführt und die Kriminalbeamten haben die

          Sicherungsaufgaben hinsichtlich dieser Personen zu übernehmen. Kollege

          Heitzendorfer und ich waren für die Regina Ungar vorgesehen und haben uns

          stets in unmittelbarer Nähe von ihr befunden, um sie vor eventuellen Angriffen

          oder Fluchtversuchen abzuhalten.”

     Im Prozeß gegen Peter Löffler sagte er in der Hauptverhandlung am 22. August

     1996 aus, im Auftrag des Vorgesetzten als Begleitschutz beim Lokalaugenschein

     anwesend gewesen zu sein. Sein Kollege Leopold Breuer sagte hingegen am 26.

     August 1996 aus:

     “Beim Lokalaugenschein in der Hauptverhandlung hat es eine bestimmte

     Diensteinteilung gegeben. Da waren die verschiedenen Beamten den

     verschiedenen Personen zugeteilt. Man konnte natürlich nicht immer neben der

     Person, der man zugeteilt war, stehen, weil es am Tatort sehr eng war. Es war

     die ganze Kommission, der Staatsanwalt usw., alles war da. Wir sind also immer

     ganz nahe bei der Angeklagten gestanden. Ich war Regina Ungar zugeteilt,

     zusammen mit Frau Feldkircher.”

 2.   Wer war für den Lokalaugenschein tatsächlich zur Bewachung von Frau

       Regina Ungar eingeteilt?

 3.   Wurde die falsche Zeugenaussage entweder von Othmar Kreutzer oder von

        Leopold Breuer disziplinarrechtlich verfolgt?

        a) Wenn nein, warum nicht?

        b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 4.   In welcher Form wird bei Lokalaugenscheinen und der Anwesenheit in

       Hauptverhandlungen seitens der Sicherheitsbehörden das strafprozessuale

       Anwesenheitsverbot für Zeugen, die ihre Aussage noch nicht gemacht

       haben, beachtet?

 

 

V.  Der Polizeibeamte Othmar Kreutzer fiel auch im Zusammenhang mit seinem

      Privatleben durch angeblich nachweisbare gute Kontakte zur Unterwelt auf. So soll

      er laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,,News” aus dem Jahr 1993 als

      Trauzeuge für den Chef der “Annabella” - Bar, Erich Brüggler (oder Brügger) in Linz

      fungiert haben und auf der Yacht seines Geschäftspartners Peter Krume mehrere

      Urlaube verbracht haben.

      1. Ist es richtig, daß Othmar Kreutzer Trauzeuge des genannten Barbesitzers

          war?

          a) Wenn ja, in welchem Licht sehen Sie derartige Nahebeziehungen?

 

VI.  Die von Regina Ungar erhobenen Mißhandlungsvorwürfe gegenüber den mit den

       Ermittlungen betrauten Polizeibeamten (die ja aufgrund der

       Untersuchungsergebnisse der Polizeiärzte vor und nach der Vernehmung Ungars

       naheliegend erscheinen) und der Verdacht, daß sie aus diesem Grund im

       ursprünglichen Strafverfahren gegen Foco und Löffler eine falsche Aussage

       machte, wurden - neben den Widerrufen Ungars schon während des ersten

       Strafverfahrens - durch in nachfolgenden Verfahren getätigte Zeugenaussagen

       wesentlich bestätigt. So haben sieben Zeugen schon Jahre vor dem öffentlichen

       Widerruf Ungars vor Gericht bestätigt, daß Regina Ungar ihnen erzählte, von der

       Polizei mißhandelt bzw. geschlagen worden. Zudem haben im Strafverfahren

       gegen die Eltern Foco neun Zeugen bestätigt, daß Regina Ungar zu ihnen sagte:

       “Die Wahrheit sag ich erst vor meinem Tod!” Außerdem ist durch drei

       Zeugenaussagen aus dem Jahr 1989 belegt, daß Ungarin der Zelle während der

       Untersuchungshaft das In - Ohnmacht - Fallen und das Erschießen des Opfers für die

       Hauptverhandlung mehrfach übte, um sich einerseits unangenehmen Fragen

       entziehen zu können und andererseits eine mit ihrer Aussage übereinstimmende

       “Vorstellung” beim Lokalaugenschein geben zu können. Auch die häufigen

       Besuche der ermittelnden Polizeibeamten während der Untersuchungshaft bis kurz

       vor der Hauptverhandlung könnten mit dem Einüben einer falschen

       Zeugenaussage zusammenhängen.

       1.  Welche Form der Erst - Untersuchung war 1 986 bei Mordverdächtigen in den

            Sicherheitsbehörden vorgeschrieben?

     2.   In welche Form wurde Regina Ungar seinerzeit das erste Mal untersucht, als

           der Polizeiarzt keine Verletzungen und keine Einstiche feststellen konnte?

     3.   Welche Form der Untersuchung ist in solchen Fällen derzeit vorgeschrieben?

     4.   Welche polizeiinternen Untersuchungen sind aufgrund der von zahlreichen

           Zeugen bestätigten und Jahre später auch von Ungar selbst öffentlich

           wiederholten Aussage, die sei durch Mißhandlungen zu einer falschen

           Beschuldigung von Foco und Löffler gezwungen worden, erfolgt?

     5.   Hat es disziplinarrechtliche Verfahren in diesem Zusammenhang gegeben?

           a) Wenn nein, warum nicht?

           b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

     6.   Hat es seit dem Fall Hochgatter gegen die von den Vorwürfen Ungars

           betroffenen Beamten weitere Mißhandlungsbeschwerden gegeben?

           a) Wenn ja, welcher Taten wurden sie beschuldigt und welche Schritte

               wurden zur Aufklärung dieser Vorwürfe mit jeweils welchen

               Ergebnissen gesetzt?

 

VII.  Aufgrund der Sachverständigengutachten, des Widerrufs der einzigen

         Belastungszeugin, des fehlenden Mordmotivs für Foco und Löffler, aber auch des

         mittlerweile erfolgten Freispruchs Löfflers stellt sich die Frage, ob seinerzeit in

         ausreichendem Maße nach anderen möglichen Tätern gesucht wurde. Die

         aufgefundenen Spuren waren nie mit der belastenden Aussage von Regina Ungar

         wirklich in Einklang zu bringen (vor allem die Blut - und Samenspuren, die weder

         von Löffler noch von Foco stammen konnten, aber unmittelbar vor oder während

         der Tat entstanden sein müssen).

         1. Wieviele andere Personen als die im ersten Strafverfahren verurteilten

             wurden im Zusammenhang mit dem Mord an Elfriede Hochgatter als

             tatverdächtig überprüft?

         2. Wurde die Möglichkeit eines Lustmordes ernsthaft weiterverfolgt?

         3. Warum wurden Regina Ungar und Michael Straßer, der am Beginn der

             Ermittlungen auch noch verdächtigt wurde, nicht auf Schmauchspuren

             untersucht?

         4. Welche anderen Personen als Foco und Löffler wurden überhaupt auf

             Schmauchspuren untersucht?

         5. Von welchem Motiv und welchem Tatablauf geht man derzeit in dem gegen

             Tibor Foco wiederaufgenommenen Verfahren aus?

 

VIII. Der an die Ermittlungen zum Mordfall Hochgatter beteiligte Polizeibeamte Alfred

         Strigl hat nach dem Prozeß die mittlerweile geschiedene Ehefrau von Tibor Foco

         geheiratet. Eva Foco hatte ursprünglich die Aussage ihres Ehemannes, er sei zur

         Tatzeit zu Hause gewesen, bestätigt, später aber bei einer Einvernahme durch den

         Polizeibeamten Alfred Strigl ihre Aussage geändert und ihren damaligen Ehemann

         belastet. Schon nach Aufhebung ihrer Untersuchungshaft zog sie angeblich mit

         ihrem Kind zu Alfred Strigl und verbrachte auch den Sommerurlaub im Jahr 1996

         mit ihm. Durch die Zeugenaussage des Polizeibeamten Franz Sedlacek im Jahr

         1993 wurde der Verdacht erhärtet, daß die intime Beziehung zwischen der

        Ehefrau des Mordverdächtigen und dem Polizeibeamten schon vor dem Mord

        bestand. Der Beamte soll diesen Umstand Tibor Foco in seinem Lokal einige Zeit

        vor dem Mord in Anwesenheit eines weiteren Polizeibeamten (Peter Pauzenberger)

        in unmißverständlicheh Worten mitgeteilt haben.

        1. Welche Nahebeziehung muß bestehen, damit ein Beamter zu bestimmten

            Ermittlungen jedenfalls nicht herangezogen werden darf?

2.   Hätte für Alfred Strigl die Verpflichtung bestanden, auf seine Beziehung zu

      Eva Foco hinzuweisen?

3.   Hat Alfred Strigt sein Naheverhältnis zu Frau Foco offengelegt?

4.   Hat der Polizeibeamte Peter Pauzenberger darauf hingewiesen, daß zwischen

      seinem Kollegen und der damals in Untersuchungshaft befindlichen Eva Foco

      schon seit längerem ein intimes Verhältnis bestand?

5.   Wann wurde der Umstand der intimen Beziehung zwischen Alfred Strig und

      Eva Foco seiner Dienstbehörde bekannt und welche Konsequenzen hatte

      dies?