715 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Volksbegehren

Gentechnik-Volksbegehren


Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbe­gehren mit folgendem Wortlaut beantragt:


Gentechnik-Volksbegehren

I.

kein Essen aus dem Genlabor in Österreich;

II.

keine Freisetzung genmanipulierter Lebewesen in Österreich;

III.

kein Patent auf Leben.

Beiblatt zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens:

Das Gentechnik-Volksbegehren

Dieses Volksbegehren ist der Auftrag an die österreichischen Politiker, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und auf europäischer Ebene gefährliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Ähnlich wie im Bereich der Atomkraft (Verhinderung von Zwentendorf und Anti-AKW-Politik innerhalb der EU) muß Österreich auf EU-Ebene auch bei der „unkontrollierbaren“ Gentechnik die Vorreiterrolle übernehmen, um die etwaigen negativen Folgen von Anfang an zu verhindern.

Die Initiatoren

. . . sind die vier Organisationen „ARGE Schöpfungsverantwortung – eine katholische Umweltinitiative“, „Österreichische Bergbauernvereinigung“, der Tierschutzverein „Vier Pfoten“ und „ÖKOBÜRO – Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen.“ Wir laden alle Organisationen, Privatpersonen und Politiker ein, das Gentechnik-Volksbegehren zu unterstützen!

Die drei Forderungen des Volksbegehrens sind:

           1. Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich!

               Wir fordern ein gesetzlich verankertes Verbot der Produktion und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in Österreich. Niemand kann beim Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel Langzeitwirkungen auf die menschliche Gesundheit ausschließen. Wie bei der Atomkraft fordern wir daher, daß keine Langzeitversuche am Menschen gestartet werden!

           2. Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich!

               Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Der Einsatz der Gentechnik bedeutet eine existentielle Bedrohung jener österreichischer Bauern, die im Sinne der Konsumenten auf hohe Qualität und regionale Vielfalt ihrer Produkte achten.

           3. Kein Patent auf Leben!

               Wir fordern ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen. Landwirtschaftliche Nutztiere, Versuchstiere und Pflanzen sollen nicht im Genlabor geschaffen und von den Patentinhabern „vermarktet“ werden. Die Patentierung von Lebewesen ist aus ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Die Schöpfung von Leben soll der Natur und nicht dem Genlabor vorbehalten bleiben!

Als Bevollmächtigter im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. b des Volksbegehrengesetzes 1973 wurde namhaft gemacht:


Dr. Peter Weish, Wissenschafter, 1180 Wien, Wallriß-Straße 6a

Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 97 vom 26. April 1997 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:

Bundeswahlbehörde

Zl. 48 637/24-IV/6/97

Gentechnik-Volksbegehren

Gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 505/1994 hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. April 1997 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Gentechnik-Volksbegehren ermittelt:

 

Bundesland

Stimm-
berechtigte

Anzahl der
gültigen
Eintragungen

Stimm-
beteiligung
in %

 

 

Burgenland

213 679

45 852

21,46

 

 

Kärnten

418 049

84 512

20,22

 

 

Niederösterreich

1 127 624

261 743

23,21

 

 

Oberösterreich

977 705

223 137

22,82

 

 

Salzburg

348 249

86 076

24,72

 

 

Steiermark

903 202

188 968

20,92

 

 

Tirol

457 989

59 378

12,96

 

 

Vorarlberg

223 559

32 811

14,68

 

 

Wien

1 102 883

243 313

22,06

 

 

Österreich

5 772 939

1 225 790

21,23

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, daß ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

Wien, am 25. April 1997.

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

Szymanski