("Wiederbetätigung" im Sinne des § 3 g VerbotsG) (4442/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl zu der schriftlichen Anfrage (4817/J) des Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend den vom Bundesministerium für Inneres begangenen Rufmord ("Wiederbetätigung" im Sinne des § 3 g VerbotsG) an einem Staatsbürger der Republik Österreich und zwei Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland (im Zusammenhang mit der Einstellung der Tätigkeit des Vereins "Dichterstein Offenhausen")

Beantwortet durch

Mag. Karl Schlögl (S)

Bundesministerium für Inneres

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