2801/J-BR/2011
Eingelangt am 07.03.2011
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ANFRAGE
des Bundesrates Gerd Krusche
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Energiesparlampen
Seit 1. September 2009 dürfen keine 100 W Glühbirnen, seit 1. September 2010 keine 75 W Glühbirnen mehr verwendet werden. In weiterer Folge dürfen schrittweise bis 2015 überhaupt keine Glühbirnen mehr vom Handel angeboten werden. Als Ersatz dafür werden Energiesparlampen angeboten. Diese gehören bekanntermaßen wegen ihres Gehaltes an Quecksilber zu den Problemstoffen und müssen entsprechend entsorgt werden.
Für die Rücknahme gebrauchter Energiesparlampen durch die Händler erfolgt keinerlei Bewusstseinsbildung beim Verbraucher. Meist erfolgt die Rücknahme nur auf Anfrage, es gibt jedoch keinerlei sichtbar positionierte Sammelboxen oder Hinweise. Es kann daher davon ausgegangen werden dass diese Lampen im privaten Bereich überwiegend über den Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden.
Eine Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes vom vergangenen Dezember hat ergeben, dass nach dem Bruch von Energiesparlampen die Quecksilberbelastung in der Raumluft auf das 20-fache des Richtwertes von 0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter steigen kann. Diese Gesundheitsgefährdung trifft aber nicht nur die im Haushalt befindlichen Personen, sondern in besonderem Maße all jene, die im Zuge der Müllentsorgung bzw. weiteren Abfallbehandlung (z.B. Trennung) beruflich mit zerbrochenen Energiesparlampen in Kontakt kommen können.
Aber auch die weitere Aufbereitung ordnungsgemäß als Problemstoff entsorgter Energiesparlampen ist hinterfragenswert. So wurde am 27. Februar in einem Fernsehbeitrag von „SPIEGEL TV“ die Situation in Deutschland geschildert, wo der mit Quecksilber kontaminierte Glasstaub als Sondermüll in Kalibergwerken deponiert wird da ein Recycling des Quecksilbers unwirtschaftlich wäre.
Die vorgenannten Punkte, aber auch zahlreiche Dokumentationen und Untersuchungen aus jüngster Zeit führten dazu, dass führende deutsche Abgeordnete des EU-Parlaments das Verbot der herkömmlichen Glühlampen in Europa zu Fall bringen wollen
In der Anfragebeantwortung 6304/AB vom 18 November 2010 wurde mitgeteilt, dass wegen der gemeinsamen Entsorgung mit sonstigen Gasentladungslampen keine Aussage über die Rücklaufquote von Energiesparlampen über den Handel oder andere Sammelstellen getroffen werden kann, der Prozentsatz der getrennten Sammlung insgesamt aber zwischen 48% und 65% liegt
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
ANFRAGE:
1.
.Ist in
Anbetracht der ohnehin relativ geringen Rücklaufquote und des durch das
schrittweise Verbot der Glühbirne zu erwarteten Anstieges des Anteiles von
Gasentladungslampen im privaten Bereich geplant, Untersuchungen
durchzuführen, um die Rücklaufquote ordnungsgemäß
entsorgter Energiesparlampen, insbesondere von privaten Haushalten, zu
erfassen?
2.
Sind
Maßnahmen geplant, um die Rücklaufquote von Energiesparlampen aus
privaten Haushalten zu erhöhen (z.B. Informationskampagnen, Aktionen im
Handel u.s.w.)?
3.
Gibt es
Untersuchungen wie sich das Aufkommen an zu entsorgenden Energiesparlampen und
der Menge des damit verbundenen Quecksilbers bis zum endgültigen Verbot
der Glühbirne entwickeln wird oder sind solche geplant?
4.
Gibt es
eine einheitliche Vorgangsweise zum Aussortieren von Energiesparlampen aus dem
Restmüll?
5.
Gibt es
Arbeitsanweisungen, Schulengen etc. für den Umgang mit zerbrochenen
Energiesparlampen für die mit der Restmüllentsorgung und
Abfallbehandlung beschäftigten Arbeitnehmer oder sind solche geplant?
6.
Welche Menge
an Energiesparlampen und sonstigen mit Quecksilber kontaminierten
Gasentladungslampen wird als Problemstoff entsorgt?
7.
In welcher
Weise und von wem werden die als Problemstoff gesammelten Energiesparlampen
weiterbehandelt?
8.
Werden
Rückstände von Energiesparlampen in Österreich deponiert,
verbrannt, exportiert oder recycelt?
9.
Sofern zu
Frage 8 mehrere Antworten zutreffen: In welchen Prozentsätzen?
10.
Von wem
und an welchen Standorten werden die gemäß Punkt 8 zutreffenden
Maßnahmen durchgeführt?
11. Ist von Seiten Ihres Ministeriums geplant, ähnlich dem deutschen Vorbild, auf europäischer Ebene eine Aufhebung des Verbotes von herkömmlichen Glühbirnen zu erreichen, bzw. in entsprechender Weise auf die österreichischen Abgeordneten des EU-Parlaments einzuwirken?