2453/J-BR/2006
Eingelangt am 11.10.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Bundesrats Schennach, Freundinnen und Freunde
an
die Bundesministerin für Justiz
betreffend merkwürdiger Personenschützer
In der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober kam es in einer
Wiener Gaststätte zu einem
folgenschweren Zwischenfall, bei dem der Pressesprecher von Bundesministerin
Gastinger erhebliche
Verletzungen davontrug, die er in der Folge dann auch bei den
Sicherheitsbehörden
anzeigte. Bei dem Vorfall anwesend waren nicht nur der
Spitzenkandidat
des BZÖ, Peter Westenthaler, der nicht schlichtend eingriff,
sondern
nach diversen Meldungen die Schlägerei sogar angefeuert haben soll,
sondern
auch etliche KabinettsmitarbeiterInnen und ein gewisser Herr Siegfried
Kobal,
der als Personenschutz für Herrn Westenthaler fungiert hat.
Siegfried Kobal übt in der
Bundesrepublik Deutschland das konzessionsfreie
Gewerbe
Personenschutz und Bewachung aus, das in Österreich allerdings
konzessionsgebunden
ist.
Nach einem Bericht der Zeitschrift "Format" vom
3.5. 1999 besaß Kobal im Jahr
1999
diese Konzession nicht. Ein Vertreter der Kärntner
Wirtschaftskammer wird in
dem
Beitrag damit zitiert, er habe den Kärntner Landeshauptmann Haider um
Aufklärung gebeten
und würde - wenn keine befriedigende Auskunft komme - eine
Anzeige wegen des
Verdachts auf Verstoß gegen die Gewerbeordnung machen.
In einem
weiteren Bericht von "Format" am 10.5.1999 war dann zu lesen, dass
Kobal
in
der BRD 1998 zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen Betrugs
erhalten habe
und ihm im Jahr 1997
die Erteilung eines Waffenscheins abgelehnt wurde.
Außerdem - so
die Berichte in "Format"- habe es in der BRD eine Anzeige bzw.
Verurteilung wegen Nötigung gegeben.
"Format" berichtet am 5.6. 2000 weiters, dass
sich Siegfried Kobal, der als
"langjähriger Leibwächter" Jörg Haiders
bezeichnet wird, vor dem Landesgericht
Klagenfurt
wegen verbotenen Schusswaffenbesitzes "demnächst"
verantworten
müsse.
Kobal soll schon zuvor wegen seines Waffengebrauchs bzw. - besitzes
Schwierigkeiten mit
den Behörden gehabt haben.
Im Jahr 1994 hat es mehrmals Vorfälle gegeben, bei denen
Kobal Schusswaffen
gegen
andere Personen gerichtet haben soll. Diese Vorfälle müssten beim
Bundesheer bzw. der Kärntner Exekutive aktenkundig sein.
"profil" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe
vom 9.10.06, ohne Namen zu nennen,
davon,
dass der gewerberechtliche Status des Mannes fraglich sei. "Sein
Gewerbeschein
für das
Sicherheitsgewerbe ist nach Auskunft der
Wirtschaftskammer
mit Juni 2006 ausgelaufen und seither nicht erneuert worden."
Josef Schachermaier von der Wirtschaftskammer wird damit zitiert, dass der Herr
(Kobal)
nicht nur über keinerlei Gewerbeberechtigung verfüge, sondern
auch bei
keinem
Versicherungsträger versichert sei.
Wir rekapitulieren:
Herr Kobal wird im Jahr 1994 wegen illegalen
Waffengebrauchs amtskundig, übt in
der
Folge in der BRD das Gewerbe Personenschutz aus, wird in der BRD wegen
Betrugs und Nötigung rechtskräftig
verurteilt, übt daraufhin in Österreich ohne
Konzession
das gleiche Gewerbe aus (unter anderem als Leibwächter Jörg
Haiders),
wird im Jahr 2000 wegen verbotenen Schusswaffenbesitzes vor Gericht
gestellt,
erhält in der Folge dennoch offensichtlich die fehlende
Konzession, die er
seit
Juni 2006 nicht mehr hat und wird daraufhin als Leibwächter von
Peter
Wesenthaler
bei einer Schlägerei aktenkundig.
Diese Vorfälle werfen viele Fragen auf.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Welche
strafrechtlichen Verurteilungen schließen Personen von der Ausübung
des Gewerbes Personenschutz in Österreich
aus?
2). Welche der oben geschilderten
Ereignisse aus den Jahren 1994 bzw. 2000
wurden als Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft abgehandelt?
3). Welche der oben
geschilderten Ereignisse aus den Jahren 1994 bzw. 2000
führten zu Anklageschriften?
4). Welche der oben geschilderten
Ereignisse führten zu strafrechtlichen
Verurteilungen von Siegfried Kobal?