Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 40

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möglicherweise vor allem ideologisch-weltanschauliche Argumente stehen. Demgegenüber waren für uns jedoch ausschließlich sachliche Beweggründe im Sinne einer sachgerechten und effizienten Zusammenführung von Arbeit und Wirtschaft maßgeblich, wobei ich auf das Beispiel Schweden, wo diese Kombination in einem Ressort nicht nur schon besteht, sondern sich auch bestens bewährt hat, verweisen möchte.

Mir liegt hier die Unterlage über die Zusammensetzung dieses Ministeriums in Schweden vor, es umfasst:

erstens: Angelegenheiten der Industrie, der Energiewirtschaft, der Regionalpolitik einschließlich der Angelegenheiten der EU-Strukturfonds, des Wettbewerbsrechts und des Tourismus;

zweitens: Verkehrswesen, Post- und Telekommunikationswesen, Angelegenheiten der Informationstechnologie;

drittens: Forschung und Entwicklung, Patent- und Innovationsangelegenheiten;

viertens: Verwaltung von 31 der insgesamt 59 staatlichen Unternehmungen und

schließlich: Angelegenheiten des Arbeitslebens, des Arbeitsrechtes einschließlich der Antidiskriminierungsgesetzgebung sowie des Arbeitsmarktes einschließlich der Arbeitslosenversicherung.

Neben den Kompetenzverschiebungen in den vier genannten Ministerien kommt es auch im Bereich des Bundeskanzleramtes zu einer Neustrukturierung der Arbeit. Abgeschlankt um zahlreiche Einzelkompetenzen, die in einzelnen Bundesministerien durchaus sach- und ressortspezifisch geregelt werden können, wird künftig im Bundeskanzleramt der Schwerpunkt auf die Konzentration und Koordination der Regierungsarbeit gelenkt sowie auf die Funktion des Bundeskanzlers im internationalen Gefüge der Europäischen Union vermehrt Rücksicht genommen.

Zu dieser Konzentration wesentlicher Aufgaben zählt unter anderem die Tatsache, dass die Informationstätigkeit der Bundesregierung im Gegensatz zu früher, wo breit angelegte und kostspielige Informationskampagnen einzelner Ministerien oft zu Kritik in der Öffentlichkeit geführt haben, nun durch das Bundeskanzleramt koordiniert und abgestimmt wird.

In diesem Zusammenhang wird auch die Euro-Information vom Finanzministerium in den Bereich des Bundeskanzleramtes übertragen werden.

Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass im Hinblick auf die Frage der Personalvertretung gerade angesichts der erst kürzlich stattgefundenen Personalvertretungswahlen eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung erarbeitet werden konnte, die den Übergangsbestimmungen, wie sie in früheren Fällen der Kompetenzverschiebung üblich waren, entspricht und Kontinuität im Hinblick auf die Personalvertretung gewährleistet.

Ein paar Worte noch zur Funktion des Generalsekretärs. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich: "Der Bundesminister kann mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen." – Im Klartext heißt das: Es handelt sich hier um eine Kann-Bestimmung, die dem jeweiligen Minister die Möglichkeit einräumt, mittels eines Generalsekretärs eine Kommunikationsdrehscheibe zwischen dem Ministerium und dem Minister zu schaffen.

Ich möchte nur darauf verweisen, dass eine solche Funktion bereits im Außenministerium, im Innenministerium – zumindest teilweise in Form des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit – und im Bundesministerium für Landesverteidigung – in Form des Generaltruppeninspektors – besteht.

Auch im Hinblick auf die Europäische Union hat sich diese Konstruktion als sinnvoll erwiesen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Meinungsäußerung des Verfassungsrechtlers Theo Öhlinger.


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