Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 25

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Sie können davon ausgehen, daß, wenn das nicht der Fall wäre, das Landwirtschaftsministerium sehr konsequent vorgehen würde, wie ja die Debatte in den letzten Wochen gezeigt hat. Sofern und sobald ein Verdacht auftritt, handelt das Landwirtschaftsministerium, weil ich im Interesse der Futtermittelproduzenten, im Interesse der Bauern und im Interesse der Konsumenten Sicherheit haben will, was die Qualität unserer Produkte betrifft. (Beifall bei der ÖVP.) Sicherheit kann ich aber nur dann gewährleisten und geben, wenn in diesem Bereich konsequent gehandelt wird, und Sie können davon ausgehen, daß das geschieht.

Präsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Bundesminister.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Hensler.

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Stimmt es, daß das Österreichische Statistische Zentralamt nicht verpflichtet ist, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft die futtermittelimportierenden Unternehmen zu nennen?

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Das ist richtig. Das Bundesstatistikgesetz sieht aus Datenschutzgründen vor, daß Einzelangaben über Unternehmen nicht veröffentlicht werden dürfen. Es gibt nur eine einzige Ausnahme, und zwar dann, wenn die Betriebe selbst einer Veröffentlichung zustimmen.

Die bei einer statistischen Erhebung involvierten Organe sind verpflichtet, die Angaben der Personen geheim zu halten, und ich verhehle nicht, meine Damen und Herren, daß das in einer kritischen Situation, wie wir sie etwa in den letzten Wochen hatten, ein nicht unproblematischer Zustand ist, weil er letztendlich die konkrete Erforschung, vor allem die konkrete Ursachenerforschung, etwas erschwert. Ich gehe daher davon aus, daß es in Zukunft über diese Fragestellung durchaus eine Diskussion geben wird.

Präsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Erhard Meier formuliert. – Bitte.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Welche Möglichkeiten bestehen, möglichst im vorhinein das Vorhandensein von Schadstoffen in Futtermitteln bis zum festgelegten Grenzwert und darüber hinaus festzustellen, damit weder gesundheitlicher Schaden entsteht noch Produktionsbetriebe durch unter Umständen auch unberechtigte Verdächtigungen – aber wenn das einmal bekannt ist, dann gibt es keinen Weg mehr zurück – wirtschaftliche Schäden erleiden?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Voraussetzung dafür ist die laufende Kontrolle, die etwa im Futtermittelbereich durch das Landwirtschaftsministerium durchgeführt wird. Es wurde bereits in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Proben durchgeführt: etwa um die 1 000 Proben mit etwa 2 500 Einzelproben.

Es ist so, daß das Landwirtschaftsministerium und die Futtermittelkontrolle sich vor allem auch als Beratungseinrichtung, nicht nur als Kontrollinstanz verstehen und daher gemeinsam mit der Wirtschaft letztendlich auch Entwicklungen beachtet werden. Es ist daher aus meiner Sicht die richtige Strategie, die auch auf europäischer Ebene überlegt wird, vorausschauend bereits Tendenzen und Entwicklungen zu beobachten, damit rechtzeitig und richtig reagiert werden kann.

Ich möchte aber an dieser Stelle schon sagen, daß eine Voraussetzung dafür auch darin besteht, daß selbstverständlich – und ich halte das für gut – die Untersuchungstechnologien und die Untersuchungsmethodik ständig verfeinert werden. Wir bewegen uns etwa bei der Dioxindebatte im Bereich der Billionstel Gramm je Gramm! Mir hat ein Wissenschafter das so dargestellt: Das ist so, wie wenn in ein sehr großes Schwimmbecken eines Freibades ein Tropfen Wasser hineinfällt, und dann untersucht würde, wo und wie genau sich dieser Tropfen im


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