Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 25

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ist. Ich habe daher sowohl durch Gesetzes-, als auch durch Budgetmaßnahmen sichergestellt, daß auch in weiterer Folge die Finanzierungen und die Umsetzung funktionieren werden.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir kommen nun zur 8. Anfrage, 995/M. Ich bitte Herrn Bundesrat Winter um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

995/M-BR/99

Welche Schritte haben Sie ergriffen, um die Lebenssituation der mehr als 300 000 von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen in Österreich zu verbessern?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Mit dem Bundespflegegeldgesetz hat Österreich eine europaweite Vorzeigeleistung erbracht. Es war für mein Ressort sehr wichtig, nach einigen Jahren des Bestehens dieses Gesetzes eine Evaluierung vorzunehmen. Die Studie, die Herr Professor Badelt diesbezüglich gemacht hat, war für mich auch eine wichtige Orientierungshilfe für die Weiterentwicklung dieses Gesetzes.

Diese Studie hat uns bescheinigt, daß wir mit diesem Gesetz eine sehr hohe Treffsicherheit erzielt haben und daß wir mit den Überlegungen, den Maßnahmen und dem Konzept dieses Gesetzes wirklich richtig liegen. Nichtsdestotrotz haben sich in der Umsetzung doch einige Probleme gezeigt, die ich versucht habe, durch die Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes zu bereinigen.

Eine ganz wesentliche Änderung ist, daß wir bei den Leistungen insofern Verbesserungen machen konnten, als das Kriterium der Zuordnung zur Pflegestufe 4, das vorher 180 Stunden betragen hat, ab 1. 1. 1999 auf 160 Stunden reduziert werden konnte. Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß die Zahl von 180 Stunden sozialpolitisch doch nicht sinnvoll war, sondern zu reduzieren ist. Davon profitieren etwa 15 000 Personen. Mit "profitieren" meine ich: Sie erhalten nun monatlich ein um etwa 3 000 S höheres Pflegegeld. Ich betrachte das als eine ganz wesentliche weitere Verbesserung der Leistungen.

Wir haben aber auch für die Pflegebedürftigen insoferne Verbesserungen schaffen können, als bei den Untersuchungen nun auch eine Vertrauensperson beigezogen werden kann. Es hat sich in der Praxis doch gezeigt, daß Pflegebedürftige oft nicht selbst in der Lage sind, ihre Interessen entsprechend zu artikulieren, sodaß sie sich in der Folge oft ungerechtfertigt betreut und behandelt fühlen. Durch das Beiziehen einer Vertrauensperson haben wir, wie ich meine, diesem Zustand erfolgreich abgeholfen.

Wir haben auch dafür gesorgt, daß in der Pflegedokumentation Verbesserungen gemacht werden, um wirklich die Qualität der Leistungen sicherzustellen.

Etwas, was mir auch noch wichtig erscheint, ist, daß bei einem stationären Aufenthalt eines Pflegegeldbeziehers kein Ruhen des Pflegegeldes eintritt, wenn die Pflegeperson als Begleitperson mit aufgenommen wird. Auch sonst haben wir beim Spitalsaufenthalt einige Verbesserungen zustande bringen können.

Es gibt noch eine Reihe von anderen Verbesserungen im Bundespflegegeldgesetz, die jetzt in Geltung getreten sind. Ich glaube, das waren aber die Kernpunkte, bei denen wirklich spürbar ist, daß etwas weiterentwickelt konnte. Darüber bin ich sehr froh.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


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