Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 45

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Hoher Bundesrat! Ich habe auch in der Zeit, in der ich noch nicht wußte, daß ich Steuerverhandler sein würde, aus meinen Präferenzen keinen Hehl gemacht. Meine Prioritäten sind immer gesagt worden, so zum Beispiel auf der politischen Seite eine Entlastung der übermäßigen Progression bei kleinen und mittleren Einnahmen, die Steuerneutralität des Betriebsübergangs von einer Generation auf eine andere, die Einführung einer Eigenkapitalverzinsung – statt des Modells des nicht entnommenen Gewinns –, eine verwaltungstechnische Vereinfachung bei der Frage der Lohnsteuerabrechnung, ein Abschlagsmodell oder was immer. Ich habe in diesem Zusammenhang auch gesagt, so lange wir in Österreich so komplizierte Lohnfindungsverträge – das heißt Kollektivverträge – haben, daß die Finanzämter nie die Lohnfindung durchführen können, so lange werden wir wesentliche Entscheidungsbarrieren haben. – Das sind meine vier Prioritäten in diesem Bereich.

Eines muß ich noch hinzufügen, damit nachher niemand sagt, ich hätte etwas vergessen. Ich halte auch die Frage der Gruppensteuerregelung für zweckmäßig im Hinblick darauf, was sich auch zur Förderung österreichischer Konzernbildungen als notwendig erweist. Daß wir darüber hinaus noch eine Förderung des Humankapitals wollen – etwa durch eine Ausdehnung der Lehrlingsfreibeträge, des Forschungsfreibetrags und so weiter –, sei noch hinzugefügt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Was erwarten Sie sich von einer Steuerfreistellung des Betriebsübergangs im Erbweg?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Die Anfragen und Anrufe, die ich bekommen habe, seit das etwa vor einem Jahr propagandistisch zu laufen begonnen hat, zeigen, daß viele Jungunternehmer der Betriebsübernahme jetzt positiver entgegensehen als früher. Durch diese Regelung werden auch mehr Betriebseigentümer in der Lage sein, ihren Betrieb ohne Sorgen weiterzugeben.

Ich darf dazu ein Beispiel nennen. Für jeden Betrieb, der nicht ohne Probleme an die nächste Generation weitergegeben werden kann – etwa ein Durchschnittsbetrieb mit sechs, acht Mitarbeitern –, müßte man bis zu sieben neue Unternehmen gründen, um denselben Beschäftigungseffekt zu haben, weil die meisten Neuunternehmen nur Einmann-Unternehmen sind oder im besten Fall im zweiten Jahr Zweimann-Unternehmen. Daher ist diese Maßnahme, wie ich das im generellen Teil meiner EU-Ausführungen schon gesagt habe, zur Sicherung der Beschäftigungspolitik von volkswirtschaftlichem Interesse.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat DDr. Königshofer gewünscht. – Bitte.

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Bundesminister! Werden Sie im Zuge der Beratungen über die Steuerreform auch das freiheitliche Modell einer Flat tax miteinbeziehen, oder ist dieses Modell, weil es eben von den Freiheitlichen kommt, von vornherein vom Tisch und für die Koalition nicht diskussionswürdig?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Da ich diesbezüglich bereits problembewußt war, bevor das die Freiheitliche Partei in Österreich zu einem Thema gemacht hat, da ich mit den einschlägigen Stellen der Literatur vertraut bin und mit den amerikanischen Hochschulen in ständigem Kontakt stehe – ich habe schon bei meinen Vorträ


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