Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 27

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verliehen werden sollen. Ich werde aber jede Anregung aufnehmen, mit Kollegen Einem diskutieren und überprüfen, ob es Realisierungschancen gibt.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 961/M. Ich bitte Herrn Bundesrat Ernst Winter um Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

961/M-BR/98

Halten Sie die Forderung des Frauen-Volksbegehrens, wonach Unternehmen nur dann Förderungen und öffentliche Aufträge erhalten sollen, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind, für ein geeignetes Mittel zum Abbau der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesrat! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es tatsächlich für notwendig, daß Unternehmen verstärkt Frauenförderung betreiben. Ich betone dieses Wort "Frauenförderung" deswegen so, weil ich unter Frauenförderung und frauenfördernden Maßnahmen auch ein starkes Hereinnehmen der Männer verstehe. Denn wenn man Männer nicht mitberücksichtigt, kann man auch nicht Frauen fördern.

Ich möchte das noch ganz kurz begründen: Gerade vor Ort muß es jungen Vätern auch möglich sein, in Karenz zu gehen. Damit fördert man zugleich auch die Partnerin – das sage ich jetzt, um nur einmal ein Beispiel zu nennen.

Es muß also frauenfördernde Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen, auf den unterschiedlichsten Ebenen in den Unternehmen geben. Das, was mich manchmal verblüfft, ist, daß es durchaus Staaten innerhalb und auch außerhalb Europas gibt, die unsere Diskussion überhaupt nicht verstehen, nämlich die dortigen Unternehmen. Diese fragen sich: Wie kann es sich ein ganzes Land beziehungsweise ein ganzer Kontinent leisten, auf gewisse Ressourcen zu verzichten und Frauen einfach nicht in jene Bereiche hinzulassen, in denen sie auch ihre Qualitäten und Qualifikationen bestmöglich einbringen können?

Ich bin davon überzeugt, daß jede Frauenförderung einem Betrieb unmittelbar nützt. Das ist keine Sozialmaßnahme des Betriebes, sondern eine betriebswirtschaftliche Rechnung, die der Betrieb anstellen könnte, wenn er wollte – aber das tun leider noch viel zu wenige.

Das, was im Frauen-Volksbegehren verlangt wurde, kann ich in der Art und Weise, wie es dort geschrieben steht, nicht umsetzen. Das habe ich immer gesagt, aber ich habe auch immer dazugesagt, daß man hier die Kombination, die Kooperation oder die Verbindung und Verknüpfung zustande bringen kann. Das habe ich jetzt – ich habe es vorhin einmal kurz angeschnitten – im Rahmen des Bundesvergabegesetzes getan.

Es hat während der Diskussion um das Frauen-Volksbegehren im Unterausschuß des Nationalrates eine sehr ausführliche Debatte mit Expertinnen und Experten darüber gegeben, und ich habe dann für mich persönlich den Schluß gezogen, dieses Projekt anzugehen. Ich habe ausschließlich mit Experten gearbeitet, das heißt, mit dem Verfassungsdienst, mit Vergabeexperten – also mit den Profis in diesem Bereich – und auch immer in Kooperation mit der Europäischen Kommission, weil wir auf keinen Fall europäisches Recht verletzten wollten.

Wie gesagt, die Ergebnisse liegen vor. Im Grunde genommen wird es so sein, daß wir erstens unter den Schwellenwerten bleiben. Zweitens legen wir bereits bei den Ausschreibungen selbst die Bedingungen klar auf den Tisch. Wir arbeiten mit einem Punktesystem, und im Rahmen dieses Punktesystems findet Frauenförderung in Zukunft zu 2 Prozent – maximal zu 2 Prozent, das muß man dazusagen – ihren Niederschlag – ebenso die Lehrlingsfrage. Beide Themen


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