Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 25

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Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Ich muß dazu sagen, Kollege Einem ist – so wie ich – seit 29. Jänner 1997 der in diesem Bereich zuständige Minister – er dort, ich da. Ich kenne seine Vergabe- beziehungsweise Besetzungspolitik – oder wie immer man das nennen muß oder kann –, und ich bin stolz darauf, was er dort leistet.

Er hat bis heute bei Dreiervorschlägen noch nie eine Frau übersehen, auch wenn sie womöglich an der dritten Stelle gereiht war. Das heißt, überall dort, wo er im Rahmen von Dreiervorschlägen die Chance vorfindet, wird diese Frau oder eine dieser Frauen bestellt. Bedauerlicherweise ist die Tendenz momentan jene, daß es kaum noch Dreiervorschläge gibt, in denen Namen von Frauen genannt werden. Daher denken wir jetzt gerade gemeinsam nach, wie wir dem begegnen können, damit in Zukunft auch wieder Frauen auf die Dreiervorschläge kommen. Denn eines kann mir – dieselbe Meinung vertritt auch Kollege Einem – tatsächlich niemand erklären, und zwar, daß bei Dreiervorschlägen tatsächlich noch die Qualifikation der Person irgendeinen Unterschied macht. Das sind sehr oft subjektive Einschätzungskriterien, warum jemand auf dem ersten, dem zweiten oder dem dritten Platz gereiht ist, das heißt, die Kandidaten sind im Grunde genommen alle gleich gut, und insofern kann man auch mit gutem Gewissen eine Drittgereihte nehmen, um auch Frauen zum Zug kommen zu lassen. Minister Einem hat tatsächlich einiges in diesem Bereich aufgeholt, wenngleich wir momentan aus den von mir beschriebenen Umständen in einer Situation der Stagnation sind.

Präsident Alfred Gerstl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Wissenschafterinnen fordern trotzdem, gerade in den letzten Tagen, aufgrund dieser Zahlen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an den Universitäten. Welche konkreten Maßnahmen – außer jener, die Sie jetzt gerade schon genannt haben – können Sie in Ihrem Ressort setzen, um dieser Forderung zu entsprechen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Sie wissen, daß wir derzeit die Überarbeitung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes vornehmen, und wir haben dort mit den Gleichbehandlungsbeauftragten aus dem Wissenschaftsbereich natürlich ständige Kontakte. Es gibt auch die interministerielle Arbeitsgruppe, der ich vorsitze, in der gerade die Frauen aus dem Wissenschaftsressort Vorreiterinnen sind – auch in der Weiterentwicklung des Gesetzes. Das, was ich auch in Kooperation mit Herrn Kollegen Ruttenstorfer mache, ist zu versuchen, gerade jene Vorschläge aus dem Wissenschaftsbereich in das Bundesgleichbehandlungsgesetz aufzunehmen, dort eben auch gezielte Maßnahmen zu setzen.

Wir hatten erst gestern wieder ein Gespräch darüber, daß es die Maßnahmen im Wissenschaftsbereich aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes tatsächlich rechtfertigen, daß wir dort andere Maßnahmen brauchen als im herkömmlichen Bundesdienst. Da sind jetzt Vorbereitungen im Gange. Ich kann diese noch nicht genauer präzisieren, weil wir mitten in den Diskussionen und Verhandlungen stecken, aber es ist uns bewußt, daß wir da gesonderte Maßnahmen brauchen. Das soll auch in das Bundesgleichbehandlungsgesetz Eingang finden.

Präsident Alfred Gerstl: Werden Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach.

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Sie sind schon auf die Frage der Frauenförderung eingegangen. Ich möchte aber schon noch folgende ergänzenden Frage an Sie richten: Welche Maßnahmen haben Sie gemeinsam mit Minister Einem gesetzt, um eben sowohl die Frauenförderung als auch die Möglichkeiten der Vereinbarung von Beruf und Familie im Bereich Wissenschaft und Forschung voranzutreiben?


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