Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 17

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Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

953/M-BR/98

Wie weit sind Sie mit der Ausarbeitung von Frauenförderplänen, die Sie im Rahmen des Frauen-Volksbegehrens versprochen haben?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesrätin! Ich möchte Ihnen folgendes mitteilen. Was den Bundesdienst betrifft – Sie wissen, dort gilt das Bundesgleichbehandlungsgesetz –, liegen derzeit die Frauenförderpläne aller Ressorts mit Ausnahme des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vor. (Ruf bei der SPÖ: Hört, hört!) Ich habe dort bereits urgiert – es wurde mir von diesen Ministerien schon mehrfach versprochen –, daß diese Frauenförderpläne nachgereicht werden. Tatsache ist, daß die Frist dafür abgelaufen ist und daß diese Frauenförderpläne in Umsetzung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes zu erstellen sind. (Bundesrat Schöls: Weiß Herr Bundesminister Einem auch davon?) – Das Wissenschaftsministerium weiß davon.

Ich möchte Sie auch gerne davon in Kenntnis setzen, daß das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ihre jeweiligen Frauenförderpläne, die sie im Rahmen des Gesetzes zu erstellen hatten, als Verordnungen mittels Bundesgesetzblatt veröffentlicht haben, wodurch sie verstärkt Publizität und Verbindlichkeit erfahren. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich denke, es ist notwendig, solche Schritte zu setzen. Damit ist auch gewährleistet, daß gerade die von mir zuletzt erwähnten Frauenförderpläne vergleichbar, weil öffentlich, geworden sind. Das heißt, es geht nicht darum, auf dem Erlaßwege nur schnell irgend etwas vorzulegen, sondern das ist tatsächlich für alle Österreicherinnen und alle Österreicher ersichtlich und einsehbar. Natürlich will sich niemand dabei eine Blöße geben und der öffentlichen Kritik aussetzen. Diese Maßnahme hat enorm dazu beigetragen, die notwendigen Anregungen und Anreize zu schaffen, um die bestmöglichen Frauenförderpläne zu erhalten.

Unabhängig davon möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, daß ich nunmehr mit dem Projekt, Frauenförderpläne im Rahmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Auftragsvergabe verknüpfen zu lassen, fertig bin. Ich werde dieses Projekt in wenigen Wochen auch der Öffentlichkeit ausführlich präsentieren.

Präsident Alfred Gerstl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie erklären Sie sich, daß trotz steigender Budgetmittel Ihres Ressorts für Frauenprojekte die Arbeitslosenrate bei den Frauen noch immer höher ist als bei den Männern und die Einkommensunterschiede immer weiter auseinanderklaffen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Es wäre schön, wenn ich mit Frauenbudgets die Frauenarbeitslosigkeit reduzieren oder überhaupt unmöglich machen könnte! Daß die Frauenarbeitslosigkeit in Österreich noch immer ein echtes Problem ist, hat viele Ursachen.

Ein Problem ist erstens, daß wir enorm viel in die Bildung, Ausbildung und Weiterbildung von Frauen investieren müssen. Es freut mich daher besonders, daß sich das Arbeitsmarktservice für 1999 genau diesen Schwerpunkt gesetzt hat, wie ich heute in den Zeitungen lesen konnte.


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