Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 184

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Daher wünsche ich allen Freiwilligen Feuerwehren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nunmehr mit diesem Gesetz alles Gute und ein möglichst geringes Risiko beim Einsatz für uns alle! (Beifall bei der SPÖ.)

13.12

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden – 20. StVO-Novelle.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Kraftfahrgesetz 1967 – 20. KFG-Novelle – und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz – BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 2/1998 – geändert wird – 2. Führerscheingesetznovelle.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

31. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Öffnung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen (Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz – FBG) (1079 und 1239/NR sowie 5712/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Öffnung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen – Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz – FBG.

Die Berichterstattung hat Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.

Berichterstatterin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Präsident.

Der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.


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