Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 12

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Die Daten von unserem Umweltbundesamt, aber auch aus anderen Quellen zeigen, daß es da eine deutliche Dominanz unserer östlichen, nordöstlichen und südöstlichen Nachbarländer gibt. Österreich hat durch seine Ost-Umweltförderung in einzelnen Fällen sehr beachtliche SO2-Emissionseinsparungen – weit über 200 000 Tonnen liegend – bei einzelnen Kraftwerkstandorten in der Slowakei und in Tschechien mitfinanziert, mitbegründet. Das ist wichtig und gut, ich meine aber, daß der Beitritt dieser Länder noch weitere Verbesserungen in diesem Bereich bringen wird und daß sich die Immissionssituation, die Umweltbelastung Österreichs insgesamt, primär aber der grenznahen Region, um vieles schneller verbessern wird, als dies ohne Beitritt der Fall wäre.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke.

Wir kommen nunmehr zur 2. Anfrage, 836/M-BR/98, gestellt von Frau Bundesrätin Aloisia Fischer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

836/M-BR/98

Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie aus dem am 17. Oktober 1997 vom VfGH gefällten Erkenntnis zur Familienbesteuerung?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Bundesrätin! Die wesentlichste Schlußfolgerung ist jene, daß Österreichs Verfassungsrichter gesagt haben, daß die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern für ihre Kinder grundsätzlich nicht besteuert werden dürfen. Es gibt dabei einige Einschränkungen, zum Beispiel eine Obergrenze, sodaß gut und sehr gut verdienende Familien diese Unterhaltsverpflichtungen nur bis zu einem bestimmten Wert, nämlich bis maximal 7 000 S pro Kind, steuerfrei haben müssen. Im wesentlichen ist das aber die Botschaft der Verfassungsrichter.

Ich darf Ihnen berichten, daß gestern nachmittag die beiden Koalitionspartner, die Sozialdemokraten und wir, die Verhandlungen aufgenommen haben, um innerhalb der nächsten Wochen zu einem Kompromiß zu finden, der im Rahmen einer Familiensteuerreform einerseits diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis Genüge tut und andererseits – das ist mein primäres Ziel – Österreichs Familien entlastet. Bei allen Differenzen, die vorhanden sind, die ich gar nicht leugnen möchte und die erst auszuräumen sind – das wird nicht einfach sein –, ist es als ein erster Erfolg zu sehen, daß sich die Koalitionspartner darüber einig sind, daß es für Österreichs Familien eine Entlastung von jedenfalls über 10 Milliarden Schilling geben wird. Es geht jetzt noch um den Weg, der zu beschreiten sein wird, um zu dieser Entlastung zu kommen, aber die Zielvorstellung ist klar. Ich denke, das ist als großer Erfolg für Österreichs Familien zu sehen, denn 10 Milliarden Schilling sind viel Geld, vor allem für die einkommensschwachen Familien, für Mehrkinderfamilien, Alleinerzieherfamilien, die diese Mittel dringend brauchen, um nicht zu Verlierern in unserer Wohlstandsgesellschaft zu werden.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Kollegin Johanna Schicker.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie haben uns gerade erläutert, daß es gestern zu den ersten Verhandlungen gekommen ist und es jetzt nur noch um den Weg geht, den wir zu beschreiten haben, der gut für unsere Familien sein sollte.

Ich möchte im Zusammenhang mit diesem Thema nur in Erinnerung rufen, daß 60 Prozent der österreichischen Familien Einkindfamilien sind, 30 Prozent Familien mit zwei Kindern und nur 10 Prozent Familien mit mehr Kindern; und von diesen 10 Prozent kann man tatsächlich nicht behaupten, daß alle unter die Armutsgrenze fallen.


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