Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 14

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Darüber hinaus soll auch kontrolliert werden, wenn Zivildiener im Auslandseinsatz tätig sind, daß sie auch im Sinne des Gesetzes und nicht für Projekte eingesetzt werden, die vielleicht demokratiepolitisch ganz interessant sind, aber mit der Ableistung des Zivildienstes kaum in einem Zusammenhang stehen.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke. – Frau Bundesrätin Helga Moser, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Helga Moser (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Die Anzahl der Zivildiensterklärungen und eine verlängerte Dienstzeit belasten das Budget und erschweren die Einberufung. Schon in der Vergangenheit hat es Wartezeiten auf Zuweisung zwischen eineinhalb und zwei Jahren gegeben. Meine Frage lautet daher: Welche Gefahren und Risiken sehen Sie angesichts dieser Situation für die künftige Einberufbarkeit von Zivildienern?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich glaube, daß die Entwicklung gerade gegenteilig sein wird, nämlich daß wir bereits im heurigen Jahr garantieren können, daß keiner, der um einen Zivildienst ansucht, länger als ein Jahr vom Termin des Ansuchens bis zum Antritt des Zivildienstes warten muß. Und das wird in den nächsten Jahren noch besser werden, weil die Anzahl der Zivildiener immer geringer und die Zahl der Zivildienstplätze immer höher wird, sodaß auch ein größerer Bedarf gegeben sein wird. Deshalb gehe ich davon aus, daß es dieses Problem in der Zukunft nicht geben wird, sondern der Zivildiener wird innerhalb relativ kurzer Zeit, wenn er es will, die Möglichkeit haben, seinen Zivildienst auch tatsächlich anzutreten.

Natürlich gibt es eine Reihe von Zivildienern, die wegen ihres Studiums oder anderer Gründe den Wunsch haben, den Zivildienst aufzuschieben, und das ist natürlich auch möglich.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön.

Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Inneres. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Erhard Meier, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

801/M-BR/97

Wie wirkt sich die Bestimmung des Waffengesetzes 1996 aus, wonach in der Kategorie C die sogenannten meldepflichtigen Waffen normiert sind?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Das Waffengesetz ist mit 1. Juli 1997 in Kraft getreten, und es gibt erstmals die sogenannte Kategorie C, das sind die meldepflichtigen Schußwaffen. Darunter fallen vor allem Langwaffen – also Waffen mit einem sogenannten gezogenen Lauf –, und gemäß des Waffengesetzes ist der Erwerb einer solchen Schußwaffe beim Waffenhändler zu melden, und der Waffenhändler hat darüber auch – unter Anführungszeichen – "Protokoll" zu führen.

Ich kann Ihnen jetzt noch keine genauen Zahlen sagen, wie viele meldepflichtige Waffen nun gemeldet sind – vor allem deswegen, weil dieses Gesetz erst knappe vier Monate in Kraft ist und deshalb die Meldungen noch sehr spärlich sind. Ich glaube, daß erst in einem Jahr darüber tatsächlich befriedigend Antwort gegeben werden kann.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Hat sich der seit 1. Juli 1997 bei Ansuchen um einen Waffenpaß oder eine Waffenbesitzkarte beizubringende Psychotest bewährt? Oder ist auch hier die Zeit zu kurz, um da schon etwas sagen zu können?


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