Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 16

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politischen Union weiterentwickelt sind und sich das viel besser gesetzt hat, und man weiß, wie man zusammenarbeiten kann. Für den Fall, daß einmal solche Bedingungen herrschen, kann ich mir so etwas ohne weiteres vorstellen, aber das ist wirklich Zukunftsmusik, das liegt in weiter Ferne.

Heute ist es jedoch für mich ein unverzichtbares Bauprinzip, daß in allen Organen alle gleichberechtigt vertreten sind, weil es derzeit sehr viele intergouvernementale Elemente gibt, weil es sehr viele Bereiche gibt, in denen Einstimmigkeit verlangt wird, und weil es sehr viele Bereiche gibt, die mit Flexibilität geregelt werden müssen und können. Daher ist jetzt kein Argument dafür zu finden, daß man das ändern soll. Wenn man sich einem solchen Modell mit weniger Geschäftsbereichen annähert, dann muß es selbstverständlich gleiches Recht für kleine und große Länder geben, dann muß es möglich sein, daß ein kleines Land wie wir eine großes Ressort wie etwa Agrarpolitik hat, während ein großes eine Spezialaufgabe hat, zum Beispiel die Führung der Erweiterungsverhandlungen, was – unter uns gesagt – eine der wichtigsten Aufgaben in den nächsten fünf, sechs Jahren sein kann. Das kann unter Umständen eine viel interessantere Aufgabe sein als etwa – das sage ich einmal ganz salopp – die Bewältigung der Verhältnisse zu Lateinamerika. Das ist auch ein schönes Ressort, aber längst nicht so interessant wie die Führung der Erweiterungsverhandlungen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Albrecht Kone#ny: Herr Vizekanzler! Gehen Sie davon aus, daß die Zielsetzung, die Sie jetzt beschrieben haben und die ich durchaus teilen würde, Vertragsbestandteil werden könnte, oder meinen Sie, daß eine solche Regelung eher als politische Einigung der Mitgliedstaaten zustande kommen würde?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das sehe ich eigentlich als eine politische Einigung der Mitgliedsstaaten. Ich bin überhaupt dafür, daß sich die Kommission ihre internen Arbeitsbedingungen quasi in einer Art Geschäftsordnung intern selbst regeln soll, wobei aber wieder alle gleichberechtigt mit Sitz und Stimme daran mitwirken.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 747/M, des Herrn Bundesrates Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich) an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche den Herrn Anfragesteller höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Vizekanzler! Meine Frage hat folgenden Wortlaut:

747/M-BR/97

Welche Zwischenbilanz können Sie über die österreichische Teilnahme an der NATO-Partnerschaft für Frieden ziehen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich ziehe zunächst einmal eine durchaus positive Bilanz.

Wir haben ein individuelles Partnerschaftsprogramm mit der NATO vereinbart, das derzeit die Jahre 1997 bis 1999 umfaßt und mit dem eine Fülle von ganz konkreten Kooperationsschritten gesetzt wird. Wir sind in den Planungs- und Überprüfungsprozeß vollinhaltlich eingebunden. Wir haben vor eineinhalb Jahren ein Sicherheitsabkommen zwischen der NATO und Österreich über den Austausch vertraulicher Dokumente abgeschlossen. Es gibt seit Jänner dieses Jahres ein Abkommen über den Truppenaufenthalt, ein Status-of-Forces-Agreement. Über die Bestimmungen des KSE-Bundesverfassungsgesetzes hinsichtlich der Teilnahme österreichischer Einheiten an Übungen im Ausland hat man sich ebenfalls geeinigt, und diese sind damit Kern unserer Arbeit. Wir haben in diesem individuellen Partnerschaftsprogramm etwa 300 einzelne Maßnah


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