Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 14

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Bundesrätin Aloisia Fischer: Frau Bundesministerin! Seit Jahren wird auf parlamentarischer Ebene und in den wesentlichen Institutionen der Gesundheits- und Sozialpolitik über die Einräumung der Möglichkeit für Ärzte, sich analog zu anderen Berufsgruppen zu Erwerbsgesellschaften, also zu einer Gruppenpraxis, zusammenzuschließen, diskutiert. Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1. März 1996 wird mit Wirkung 31. März 1997 die Passage im Ärztegesetz aufgehoben, die bisher einen Zusammenschluß zu einer Erwerbsgesellschaft ausgeschlossen hat. Damit hat die Diskussion über ein Gruppenpraxengesetz eine neue Dimension erhalten.

Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

659/M-BR/96

Wie wollen Sie dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1. März 1996 zu § 23 Abs. 1 Ärztegesetz, mit dem die Zusammenarbeit von Ärzten in Form einer Gesellschaft ausgeschlossen war, bis 31. März 1997 entsprechen?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Frau Bundesrätin! Durch das Erkenntnis, das Sie zitiert haben, wird mit Wirkung vom 1. April 1997 der letzte Satz des § 23 des Ärztegesetzes entfallen. Und es besteht somit keine weitere Notwendigkeit, durch eine Änderung des Ärztegesetzes dem Erkenntnis zu entsprechen. – Danke schön.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Aloisia Fischer: Eine offene Frage betrifft die Abgrenzung einer Gruppenpraxis zu einer Krankenanstalt laut Krankenanstaltengesetz. Während Krankenanstalten eine Reihe von Auflagen zu erfüllen haben, befürchten viele Verantwortungsträger zu Recht, daß mit der Möglichkeit einer Gruppenpraxis diese Auflagen umgangen werden könnten. Wie wollen Sie, Frau Bundesminister, diesen Befürchtungen entgegentreten?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bevor Sie die Frage beantworten, bitte ich um die notwendige Aufmerksamkeit. Wir wissen alle, daß die Akustik hier nicht die beste ist. (Bundesrat Dr. Schambeck: Trotz der Jugendlichkeit der Frau Ministerin!)

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich bin – ich habe das schon im Nationalrat gesagt – zweifache Oma. Ich bitte um Verständnis – ich bin schon ein bisserl derrisch. (Heiterkeit. – Bundesrat Pramendorfer: Eine jugendliche Oma!)

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, haben Sie die Frage verstanden oder nicht? – Frau Bundesrätin, bitte die Zusatzfrage noch einmal zu stellen.

Bundesrätin Aloisia Fischer: Eine offene Frage betrifft die Abgrenzung einer Gruppenpraxis zu einer Krankenanstalt laut Krankenanstaltengesetz. Während Krankenanstalten eine Reihe von Auflagen zu erfüllen haben, befürchten viele Verantwortungsträger zu Recht, daß mit der Möglichkeit einer Gruppenpraxis diese Auflagen umgangen werden könnten. Wie wollen Sie diesen Befürchtungen entgegentreten?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Diese Frage stellt sich für uns als Gesetzgeber nicht, weil es Sache der Länder ist, festzustellen, inwieweit das eine Krankenanstalt ist. Aber ich versichere Ihnen: Der Gesetzgeber wird das in eine solche Form fassen, daß es gar nicht zu Unklarheiten kommen kann bezüglich der Differenzierung zwischen einer Gruppenpraxis und einem Krankenhaus. Ich hege diese Befürchtungen nicht, wenn ich das so sagen darf.


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