Hypo-U-Ausschuss: Aufklärungsarbeit wendet sich Verstaatlichung zu
Wien (PK) - Der Hypo-Untersuchungsausschuss startet kommende Woche mit der Aufklärung des Abschnitts 2 des Untersuchungsgegenstandes "Öffentliche Hilfe und Verstaatlichung".
Im Rahmen des ersten Abschnitts gab es bisher 39 U-Ausschuss-Sitzungen, in denen 72 Auskunftspersonen befragt wurden – wobei alle 72 Befragungen medienöffentlich stattfanden. Von den 72 Auskunftspersonen waren 28 via Beschluss (also von einer Mehrheit der Abgeordneten) und 44 via Verlangen (also von einer Minderheit) geladen. Insgesamt dauerte der Ausschuss bis jetzt circa 340 Stunden.
Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den Regeln der im Dezember 2014 beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird und damit weitgehend auf Minderheitsrecht basiert. Wie vom neuen Regelwerk vorgesehen, fanden die 39 Ausschuss-Sitzungen zum überwiegenden Teil unter dem Vorsitz von Nationalratspräsidentin Doris Bures statt.
Nationalratspräsidentin Bures: "Vieles, was zu Beginn nicht funktioniert hat, hat der Ausschuss mittlerweile gelöst. Das neue Regelwerk stärkt das Parlament und bringt mehr Transparenz. Aufklärung und Kontrolle zählen zu den ureigensten und wichtigsten Aufgaben des Parlamentarismus. Die neue Verfahrensordnung hat aber nicht nur den Ausschuss gestärkt, sondern auch die Rechte der Auskunftspersonen, die sich nun auch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden können."
Dem VfGH kommt im Rahmen des neuen Regelwerks für U-Ausschüsse überhaupt eine wichtige Rolle zu: Die Verfahrensordnung brachte nämlich Änderungen, was die Handhabung von Auffassungsunterschieden über bestimmte Rechtspositionen im Ausschuss betrifft; je nach Fall und Sachlage können der Verfassungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden.
Der VfGH hat in den vergangenen Monaten auch schon gleich mehrere Entscheidungen zum Hypo-Untersuchungsausschuss getroffen, etwa über die Vorlage geschwärzter Akten durch das Bundesministerium für Finanzen oder über die Vorlagepflicht von Unterlagen durch die Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes oder die Kärntner Landesholding. Das Bundesverwaltungsgericht kam bereits zum Einsatz, indem es eine Beugestrafe wegen Nicht-Erscheinens einer Auskunftsperson verhängte.
Im gesicherten Online-System des Parlaments befinden sich zurzeit Akten im Umfang von gut 15,5 Millionen A4-Seiten, die mit Vollsuchfunktion gefunden werden können - und die ausgedruckt circa 80 Tonnen wiegen würden. Das entspricht dem Gewicht eines (2014 entdeckten) Titanosaurus, des vermutlich größten Dinosauriers der Welt.
Abschnitt 2 des Ausschuss beginnt konkret am 3. November 2015 mit den Befragungen von Rechnungshofpräsident Josef Moser (10.00 Uhr) und OeNB-Prüfungsleiter Florian Weidenholzer (14.00 Uhr). Am 4. November 2015 folgen die beiden OeNB-Mitarbeiter Peter Breyer (9.00 Uhr) und Johannes Turner (13.00 Uhr). Am 5. November 2015 werden die OeNB-FMA-Koordinatorin Karin Turner-Hrdlicka (9.00 Uhr) und der OeNB-Mitarbeiter Philip Reading (13.00 Uhr) erwartet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at. (Schluss) wz