Nationalrat: Novelle des Ärztegesetzes einstimmig beschlossen
Oppositionsanträge u.a. gegen das Blutspendeverbot für Homosexuelle abgelehnt
Wien (PK) – Krankheitsbedingte Nichtausübung, Mutterschutz, Karenz, auslandsbedingte Studienaufenthalte und Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, sind jene Ausnahmen, bei denen künftig ÄrztInnen nicht mehr von der Ärzteliste gestrichen werden, sollten sie länger als sechs Monate nicht ihren Beruf ausüben. Bisher ist die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung für alle MedizinerInnen nach diesem Zeitraum nämlich erloschen. Über die Ausnahmebestimmungen waren sich in der heutigen Nationalratssitzung alle Fraktionen im Parlament einig. Keine Mehrheit fanden hingegen alle sieben Initiativen der Opposition, die in Sachen Gesundheitspolitik außerdem auf der Tagesordnung standen.
Abgelehnt wurden so zwei Anträge der FPÖ, die sich angesichts der Probleme mit dem neuen Arbeitszeitgesetz speziell in Wiens Krankenhäusern Sorgen um funktionierende Gesundheitsdienste macht sowie einen weiteren Flop beim Projekt "Gratis-Zahnspange" befürchtet. Auch die Grünen fanden mit ihren Forderungen, die verpflichtenden Kontrolluntersuchungen für SexdienstleitsterInnen sowie das Blutspendeverbot aufgrund der sexuellen Orientierung aufzuheben, nicht die notwendige Mehrheit. Wie auch zwei ähnliche Initiativen der NEOS, in denen sich die Oppositionspartei ebenfalls für diskriminierungsfreies Blutspenden und gegen das Blutspende-Verbot etwa für homosexuelle Männer ausspricht. Nicht durchsetzen konnten sich die NEOS zudem mit ihrer Forderung für Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs. Schließlich wurde auch ein Antrag vom Team Stronach, in dem die automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen gefordert wird, abgelehnt.
Ausnahmebestimmungen für Streichung aus der Ärzteliste
Die derzeit existierenden Nachteile für ÄrztInnen werden mit der Novelle zum Ärztegesetz aufgehoben, so die Meinung von Ulrike Königsberger-Ludwig (S) über die implementierten Ausnahmebestimmungen. Als "gute Änderung" bezeichnete diese auch Andreas F. Karlsböck von den Freiheitlichen, auch wenn es sich bei der derzeitigen Regelung ohnehin um "totes Recht" handle, wie der Abgeordnete meinte. Das Team Stronach geht davon aus, dass sich Österreichs ÄrztInnen auch in ihrer Abwesenheit weiterbilden, deswegen sei das Gesetz zu befürworten, sagte zudem Ulrike Weigerstorfer (T).
Verpflichtende Kontrolluntersuchungen für SexdienstleisterInnen werden umgestellt
Die Frist von verpflichtenden Kontrolluntersuchungen, die SexdienstleisterInnen derzeit wöchentlich machen müssen, wird auf sechs Wochen ausgeweitet. Außerdem sollen bei der Untersuchung neue Methoden wie der PCR-Test angewendet werden sowie ein Beratungsgespräch mit den Frauen verpflichtend sein, informierte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser heute das Plenum. Die Verordnung wird mit 1.1.2016 in Kraft treten.
Anlass zur Diskussion gab ein Antrag der Grünen, in dem sie die Abschaffung dieser verpflichtenden Kontrolluntersuchung fordern. Geht es nach den Grünen, ist mit dieser "Zwangsuntersuchung" nämlich keinerlei Behandlung verbunden, außerdem würden sie oft unter demütigenden Umständen stattfinden. Hinzu komme, so Eva Mückstein, dass diese Untersuchungen letztendlich ein Freibrief für viele Freier seien, Sexdienstleistungen ohne Schutz zu verlangen. Was es braucht, sind aus Sicht der Grünen-Abgeordneten freiwillige, anonyme, kostengünstige und qualitativ hochwertige Angebote mit Beratungsfunktion für die betroffenen Frauen. Österreich sei hier Schlusslicht in Europa, in Deutschland gebe es bereits seit 2001 freiwillige Hilfsangebote und Aufklärung, sagte Mückstein.
Die SPÖ erachtet die wöchentliche, verpflichtende Untersuchung als sinnvoll, wie Ulrike Königsberger-Ludwig (S) für ihre Fraktion darlegte. SexarbeiterInnen wüssten oft sehr wenig darüber Bescheid, wie wichtig es ist, derartige Untersuchungen, bei denen die Frauen im Vordergrund stehen, zu machen. Auch für die ÖVP sprach sich Dorothea Schittenhelm für verpflichtende Untersuchungen aus. Es gehe um den Schutz der Frauen, auch aber um den Schutz der Familien zu Hause, wie sie meinte. "Ohne flächendeckende Kontrolle wird es nicht möglich sein, sexuelle Erkrankungen in Schach zu halten", sagte Ulrike Weigerstorfer (T).
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) hielt auch nichts davon, "diesen Frauen die Untersuchung wegzunehmen". Es handle sich hier um Frauen, die sonst gar keinen Zugang zum Gesundheitssystem hätten, wie die FPÖ-Abgeordnete sagte. Eine Abschaffung wäre verantwortungslos, die Untersuchungen würden nicht nur Frauen schützen, sondern auch potentielle Kunden.
Grüne und NEOS: Aus für diskriminierendes Blutspende-Verbot
Grüne und NEOS fanden mit ihrer Forderung, das Blutspende-Verbot aufgrund der sexuellen Orientierung aufzuheben, keine breite Unterstützung im Plenum. Es gehe nicht an, dass aufgrund der gültigen Blutspendeverordnung homosexuelle Männer de facto vom Blutspenden ausgeschlossen werden, sagten Eva Mückstein (G) sowie Michael Pock (N). Mückstein verwies hier auf ein Urteil des EuGH, wonach ein Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung nicht erlaubt ist. Sie selbst verstehe es sehr gut, dass sich homosexuelle Männer in Österreich diskriminiert fühlen. Kritik äußerten die beiden zudem an der Befragung des Roten Kreuzes im Fall des Blutspendens. Noch immer werde hier abgefragt, ob man als Mann Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann gehabt habe, bemängelte Pock.
Diskriminierung konnten weder Dorothea Schittenhelm (V) noch Ulrike Weigerstorfer (T) in der derzeitigen Blutspendeveordnung erkennen. Der Schutz der PatientInnen müsste oberste Priorität haben, meinte etwa Weigerstorfer. Schittenhelm konnte zudem nicht verstehen, "warum sich immer Homosexuelle betroffen fühlen". Der Fragebogen des Roten Kreuzes umfasse 29 Fragen, die vom Krankenstand über Allergien bis hin zu Drogenkonsum reichen würden und der Blutspender oder die Blutspenderin auszufüllen habe. Alle diese Fragen würden sich um den persönlichen Gesundheits- und Lebensstil drehen, so die Ansicht Schittenhelms, denn "es sei eben so, dass sich HIV-Infizierte eher im Bereich der Homosexuellen befinden".
Eine Aussage, der Pock vehement widersprach. Tatsächlich sei diese Behauptung nämlich "sehr nahe am Unwahren", wie er sagte. Laut einem Bericht des Gesundheitsministeriums 2009 seien 43 % der Neuerkrankungen bei Heterosexuellen und 42 % bei Homosexuellen zu finden, beim Rest handle es sich um Suchtgifterkrankte und ähnliche Fälle, wie Pock klarstellte.
FPÖ will Gratis-Zahnspange begleitend evaluieren
Die Freiheitlichen befürchten einen Flop in Sachen Gratis-Zahnspange und fordern eine begleitende Evaluierung, wie Andreas F. Karlsböck für seine Fraktion klarmachte. Auch Gerald Loacker (N) sprach von einem klassischen Fehlstart und befürwortete das Anliegen der Freiheitlichen.
Die Regierungsfraktionen verteidigten die Gratis-Zahnspange hingegen einmal mehr als sinnvolles Projekt. An den Zähnen der Kinder sollte man nicht das Einkommen der Eltern ablesen können, so etwa die Meinung von Walter Schopf, Philip Kucher (beide S) und Erwin Rasinger (V). 30.000 Kindern und Jugendlichen werde damit die Möglichkeit geschaffen, eine notwendige Behandlung ohne Kostenbeteiligung der Eltern zu bekommen, wie Schopf sagte. Nicht verstehen konnte Kucher, warum man ein seiner Meinung derart wichtiges gesundheitspolitisches Projekt schlecht reden will.
Dass die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bei erheblicher Zahnfehlstellung bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen werden, gilt seit 1. Juli 2015. Laut Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ist das bisherige Feedback zur Gratis-Zahnspange positiv. Informationen zum Leistungspaket finden sich auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.
Was die ärztliche Versorgung am Land sowie Hausapotheken betrifft, stellte die Gesundheitsministern zudem im Herbst ein Konzept in Aussicht.
In Sachen FPÖ-Antrag, in dem die Oppositionspartei an die Regierung aufgrund von Problemen mit dem neuen Ärztearbeitszeitgesetz bisher ohne Erfolg appelliert, funktionierende Gesundheitsdienste in der Bundeshauptstadt mittel- und langfristig zu gewährleisten, sagte Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), dass Wien in eine Zwei-Klassen-Medizin geführt wurde. Mittlerweile sei nicht mehr für alle Menschen derselbe Zugang zum Gesundheitssystem gewährleistet. (Fortsetzung Nationalrat) keg
Links
- 946/A(E) - Weiterentwicklung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs
- 915/A(E) - begleitende Evaluierung beim Projekt "Gratis-Zahnspange"
- 859/A(E) - diskriminierungsfreie Blutspende
- 1121/A - Ärztegesetz 1998
- 1182/A(E) - Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen
- 860/A(E) - Diskriminierungsfreie Blutspende
- 1044/A(E) - Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
- 1142/A(E) - Aufhebung des Blutspende-Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung
- 817/A(E) - "Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen"
- 85/NRSITZ - 85. Sitzung des Nationalrats vom 8. Juli 2015