Vom Kohletechnischen Informationsdienst bis zur Produktvermarktung
Wien (PK) – Eine Reihe von Gesetzen mit wirtschaftspolitischem Hintergrund stand heute auf der Tagesordnung des Nationalrats. So genehmigten die Abgeordneten den Rücktritt Österreichs vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie Agentur sowie ein Bundesgesetz, das die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtern soll. Einhellige Unterstützung fand auch ein Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, das im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Vorgaben über einen gemeinsamen Rechtsrahmen im Bereich der Vermarktung von Produkten dient.
Österreich tritt vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur zurück
Breiter Konsens bestand über den Rücktritt Österreichs vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur (IEA Clean Coal Centre). Diese Einrichtung wurde 1975 im Zuge der Ölkrise von der IEA gegründet und stellt Analysen und Informationen zu allen Aspekten der Kohle zur Verfügung mit dem Ziel, die saubere und effiziente Energienutzung voranzutreiben. Als Mitglied der EU, die ihrerseits selbst ein Mitglied des IEA Clean Coal Centres ist, fühlt sich Österreich, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erklärte, in diesem Gremium ausreichend vertreten, sodass eine eigene Mitgliedschaft nicht mehr notwendig erscheint.
Ein weiterer sinnvoller Schritt zum Abbau von Doppelgleisigkeiten sei dies, stellten Cornelia Ecker (S) und Axel Kassegger (F) übereinstimmend fest. Die SPÖ-Abgeordnete nahm überdies ihre Wortmeldung zum Anlass, auf die Gefährlichkeit des Unkrauvertilgungsmittels Glyphosat hinzuweisen, und appellierte an die Baumärkte, dieses Produkt aus den Regalen zu nehmen. Positiv bewertete auch Grünen-Umweltsprecherin Christiane Brunner den Rücktritt, die wiederum den Blick auf die Energiewende lenkte und Österreich aufgefordert sah, sein diesbezüglich hohes Potenzial zu nützen. Was nach wie vor bestehende Kohlekraftwerke betrifft, trat sie für eine Streichung der Subventionen ein und schlug vor, die dadurch freiwerdenden Gelder für den Ausbau der erneuerbaren Energie einzusetzen.
Weiterverwendung öffentlicher Dokumente soll erleichtert werden
Änderungen im so genannten Informationsweiterverwendungsgesetz , die von den Abgeordneten einstimmig angenommen wurden, sollen die Nutzung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtern. Die neuen Bestimmungen schaffen ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Dokumenten und erweitern überdies den Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive. Zudem besteht in Hinkunft eine Verpflichtung, Dokumente, soweit dies möglich und sinnvoll ist, in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen. Auch muss in Zukunft die Suche nach Dokumenten erleichtert werden, dies etwa durch Erstellung von Bestandslisten.
SPÖ-Mandatar Hubert Kuzdas qualifizierte das Gesetz als Beitrag zu einem transparenten Staat, sein Fraktionskollege Wolfgang Knes begrüßte insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Bibliotheken und Museen. Für Axel Kassegger (F) trägt das Gesetz der Idee des Staates als Dienstleister seiner BürgerInnen Rechnung. Nikolaus Alm (N) und Matthias Köchl (G) pochten in diesem Zusammenhang auf ein Informationsfreiheitsgesetz, wobei der Grünen-Mandatar zu bedenken gab, Österreich liege bei der Auskunftspflicht im internationalen Vergleich am letzten Platz. Alm wiederum bemerkte kritisch, Gesetze, die zu mehr Transparenz führen, würden lange brauchen, Gesetze aber, die mehr Überwachung mit sich bringen, gingen wesentlich schneller über die parlamentarische Bühne.
Österreich setzt EU-Vorgaben für die Produktvermarktung im Binnenmarkt um
Einstimmig passierte das Plenum auch ein Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, durch das Österreich nun die Vorgaben der Europäischen Union über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten umsetzt. Die Bestimmungen betreffen in erster Linie die Akkreditierung und die Marktüberwachung, wobei es gilt, die bestehenden Regelungen zu stärken und die praktischen Aspekte bei der Anwendung und Durchführung zu optimieren.
Durch die Umsetzung dieser Richtlinie werde am europäischen Binnenmarkt weitergebaut, stellte Andreas Hanger (V) erfreut fest. Wolfgang Knes von den Sozialdemokraten rechnete mit bürokratischen Entlastungen, während sich Axel Kassegger (F) vor allem Wettbewerbsgleichheit erwartete. Positiv äußerte sich auch Matthias Köchl (G), der allerdings das Fehlen jeglicher Sanktionen beanstandete. NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn schließlich verband seine Zustimmung mit dem Appell, Bürokratie abzubauen und Unternehmen nicht immer zu "drangsalieren". (Fortsetzung Nationalrat) Hof
Themen
Stichworte
Links
- 629 d.B. - Informationsweiterverwendungsgesetz
- 500 d.B. - Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes
- 630 d.B. - Maschinen - Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING
- 81/NRSITZ - 81. Sitzung des Nationalrats vom 18. Juni 2015