Fremdenrechtspaket bringt etliche Neuerungen für Asylverfahren
Wien (PK) – Auf AsylwerberInnen kommen einige Neuerungen zu. Der Nationalrat hat nach einer zum Teil sehr emotional geführten Debatte grünes Licht für den von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner initiierten Gesetzentwurf der Regierung gegeben. Allerdings wurden zuvor in einigen Punkten noch Abänderungen vorgenommen, etwa was die Grundversorgung von AsylwerberInnen und Beschwerdefristen bei Bescheiden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) betrifft. Für das Gesetzespaket stimmten letztlich SPÖ, ÖVP und Team Stronach, Kritik gab es hingegen von den anderen Oppositionsparteien.
Keine Mehrheit erzielte ein Antrag des Team Stronach, der auf die Erleichterung temporärer Grenzkontrollen abzielte. In namentlicher Abstimmung stimmten 34 Abgeordnete für und 107 Abgeordnete gegen die Initiative. Auch andere Oppositionsanträge fanden keine Mehrheit. Aufgrund einer Protestaktion auf der Besuchergalerie musste Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer die Debatte kurz unterbrechen.
Kernziele der vorliegenden Gesetzesnovelle sind beschleunigte Asylverfahren für AsylwerberInnen ohne offensichtliche Fluchtgründe und eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer. So müssen AsylwerberInnen künftig nach der Beantragung von Asyl nicht mehr verpflichtend in eines der beiden Flüchtlingserstaufnahmezentren Traiskirchen oder Thalham gebracht werden. Die Erstabklärung kann auch vor Ort in den Bundesländern erfolgen. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner geht von künftig sieben regionalen Verteilerquartieren für Flüchtlinge aus. Nur für AsylwerberInnen, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, bleiben Traiskirchen und Thalham grundsätzlich die zentralen Unterbringungsstellen. Aufgrund der neuen dezentralen Strukturen benötigt das BFA zusätzliches Personal, das es, wie Mikl-Leitner heute bekräftigte, auch geben wird.
Nach breiten Protesten wesentlich abgeschwächt wurde jene Bestimmung im Grundversorgungsgesetz, wonach AsylwerberInnen nach einem abschlägigen Asylbescheid in erster Instanz aus der Grundversorgung fallen, wenn das Bundesverwaltungsgericht ihrer Berufung keine aufschiebende Wirkung zuerkennt. Das ist etwa dann möglich, wenn ein Asylwerber aus einem sicheren Herkunftsland kommt, er die Behörden im Asylverfahren über seine wahre Identität getäuscht hat, er eine Gefahr für die Sicherheit darstellt oder er keine tatsächlichen Verfolgungsgründe geltend gemacht hat. Die betroffenen Flüchtlinge sind nun gemäß dem heute von den Koalitionsparteien vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag bis zur ihrer faktischen Abschiebung bzw. Ausreise in jedem Fall in irgendeiner Art zu versorgen. Das sei EU-rechtlich geboten und auch mit den Ländern so vereinbart, heißt es dazu in den Erläuterungen.
Ein weiterer zentraler Punkt des Abänderungsantrags ist eine Änderung bei den Beschwerdefristen für Bescheide des BFA. In Reaktion auf ein vom Verfassungsgerichtshof eingeleitetes Gesetzesprüfungsverfahren wird festgeschrieben, dass künftig nur noch für bestimmte Bereiche – und nicht mehr wie bisher für sämtliche Bescheide des BFA – eine verkürzte Beschwerdefrist von zwei Wochen gilt. Beibehalten wird diese etwa in Fällen der Aberkennung bzw. Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, der Nichtgewährung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen und bei Verfahren nach dem Grundversorgungsgesetz. Hier ist die verkürzte Frist für eine effiziente Verfahrensführung unerlässlich, so die Begründung. Für alle anderen BFA-Bescheide gelten in Hinkunft grundsätzlich vier Wochen Berufungsfrist, außer es ist in anderen Gesetzen etwas anderes festgelegt.
Zudem wird künftig bei Folgeanträgen in so genannten "Dublin-Fällen" nochmals geprüft, ob der Abschiebung eines Asylwerbers sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention nicht entgegensteht. Insgesamt werden mit dem Gesetzespaket auch die Schubhaftbestimmungen neu geregelt, die Rechtsberatung für AsylwerberInnen und die Rückkehrberatung ausgeweitet sowie diverse EU-Vorgaben und VfGH-Entscheidungen umgesetzt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 488/2015 ).
Kindeswohl ist im Asylverfahren besonders zu berücksichtigen
Mit Abänderungsanträgen wollten die Grünen und die NEOS erreichen, dass jener Gesetzespassus, der einen Entfall der Grundversorgung für manche AsylwerberInnen im Falle eines abschlägigen Asylbescheids in erster Instanz vorsieht, zur Gänze gestrichen wird. Sie konnten sich damit jedoch ebenso wenig durchsetzen wie mit der Forderung, im Asyl- und Fremdenrecht ausdrücklich einen Hinweis auf das Kindeswohl zu verankern. Der Nationalrat fasste auf Initiative der Koalitionsparteien allerdings eine Entschließung, mit der die Innenministerin aufgefordert wird, durch geeignete Vollzugsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Asylverfahren als auch bei der Unterbringung von AsylwerberInnen "das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird".
Gemeinsam mit der Fremdenrechtsnovelle standen drei Oppositionsanträge mit in Diskussion, die gemäß den Empfehlungen des Innenausschusses schließlich jedoch abgelehnt wurden. Unter anderem urgierte die FPÖ eine Beschränkung von Asylverfahren auf maximal drei Monate, den Ausschluss von privaten Organisationen und Vereinen von der Mitwirkung an Asylverfahren und eine regelmäßige Überprüfung des Asylstatus (799/A(E) ). Den NEOS ist es ein Anliegen, die Rechtsberatung für AsylwerberInnen neu auszuschreiben und gleichzeitig den Kostenersatz für die Rechtsberatung zu erhöhen (1018/A(E) ). Das Team Stronach machte sich für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung von Sonderkommissionen der Polizei im Kampf gegen Schlepper stark (698/A(E) ).
FPÖ kritisiert gesetzliches "Flickwerk" und fordert Kostentransparenz
Eingeleitet wurde die Debatte mit einer kritischen Wortmeldung von FPÖ-Abgeordnetem Walter Rosenkranz. Anstatt Asylverfahren tatsächlich zu beschleunigen und die Rechtsberatung von Flüchtlingen wie ursprünglich beabsichtigt in staatliche Obhut zu bringen, werde das gesetzliche "Flickwerk" beibehalten, bemängelte er. Ebenso würde die 7-tägige Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen nach Antragstellung ersatzlos gestrichen. Rosenkranz vermisst darüber hinaus Kostentransparenz nach dem Vorbild der Schweiz und forderte temporäre Grenzkontrollen. Wenn man von einer 30%-igen Anerkennungsquote bei AsylwerberInnen und 1.000 wöchentlichen Asylanträgen ausgehe, kommen pro Woche rund 700 Personen illegal nach Österreich, rechnete er vor.
Deutlich sprach sich Rosenkranz auch gegen eine Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU nach einem bestimmten Quotensystem aus. Die Entscheidung, wer nach Österreich kommen könne, müsse Österreich vorbehalten bleiben, bekräftigte er. Rosenkranz forderte stattdessen, die Dublin-Vereinbarung endlich umzusetzen.
Grüne: Novelle bringt keine besseren und schnelleren Asylverfahren
Auch Abgeordnete Alev Korun (G) bezweifelt, dass das vorliegende Gesetzespaket einen Beitrag dazu leisten wird, Asylverfahren schneller abzuwickeln und zu verbessern. Vielmehr werde das Gesetz weiter verschärft und noch komplizierter, kritisierte sie und sprach von "organisierter Verantwortungslosigkeit". Immerhin liege bereits die zwölfte Asylnovelle in nur neun Jahren am Tisch.
Auf Ablehnung stießen bei Korun auch die im letzten Augenblick abgeänderten Bestimmungen in Bezug auf die Grundversorgung. Die Grundversorgung sei ohnehin eine Mindestversorgung, die sicherstelle, dass AsylwerberInnen ihr Essen nicht im Müll suchen müssten und ein Dach über dem Kopf hätten, erklärte sie. Wenn man nun die Grundversorgung für bestimmte AsylwerberInnen noch halbiere, gehe sich kein menschenwürdiges Leben mehr aus.
SPÖ und ÖVP verteidigen Gesetzespaket und warnen vor Hetze
Wenig Verständnis sowohl für die Haltung der FPÖ als auch für jene der Grünen äußerte ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer. Mit einer Aufwiegelung des Volkes sei überhaupt niemandem geholfen, hielt er in Richtung Abgeordnetem Rosenkranz fest. Aber auch "ein falsch verstandenes Gutmenschentum" ist für ihn nicht angebracht. Hammer sieht vor allem ein ruhiges, konsequentes, sachliches Vorgehen gefordert, das seiner Ansicht nach durch die Politik von Mikl-Leitner gewährleistet ist. In diesem Sinn begrüßte Hammer auch die vorliegende Gesetzesnovelle. Den Abänderungsantrag zur "abgestuften Grundversorgung" begründete Hammer damit, dass man damit Härtefälle und Obdachlosigkeit unter AsylwerberInnen vermeiden wolle.
Klar hinter die Novelle stellte sich auch SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl. Mit dem Gesetzespaket würden nicht nur zwei EU-Richtlinien, sondern sämtliche einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs und der österreichischen Höchstgerichte umgesetzt, betonte er. Er hält es zudem für sinnvoll, AsylwerberInnen, die beispielsweise in Kärnten einen Asylantrag stellen, künftig nicht mehr nach Traiskirchen oder Thalham zu bringen. Die ständige Novellierung des Fremdenrechts in kurzen Abständen begründete Pendl damit, dass sich die Welt eben rasant ändere. Zur aktuellen Debatte über die Unterbringung von AsylwerberInnen merkte er an, mit ein bisschen mehr Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften wäre es unaufgeregt möglich, eine ausreichende Zahl von Quartieren bereitzustellen.
Begrüßt wurde die Gesetzesnovelle namens der Koalitionsparteien darüber hinaus von den Abgeordneten Nikolaus Prinz, Johannes Rauch, Hermann Gahr (alle V), Ulrike Königsberger-Ludwig, Hannes Weninger und Nurten Ylmaz (alle S). Österreich gehe in der Flüchtlingspolitik einen praxistauglichen Weg, machte Prinz geltend. Rauch wertete es als wichtig, Asylverfahren beschleunigt abzuwickeln, und gab zu bedenken, dass es auch im Sinne der AsylwerberInnen sei, rasch zu wissen, ob sie als Flüchtling eine Zukunft in Österreich haben. Plessl erwartet sich von der Novelle nicht zuletzt mehr Rechtssicherheit. Eine Lösung urgierte er in Bezug auf die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge. Gahr hofft auf eine rasche Einigung auf EU-Ebene, was eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in Europa betrifft.
Seitens der SPÖ wurden wiederholt auch humanitäre Aspekte ins Treffen geführt. So hob Königsberger-Ludwig die Verantwortung der Politik im Umgang mit Schutz suchenden AsylwerberInnen hervor. Sie sieht alle PolitikerInnen gefordert, ein positives Klima für Flüchtlinge in der Bevölkerung zu schaffen. Weninger rückte die Bedeutung einer weltweit fairen Wirtschaftspolitik in den Fokus und warnte vor der Ausbeutung armer Länder durch Industrienationen. Ylmaz wies darauf hin, dass es durch die Gesetzesnovelle künftig möglich sein wird, von Amts wegen nicht nur Asyl, sondern auch subsidiären Schutz zu gewähren.
NEOS sehen Teile der Gesetzesnovelle positiv
Differenziert zum Gesetzespaket äußerte sich NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. Er begrüßte unter anderem die Abschaffung der Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen im ersten Stadium eines Asylverfahrens und die Beibehaltung der unabhängigen Rechtsberatung. Auch die in Aussicht genommene Beschleunigung von Asylverfahren und die geplanten Verteilerzentren in den Bundesländern seien per se nichts Schlechtes, meinte er. Man müsse aber sicherstellen, dass vor Ort ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehe.
Warum die NEOS das vorliegende Gesetzespaket dennoch ablehnen, begründete Scherak damit, dass die Regierungsvorlage viele Probleme nicht löse und manche Regelungen verschärft würden. So äußerte er massive Zweifel daran, dass die neuen Grundversorgungsbestimmungen EU-Recht entsprechen. Scherak qualifizierte das Fremdenrecht überdies insgesamt als unübersichtlich und kompliziert und mahnte eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls ein. Scheraks Fraktionskollege Josef Schellhorn berichtete, dass er selbst 40 Flüchtlinge in einem Heim aufnehmen werde, und warf der FPÖ Populismus vor.
Team Stronach urgiert Kontrollen an österreichischen Grenzen
Seitens des Team Stronach gab Abgeordnete Kathrin Nachbaur zu bedenken, dass Europa nicht in der Lage sei, all jene, die ihre Herkunftsländer aus Wirtschaftsgründen verlassen, mit offenen Armen aufzunehmen. Am unfassbaren Leid der Flüchtlinge sei nicht Europa schuld, bekräftigte sie. Nach Meinung von Nachbaur wäre es auch ein falsches Signal, würde die EU Boote für den Transport von Flüchtlingen bereitstellen, damit würde man nur die Logistikkette der Menschenschmuggler unterstützen. Einzige Lösung ist für sie der Aufbau einer humanitären Infrastruktur im nahen Umfeld von Konfliktherden und ein intensivierter Kampf gegen Schlepper.
Nachbaurs Fraktionskollege Rouven Ertlschweiger urgierte temporäre Grenzkontrollen an den österreichischen Grenzen, auch wenn seiner Auffassung nach eine Abschottung Europas bzw. Österreichs nicht möglich ist. Man müsse aber die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen, mahnte er. Insgesamt forderte der Abgeordnete einen gesamteuropäischen Schulterschluss.
Mikl-Leitner: Legale Wege für Flüchtlinge nach Europa schaffen
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hob die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Lösung der Flüchtlingsproblematik hervor. Im vergangenen Jahr habe es EU-weit 626.000 Asylanträge gegeben, der höchste jemals verzeichnete Wert, skizzierte sie. Angesichts dieser Ausnahmesituation brauche es eine gemeinsame Vorgangsweise der EU-Länder. Notwendig ist es nach Meinung von Mikl-Leitner, die EU-Außengrenzen besser zu sichern, legale Wege für Flüchtlinge nach Europa zu schaffen und eine Quotenregelung zur Verteilung der Flüchtlinge einzuführen. Es müsse überdies gelingen, die Flüchtlinge aus den Fängen der Schlepper zu bekommen.
Was das vorliegende Gesetzespaket betrifft, ist Mikl-Leitner überzeugt, dass es mit den neuen Bestimmungen besser gelingen wird, Asylmissbrauch zu bekämpfen. Es sei notwendig zu unterscheiden zwischen denen, die Schutz und Hilfe brauchen, und denen die aus wirtschaftlichen Gründen auswandern, sagte sie. Durch das neue Konzept der Grundversorgung werde man sich außerdem viele Wege und viel Zeit sparen sowie eine fairere Verteilung der AsylwerberInnen auf die Bundesländer erreichen. Ein Asylverfahren in erster Instanz dauert Mikl-Leitner zufolge derzeit durchschnittlich vier bis fünf Monate, das könne sich durch die aktuell hohe Zahl der Anträge aber ändern.
Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit mit der Slowakei und Italien
Konsens gab es im Nationalrat über zwei Abkommen mit der Slowakei (529 d.B. ) und mit Italien (586 d.B. ) über die polizeiliche Zusammenarbeit. Sie ersetzen bzw. ergänzen bestehende Vereinbarungen. Das Innenministerium erwartet sich dadurch mehr Effizienz in der Kriminalitätsbekämpfung. Unter anderem geht es um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Korruption und Amtsdelikten, die Beseitigung von Restriktionen bei der "grenzüberschreitenden Nacheile" im Zuge der Verfolgung flüchtiger Verdächtiger, erweiterte Befugnisse bei der grenzüberschreitenden Observation, den Schutz von Zeugen und gemeinsame Streifendienste (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 285/2015 und Nr. 417/2015 ).
Die Vorteile der neuen Abkommen erläuterten Wolfgang Gerstl (V) und Anton Heinzl (S). Gerstl unterstrich, mit den beiden Staatsverträge werde sichergestellt, dass grenzüberschreitende Kriminalität von der Polizei auch grenzüberschreitend verfolgt werden kann. Heinzl verwies auf den hohen Sicherheitsstandard in Österreich. Um diesen halten zu können, dürfe die Polizeiarbeit nicht an den Grenzen haltmachen. Zeitgemäße Polizeiarbeit brauche die gute Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarn. Das umfasse auch den Informationsaustausch zu Fragen der illegalen Zuwanderung, merkte Heinzl an.
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu den Abkommen. Sie nutzte ihren Debattenbeitrag, um Innenministerin Mikl-Leitner erneut nach ihrem Informationsstand betreffend die italienischen Pläne, in Tarvis ein Identifizierungszentrum für AsylwerberInnen einzurichten, zu fragen. Bisher habe die Ministerin stets darauf verwiesen, dass es keine neuen Entwicklungen gebe. Ein solches Zentrum wäre jedoch von großer Bedeutung für Österreich, da die italienische Polizei illegale Reisende in Tarvis zwar anhalte, weiter aber nichts unternehme. Dadurch sei es illegalen Zuwanderern ein Leichtes, über die grüne Grenze nach Kärnten zu gelangen. Sie hoffe, dass die Ministerin das Thema mit Italien anspreche. Vor allem für die Menschen in der Kärntner Grenzregion sei es wichtig, zu erfahren, was auf sie zukommt, sagte Belakowitsch-Jenewein. (Fortsetzung Nationalrat) gs/sox
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Links
- 698/A(E) - "Kampf gegen Schlepperkriminalität"
- 1018/A(E) - Neuausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren
- 799/A(E) - notwendiger Verschärfungen des Asylwesens
- 586 d.B. - Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
- 582 d.B. - Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015
- 529 d.B. - Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
- 75/NRSITZ - 75. Sitzung des Nationalrats vom 21. Mai 2015