Parlamentskorrespondenz Nr. 436 vom 29.04.2015

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes vorgelegt (587 d.B.). Zum einen geht es darum, Beihilfen für Kurzarbeit auch in den kommenden Jahren aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, zum anderen sind deutlich mehr Fördermittel für die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt vorgesehen. So will die Regierung 2016 und 2017 jeweils bis zu 250 Mio. € bereitstellen, um über 50-Jährige, die länger als sechs Monate auf Jobsuche sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist mehr als doppelt so viel wie für heuer budgetiert. 60% davon sollen für Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn und 40% für sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte verwendet werden können. Für Kurzarbeitsbeihilfen werden 2016 bis 2019 jährlich bis zu 20 Mio. € (2015: 30 Mio. €) zur Verfügung stehen.

Begründet wird die Gesetzesinitiative vom Sozialministerium mit dem überdurchschnittlichen Anstieg der Zahl älterer Arbeitsloser. Angesichts der demographischen Entwicklung, der verhaltenen konjunkturellen Aussichten und des steigenden Arbeitskräfteangebots seien die Jobchancen für Personen über 50 besonders ungünstig, wird in den Erläuterungen hervorgehoben. Mit der fortgesetzten Finanzierung von Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung soll das durch betriebliche Auslastungsschwankungen bedingte Arbeitslosigkeitsrisiko bestimmter Beschäftigungsgruppen minimiert werden. (Schluss) gs