Parlamentskorrespondenz Nr. 208 vom 11.03.2015

EU-Jugendbeschäftigungsinitiative hat Erwartungen noch nicht erfüllt

Wien (PK) – Diskutiert wurde von den Bundesrätinnen und Bundesräten im heutigen EU-Ausschuss der Länderkammer auch der Plan der EU-Kommission, die Vorschusszahlungen für die Jugendbeschäftigungsinitiative (Youth Employment Initiative - YEI) zu erhöhen.

Angesichts hoher Jugendarbeitslosenraten in einigen Regionen hat die EU der Förderung der Jugendbeschäftigung höchste Priorität eingeräumt. Aus diesem Grund wurde die Jugendbeschäftigungsinitiative ins Leben gerufen, die jene 20 EU-Staaten mit Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25% erreicht, unterstützt. Österreich erhält keine Mittel aus der Initiative, weil hierzulande keine Region eine Jugendarbeitslosenquote von 25% und mehr aufweist.

Das Geld soll dabei helfen, die 2013 beschlossene EU-Jugendgarantie zu verwirklichen, deren Ziel es ist, dass jeder junge Mensch unter 25 Jahren spätestens nach vier Monaten ohne Beschäftigung einen Job, eine Aus- oder Fortbildung oder ein Praktikum angeboten bekommt.

Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für YEI von insgesamt 6,4 Mrd. € zielt ausschließlich und unmittelbar auf junge Menschen ab, die weder eine Arbeit haben noch über eine schulische oder berufliche Ausbildung verfügen, das sind rund 7 Millionen junge Europäerinnen und Europäer. Der YEI ist Bestandteil der Programmplanung des Europäischen Sozialfonds (ESF), gefördert werden aber im Gegensatz zu diesem keine Systeme und Strukturen, wie in den Erläuterungen zum Kommissionsvorschlag unterstrichen wird. Für die Mittelzuweisung zugunsten der YEI ist auch keine Kofinanzierung seitens der Mitgliedstaaten erforderlich.  

Die bisherigen Ergebnisse der Initiative liegen aber unter den ursprünglichen Erwartungen. Deshalb schlägt nun die EU-Kommission vor, die Vorschüsse auf 30% zu erhöhen.

Derzeit darf die Vorschussleistung an einen Mitgliedstaat nur 1% des Budgets aus der YEI betragen, nachdem dessen Programm für den Einsatz der Mittel von der Kommission genehmigt ist. Danach erstattet die Kommission Ausgaben für Jugendbeschäftigungsprojekte, die zunächst aus nationalen Mitteln vorfinanziert werden müssen. Viele der Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit sind dazu aber finanziell nicht in der Lage, weshalb die Erhöhung der Vorschüsse als notwendig erachtet wird. Wie seitens der Kommission betont wird, sollte das Vorziehen der YEI-Mittel durch Mechanismen gestützt werden, die eine rasche Mobilisierung der Mittel für Vorhaben in den ersten Jahren des Programmplanungszeitraums wirklich gewährleisten können.

Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit braucht mehr Mittel

Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu senken, sei an sich gut, so der allgemeine Tenor. Trotzdem äußerten die Bundesrätinnen und Bundesräte Bedenken, ob dieses Programm tatsächlich einen essentiellen Beitrag zur Lösung des Problems leisten kann. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) beklagte vor allem die Bürokratie, um an die Mittel heranzukommen, Monika Mühlwerth (F/W) befürchtete, dass das Problem nicht an der Wurzel angepackt wird. Das Programm richte sich an Jugendliche ohne Arbeit und Ausbildung, in vielen Regionen, wie etwa in Spanien und Portugal, seien aber vor allem gut qualifizierte junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, führte sie aus. Es müsse daher gelingen, Arbeitsplätze zu finden, die Jugendliche auch halten können. Projekte allein seien zu wenig.

Auch der Vertreter des Sozialministeriums sah das Hauptproblem im Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten. Ihm zufolge ist es ausgesprochen schwierig, gute Projekte zu finden. Darüber hinaus hält er die Dotierung von 6,4 Mrd. € für zu gering, seiner Einschätzung nach sind 18 bis 20 Mrd. € nötig, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu bewältigen. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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