Breite Mehrheit im Nationalrat für Wohnrechtsnovelle 2015
Wien (PK) – Seit Jahren ist es ein Konfliktthema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt, nun greift der Nationalrat ein. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für ein Gesetzespaket, das in der Frage, wer für anfallende Reparaturkosten für defekte Heizthermen und Heißwasserboiler in Mietwohnungen aufkommen muss, endgültig Rechtsklarheit schafft. Ab 1. Jänner 2015 wird die Verpflichtung in jedem Fall den Vermieter treffen, unabhängig davon, ob die Wohnung in den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt oder nicht. Für die regelmäßige Wartung der Geräte bleibt wie bisher der Mieter zuständig.
Gegen die neuen Gesetzesbestimmungen stimmte lediglich das Team Stronach. Abgeordneter Georg Vetter wandte sich generell gegen die "Regulierungswut" des Staates und meinte, man müsse nicht alles gesetzlich regeln. Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen, würde man es dem Vermieter und dem Mieter überlassen, wie sie die Frage der Kostentragung von Heizthermenreparaturen im Mietvertrag regeln.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf mitvermietete Wärmeverbreitungsgeräte, wie ausdrücklich im Gesetz klargestellt ist. Wer während eines laufenden Mietverhältnisses nachträglich eine Heiztherme in die Wohnung einbaut bzw. eingebaut hat, ist selbst für die Erhaltung verantwortlich. Ebenso steht MieterInnen, die in der Vergangenheit ein defektes Gerät auf eigene Kosten reparieren bzw. austauschen haben lassen, kein rückwirkender Aufwandsersatzanspruch gegen den Vermieter zu.
Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wird darüber hinaus noch in einem weiteren Punkt Rechtsunsicherheit beseitigt: Gemäß einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes gilt Zubehör wie Kellerabteile, Autoabstellflächen oder Gärten automatisch als zu einer Eigentumswohnung zugehörig, wenn aus dem Wohnungseigentumsvertrag oder der Nutzwertermittlung eindeutig hervorgeht, dass es einer bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Eine separate Eintragung im Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich.
Diesem Teil des Gesetzes stimmte auch das Team Stronach zu. Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sei längst überfällig, betonte Abgeordneter Vetter und stellte - wie auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker - die Vermutung in den Raum, dass die aufgrund eines OGH-Urteils notwendig gewordene Gesetzesreparatur deshalb so lange gedauert hat, weil die SPÖ ihre Zustimmung dazu an die Frage der Heizthermen-Regelung geknüpft habe. Vetter sprach von einem Tiefpunkt des Parlamentarismus, nach Meinung von Loacker hat sich die ÖVP von der SPÖ über den Tisch ziehen lassen.
Ausdrücklich positiv zu beiden Teilen der Gesetzesnovelle äußerten sich die Abgeordneten Johann Singer (V), Ruth Becher (S), Philip Schrangl (F), Harald Troch (S), Norbert Sieber (V), Katharina Kucharowits (S), Franz Kirchgatterer (S) und Klaus Uwe Feichtinger (S). Troch wies darauf hin, dass es Menschen in Österreich gebe, die sich die Reparatur der Heiztherme nicht leisten könnten. Er kenne etwa einen Fall, wo eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern monatelang nur kaltes Wasser zur Verfügung gehabt habe, schilderte er. Schließlich sei die Volkshilfe eingesprungen und habe die Reparaturkosten für die Heiztherme übernommen. Dieser speziellen Form der Armut werde mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ein Riegel vorgeschoben, zeigte sich Troch erfreut. Becher sprach von einer fairen Lösung und wies darauf hin, dass man mit der Miete schließlich auch für Geräte für Warmwasser und Heizung zahle.
Geplante Mietrechtsreform: FPÖ kritisiert SPÖ-Vorschläge
Thema der Debatte war auch die geplante große Mietrechtsreform, die SPÖ und ÖVP grundsätzlich im Regierungsübereinkommen vereinbart haben. Ziel ist es, das Mietrecht transparenter zu gestalten und Wohnen leistbarer zu machen. Vor kurzem hat die SPÖ einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der allerdings bei FPÖ-Abgeordnetem Philipp Schrangl auf wenig Gegenliebe stößt. Schrangl sprach von einem "absurden Planwirtschaftsprojekt" nach dem Muster der Sowjetunion und wandte sich generell gegen Mietpreisobergrenzen. Das Hauptproblem in Wien sei, dass zu wenig Wohnungen gebaut würden, meinte er.
Team-Stronach-Abgeordneter Vetter gab zu bedenken, dass der Markt nicht ausgeschaltet werden könne. Aber es sei etwa das Phänomen der illegalen Ablösen weitgehend verschwunden, seit der Kategoriemietzins vom deutlich höheren Richtwertmietzins abgelöst wurde.
Die FPÖ habe den Vorschlag der SPÖ offenbar missverstanden, hielt SPÖ-Abgeordnete Becher in Richtung Abgeordnetem Schrangl fest. Es gehe um die Festlegung einer Basismiete, Zu- und Abschläge sollen weiter möglich sein, betonte sie. Diese müssten aber transparent und nachvollziehbar sein.
Seitens der Grünen warf Abgeordneter Albert Steinhauser der FPÖ und dem Team Stronach vor, "Vodoo-Ökonomie" zu betreiben. Die Rechnung, wonach Wohnen billiger werde, wenn jeder verlangen könne, was er wolle, könne nicht aufgehen, bekräftigte er. Wohnraum sei ein knappes Gut, dem stehe die Tatsache gegenüber, dass jeder ein Wohnbedürfnis habe. Nach Meinung von Steinhauser braucht es einen Mix aus Regulierung und Wohnungsneubau.
Dem Justizminister warf Steinhauser vor, sich in der Frage des Mietsrechts aus der Verantwortung zu stehlen. Brandtstetter solle auf den Tisch zu legen, welche Vorstellungen er habe, um Wohnen billiger und leistbarer zu machen, fordert er.
Abgeordneter Norbert Sieber hielt fest, die ÖVP verschließe sich der Diskussion nicht. Er geht allerdings nicht davon aus, dass es zu einer raschen Einigung zwischen den Koalitionsparteien kommen wird. Seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker gab zu bedenken, dass kein Wirtschaftszweig so stark reguliert sei wie der Wohnungsbereich. Die ÖVP stehe für leistbares Wohnen, bekräftigte sie, dieses Ziel könne man aber nicht allein mit einer Reform des Mietrechts erreichen. Man müsse sich auch das Normungswesen, die Bauordnung, die Frage der Finanzierungsmodelle und den Bereich Flächenwidmung anschauen. Im Bereich des Mietrechts geht es Steinacker vor allem um mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
NEOS-Abgeordneter Loacker zeigte sich überzeugt, dass der Markt im Wohnbereich deshalb nicht funktioniert, weil es zu wenig Wohnraum gibt. Dafür sind seiner Ansicht nach auch die komplizierten gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich.
SPÖ-Abgeordnete Kucharowits sprach sich unter anderem dafür aus, die Zweckwidmung bei der Wohnbauförderung wieder einzuführen und eine Leerstandsabgabe zu prüfen. Ihrer Ansicht nach ist es außerdem notwendig, mehr Startwohnungen bereitzustellen. Es gelte auch von den hohen Eigenmitteln im geförderten Wohnbau wegzukommen.
Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag gegen Nachzahlung von Gebühren in Salzburg
Vom Nationalrat auf Empfehlung des Bautenausschusses abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ, der sich gegen drohende Gebührennachzahlungen von HausbesitzerInnen in Salzburg wendet. Wer innerhalb von fünf Jahren nach Einzug seinen Keller ausgebaut und damit die für den Erhalt der Wohnbauförderung höchstzulässige Wohnnutzfläche überschritten hat, muss Gerichtsgebühren, die ihm ursprünglich erlassen wurden, nacherstatten. Würde man der FPÖ-Forderung Rechnung tragen, würde man all jene "zu Idioten machen", die sich an die Gesetze gehalten haben, sagte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker.
FPÖ-Abgeordneter Rupert Doppler wies dem gegenüber darauf hin, dass es für die HausbesitzerInnen oftmals unklar sei, ab wann ein Keller als ausgebaut gilt. Ihm zufolge ist es nicht einmal erlaubt, die Wände zu verputzen oder Müll im Keller zu lagern. Man könne von den HausbesitzerInnen nicht verlangen, ihren Keller fünf Jahre lang nicht zu benutzen, meinte er. (Fortsetzung Nationalrat) gs