Sozialausschuss gibt neuerlich grünes Licht für Pflegegeldgesetz
Wien (PK) – An und für sich hat der Nationalrat bereits entschieden, den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 ab kommendem Jahr zu erschweren und das Pflegegeld ab 2016 um 2 % anzuheben. Da aufgrund eines Feueralarms im Parlament aber nicht alle Abgeordneten rechtzeitig zur Abstimmung kommen konnten, haben sich die Parlamentsfraktionen in einer Sonderpräsidiale darauf geeinigt, das Abstimmungsergebnis nicht anzuerkennen. Damit wollen sie Rechtsunsicherheit vermeiden, auch wenn offensichtlich ist, dass die Stimmen der verhinderten Abgeordneten nichts am Beschluss geändert hätten. Eine einfache Wiederholung der Abstimmung ist nicht möglich, daher wurde der ursprünglich vom Sozialministerium vorgelegte Gesetzentwurf in Form eines Initiativantrags der Koalitionsparteien neu im Nationalrat eingebracht und dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Der Ausschuss hat unmittelbar im Anschluss an die heutige Plenarsitzung ohne weitere Debatte grünes Licht für den Initiativantrag gegeben. SPÖ und ÖVP stimmten für den Entwurf, die Opposition geschlossen dagegen. Die Abstimmung im Plenum ist für morgen anberaumt. Die Tagesordnung der Nationalratssitzung soll entsprechend ergänzt werden. An den Bundesrat werden sowohl der ursprüngliche als auch der neue Beschluss weitergeleitet, mit der Erwartung, dass dieser den von der Abstimmungspanne betroffenen Entwurf beeinsprucht.
Einer der Eckpunkte der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ist ein erschwerter Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 ab dem kommenden Jahr. Künftig müssen 65 (statt 60) bzw. 95 (85) Stunden Pflegebedarf pro Monat nachgewiesen werden, um Anspruch auf Pflegegeld zu haben. Damit will man die stetig steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand für den Bereich Pflege dämpfen. Gleichzeitig ist ab dem Jahr 2016 eine Erhöhung des Pflegegelds um 2 % vorgesehen. In der Pflegestufe 1 werden ab dann monatlich 157,3 € zur Verfügung stehen, in der höchsten Pflegestufe, der Pflegestufe 7, sind es 1.688,9 €. Außerdem wird mit der Gesetzesnovelle, das Informations- und Beratungsangebot für PflegegeldbezieherInnen und ihre Angehörigen verbessert und die Abwicklung von Förderanträgen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung vereinfacht (siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 1115/2014). (Schluss) gs