Parlamentskorrespondenz Nr. 1130 vom 25.11.2014

Vorlagen: Justiz

NEOS fordern Evaluierung von Gerichtsgutachten

Wien (PK) - NEOS-Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger erinnert an ein Studie der Uniklinik Ulm, die den österreichischen Gerichtgutachten über Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose massive Qualitätsmängel bescheinigt, und leitet daraus die Notwendigkeit von Qualitätssicherungsmaßnahmen ab. In einem Entschließungsantrag (754/A(E)) fordert sie nun die Einführung eines Kontrollmechanismus auf gesetzlicher Basis, der die regelmäßige und stichprobenhafte Überprüfung von psychiatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Gutachten durch externe Experten ermöglicht. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollten zudem in einem jährlichen Bericht an das Justizministerium übermittelt werden. Meinl-Reisinger erwartet sich davon Auskunft darüber, ob die Gutachten dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und welche Qualitätsmängel gegebenenfalls bestehen.

Grüne drängen auf unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft

Als "bloße Scheinlösung" qualifiziert Albert Steinhauser (G) den von Wolfgang Brandstetter angekündigten Weisungsbeirat. Im Grunde bleibe alles beim Alten, da ja der Justizminister auch weiterhin formell berechtigt sei, Weisungen zu erteilen, gibt der Justizsprecher der Grünen zu bedenken. Die vorgeschlagene Variante sei weder geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nachhaltig zu stärken, noch das Problem des vorauseilenden Gehorsams bei den Staatsanwaltschaften in den Griff zu bekommen. Wirksame Kontrolle sehe anders aus, stellt Steinhauser fest und drängt in einem Entschließungsantrag (781/A(E)) auf die Schaffung einer gänzlich von der Regierung unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften in Form eines in der Bundesverfassung verankerten Bundesstaatsanwaltes. Dieser sollte vom Nationalrat für maximal eine Amtsperiode von acht Jahren gewählt werden und ausschließlich dem Parlament verantwortlich sein, heißt es in der Initiative. (Schluss) hof