Parlamentskorrespondenz Nr. 989 vom 29.10.2014

Frauenanteil im Bundesdienst von 2011 bis 2013 leicht gestiegen

Wien (PK) – Im öffentlichen Dienst steigt der Frauenanteil weiter an, im Zeitraum von 2011 bis 2013 von 40,6 auf immerhin 41,2 %. Verringert hat sich der Gender Pay Gap bei Angestellten des Bundes, er beträgt nur 12,8 %. Zudem ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten niedriger als in der Privatwirtschaft. Das geht aus dem nunmehrigen 10. Gleichbehandlungsbericht hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat (III-108 d.B.). Er schlüsselt die Geschlechterverteilungen nach Berufsgruppen, der Qualifikationsgruppen, der Ressorts beziehungsweise der sonstigen Obersten Organe, der höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen sowie der Teilbeschäftigten auf.

Frauen- und Männeranteil im Bundesdienst gleicht sich an

In jenen Berufsgruppen des Bundesdienstes, in denen in der Vergangenheit der Frauenanteil sehr niedrig war, ist ein sukzessiver Anstieg der weiblichen Beschäftigten zu verzeichnen. Im Exekutivdienst stieg der Anteil von 12,6 % auf 13,7 % und im Militärischen Dienst von 1,9 auf 2,0 %. Der höchste Anstieg war in den Berufsgruppen RichterInnen und StaatsanwältInnen (von 49,8 % auf 52,1 %) und Schulaufsicht (von 37,8 % auf 40,6 %) festzustellen.

Betrachtet man die Qualifikationsgruppen, so erhöhte sich in allen im Vergleich der Jahre 2011 und 2013 der Frauenanteil. Eine Ausnahme bildete nur der Bereich "sonstige Qualifikation", der eine geringe Anzahl an Personen umfasst, nämlich vorwiegend die Kräfte für Internationale Operationen (KIOP) und MilitärpilotInnen mit einem besonders hohen Männeranteil. Der Anstieg des Frauenanteils unter den AkademikerInnen ist eng mit dem Anstieg im Bereich der LehrerInnen zu sehen. Diese Berufsgruppe hat aufgrund des hohen Anteils an AkademikerInnen einen starken Einfluss auf die Geschlechterzusammensetzung dieser Qualifikationsgruppe. Beinahe zwei Drittel der Beschäftigten im Fachdienst/Mittleren Dienst sind Beschäftigte der Berufsgruppen Exekutivdienst und Militärischer Dienst. Der geringe Frauenanteil in diesen Berufsgruppen führt zu einem niedrigen Frauenanteil in der Qualifikationsgruppe Fachdienst/Mittlerer Dienst.

Betrachtet man die Ministerien und die Obersten Organe (Präsidentschaftskanzlei, Volksanwaltschaft, Rechnungshof, Parlamentsdirektion, Höchstgerichte) so weisen sie aufgrund ihrer spezifischen Strukturen und Aufgaben einen sehr unterschiedlichen Frauenanteil auf. Verglichen mit dem Jahr 2011 erhöht sich der Frauenanteil in mehr als der Hälfte der Ressorts und sonstigen Obersten Organen. Die höchsten Steigerungen in Prozentpunkten erzielten der Rechnungshof, der Verwaltungsgerichtshof und das BMG.

Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen

Eine im Zusammenhang mit Gleichberechtigung in der Arbeitswelt zentrale Frage ist, wie stark Frauen in Führungspositionen vertreten sind. Zum einen geht Führungsverantwortung mit Entscheidungsmöglichkeiten einher, zum anderen korreliert sie mit der Einkommenshöhe. Von 2011 auf 2013 stieg der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf allen Ebenen weiter an. Der stärkste prozentuelle Anstieg war in der Qualifikationsgruppe der AkademikerInnen A1/7-9 (und Vergleichbare) zu verzeichnen. 2013 hatten 33,7 % der Frauen eine Führungsposition inne. Vergleich man das mit dem Anteil der Frauen am Gesamtpersonal (41,2 %), bestehe somit trotz der Verbesserungen in der Vergangenheit noch Aufholbedarf, hält der Bericht fest.

Weniger Teilbeschäftigung im Bundesdienst

26,5 % der österreichischen unselbständig Erwerbstätigen (inklusive öffentlich Bedienstete) sind teilbeschäftigt (Durchschnittswert für 2013). Verglichen damit ist die Teilbeschäftigung im Bundesdienst mit 17,2 % relativ niedrig. Die Teilzeitquote der unselbständig erwerbstätigen Frauen beträgt 45,9 % und liegt damit um 13 Prozentpunkte höher als im Bundesdienst mit 32,9 Prozent. Männer sind deutlich weniger teilbeschäftigt (8,5 % bei den unselbständig Erwerbstätigen, 6,2 % im Bundesdienst). In den Berufsgruppen Verwaltungsdienst, LehrerInnen, Krankenpflegedienst und Sonstige ist der Anteil der teilbeschäftigten Frauen am höchsten. Bei den Männern ist bei den Lehrkräften und bei den Sonstigen rund jeder fünfte Mann teilbeschäftigt.

In den Ressorts und den Obersten Organen weicht das Zahlenverhältnis bei Teilzeit in gewissen Fällen stark vom Durchschnitt ab. So liegt im BMUKK, BMWF, BMLFUW und BMF der Teilbeschäftigtenanteil der Frauen über dem Durchschnitt der Bundesmitarbeiterinnen von 32,9 %. Im BMUKK und BMLFUW ist dies auf den traditionell hohen Anteil an Teilbeschäftigten unter Lehrkräften zurückzuführen. In diesen beiden Ressorts ist auch der Anteil der teilbeschäftigten Männer mit 19,3 beziehungsweise 12,1 % am höchsten. Den höchsten Anteil an vollbeschäftigten Frauen haben die Präsidentschaftskanzlei, der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und das BMeiA (mehr als 84 %).

Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst geringer

Die Bundesregierung bekenne sich im aktuellen Regierungsprogramm zur Förderung und Chancengleichheit von Frauen in der Arbeitswelt, hält der Gleichbehandlungsbericht fest. Im Juni 2010 wurde der "Nationale Aktionsplan für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt" veröffentlicht, um für Frauen auf dem Arbeitsmarkt Verbesserungen zu erreichen. Ein zentrales Ziel des Nationalen Aktionsplans ist die Reduktion von Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern. Um solchen Einkommensdiskriminierungen entgegenzuwirken, wird mehr Transparenz und im Zuge dessen eine Offenlegung der Gehälter je Verwendungsgruppe gefordert. Die gesetzlich verpflichtende Erstellung von Einkommensberichten wurde sowohl im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) als auch im Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft (GlBG) verankert.

Die Novellierung des § 6a B-GlBG im Jahr 2011 verfolgte das Ziel, neben den ganzjährig vollbeschäftigen auch die teilbeschäftigten MitarbeiterInnen zu erfassen. Um eine Vergleichbarkeit der Frauen- und Männereinkommen zu gewährleisten, wird das Einkommen von Teilbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung und jenes von unterjährig beschäftigten DienstnehmerInnen auf Jahresbeschäftigung hochgerechnet.

Heuer erscheint der Einkommensbericht des Bundes bereits zum zweiten Mal in dieser Form und macht somit einen Jahresvergleich des Gender Pay Gaps im Bundesdienst möglich: Betrug der Einkommensunterschied im Bundesdienst im Jahr 2012 noch 13,3 %, so hat sich dieser im Jahr 2013 auf 12,8 % verringert.

Die Gründe für Einkommensunterschiede im Bundesdienst

Im Zusammenhang mit der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist festzuhalten, dass das System der Entlohnung von Bundesbediensteten, also die Anwendung gesetzlich fixierter Besoldungsschemata, gegenüber individuellen Gehaltsvereinbarungen den Vorteil hat, dass gleichwertige Arbeit, unabhängig vom Geschlecht, jedenfalls gleich bezahlt wird. Die Entlohnung hängt von der Bewertung des Arbeitsplatzes ab, daher gibt es bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes keinen Spielraum für einkommensmäßige Ungleichbehandlung.

Dennoch liegen die mittleren Einkommen von Frauen auch im Bundesdienst unter jenen der Männer, wenn auch der prozentuelle Unterschied deutlich geringer als in der Privatwirtschaft ist. Im Bundesdienst beträgt (bereinigt um das Beschäftigungsausmaß und die nicht ganzjährige Beschäftigung) der Gender Pay Gap 12,8 %, während der Einkommensunterschied bei Betrachtung der Stundenverdienste von Voll- und Teilbeschäftigten in Österreich 19,5 % ausmacht und bei ganzjährig vollbeschäftigten Frauen und Männern in Österreich 18,5 % beträgt.

Zurückzuführen ist der Gender Pay Gap im Bundesdienst auf Unterschiede in einkommensrelevanten Merkmalen wie dem Umfang an geleisteten Überstunden, der Qualifikation, Alter und dem Innehaben einer Leitungsfunktion. In jenen Berufsgruppen, wo sowohl das vertragliche als auch das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis vorkommt, wird der Vergleich von Frauen- und Männereinkommen allerdings dadurch erschwert, dass BeamtInnen und Vertragsbedienstete nach unterschiedlichen Besoldungsschemata bezahlt werden und sich die Beamtenanteile unter Männern und Frauen meist unterscheiden.

Der nach Bereinigung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße und unterjährigen Beschäftigung verbleibende Unterschied zwischen den mittleren Einkommen beträgt 12,8 % und differiert nach Berufsgruppe zwischen 3,0 % (Schulaufsicht) und 29,2 % (Militärischer Dienst). In der Berufsgruppe Sonstige verzeichnen Frauen durch die verhältnismäßig große Anzahl an Schulärztinnen mit einem höheren Durchschnittsalter einen Einkommensvorteil von 3,2 % gegenüber ihren männlichen Kollegen.

Den größten Einfluss auf Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst hat das Alter. Berufsgruppen bzw. Verwendungsgruppen mit großem Altersunterschied weisen auch eine bedeutende Einkommensdifferenz auf. Nachdem ein Eintreten in den Bundesdienst in jungen Jahren eher die Regel als die Ausnahme darstellt, korreliert das Alter einerseits mit der Dienstzugehörigkeit und somit mit der Berufserfahrung, andererseits mit der Vorrückung in den Gehalts- bzw. Entlohnungsstufen. Deshalb wird eine deutlichere Reduzierung des Gender Pay Gaps erwartet, wenn sich die Altersstruktur der weiblichen Beschäftigten jener der männlichen annähert, hält der Gleichbehandlungsbericht des Bundes fest. (Schluss) sox