Hundstorfer: Reform der Ärztearbeitszeit wird rasch umgesetzt
Breite Mehrheit im Plenum für Novelle zur Dienstzeitreduktion bei SpitalsärztInnen
Wien (PK) – Die lang diskutierte Reduktion der Arbeitszeit für SpitalsärztInnen geht in die parlamentarische Zielgerade. Kernpunkt des Gesetzesvorschlags ist eine schrittweise Reduktion der durchschnittlichen Arbeitszeit von SpitalsärztInnen von derzeit bis zu 60 Stunden auf maximal 48 Stunden wöchentlich bis Mitte 2021. Damit setzt Österreich mit deutlicher Verspätung eine EU-Richtlinie um. Der von den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP vorgelegte Antrag, der im Sozialausschuss noch einige Adaptierungen erfahren hatte, passierte den Nationalrat mehrheitlich. Mit Ausnahme der NEOS stimmte auch die Opposition dem Gesetzesentwurf zu. Mit dem Koalitionsantrag mitverhandelt wurden Entschließungsanträge der Grünen und der FPÖ, die unter anderem ebenfalls darauf abzielen, die zulässige Dienstdauer von SpitalsärztInnen zu begrenzen. Sie hatten ebenso wenig Erfolg wie der vom Team Stronach in der Sitzung eingebrachte Entschließungsantrag zur Schaffung des Berufsbilds "medizinischer Dokumentationsassistent".
Eingangs gab Nationalratspräsidentin Doris Bures das Verlangen eines Viertels der Abgeordneten bekannt, einen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zur Behandlung der Bundestheater-Affäre einzurichten.
Ärztearbeitszeit: Opposition sieht noch einige Problemfelder
FPÖ, Grüne und Team Stronach bemängelten zwar den Gesetzesentwurf in mehreren Punkten, erklärten letztlich jedoch ihre Zustimmung zur neuen Arbeitszeitregelung für SpitalsärztInnen. Immerhin fänden sie das Gesetz prinzipiell gut, fraglich sei allerdings, wie es in den Bundesländern umgesetzt wird, merkten die Gesundheitssprecherinnen Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und Eva Mückstein (G) an. Tatsächlich fehle es Österreich an Personal und Mittel zur sofortigen vollständigen Implementierung der neuen Regelung, gab Mückstein mit Hinweis auf die Übergangsfrist bis 2021 zu bedenken, innerhalb derer MedizinerInnen sich individuell für längere Arbeitszeiten entscheiden können. Auch Andreas Karlsböck (F) brachte Verständnis für die Übergangsfristen auf. Würde man das Gesetz jetzt eins zu eins umsetzen, fehlten auf einen Schlag 25% aller SpitalsärztInnen. Ein Schritt zur Lösung des Problems liegt für ihn darin, den extramuralen Bereich zu stärken und die Spitäler zu entlasten.
Markus Franz (T) sieht das Hauptproblem beim Grundgehalt der Ärzte und Ärztinnen, das so gering ausfalle, dass man es mit überlangen Diensten aufbessern müsse. Eine Anhebung der Ärztegrundgehälter sei hoch an der Zeit. Dieser Forderung nach einer gerechten Entlohnung schloss sich auch Rupert Doppler (F) an.
Seine Fraktion müsse die Novelle ablehnen, erklärte indes NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker (N). Mit der Opt-Out-Regelung im Gesetz sei nämlich das Umgehen der Arbeitszeitbestimmung vorhersehbar. Zudem habe der Entwurf, eingebracht als Initiativantrag von Abgeordneten der Regierungsparteien, kein Begutachtungsverfahren durchlaufen. Insgesamt bemängelte er, die Reform stelle nur einen kleinen Schritt im komplexen Gefüge des heimischen Gesundheitswesens dar, das eigentlich einer strukturellen Überarbeitung bedürfe.
Sein Bereichskollege von der SPÖ, Erwin Spindelberger hielt Loacker entgegen, ein Opt-Out erfolge nur auf freiwilliger Basis. Wie die Sozialsprecher von SPÖ und ÖVP, Josef Muchitsch (S) und August Wöginger (V), befand Spindelberger, das ab nächstem Jahr geltende neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz bewirke eine deutliche Qualitätssteigerung im Gesundheitssystem. Nicht nur die Ärzte und Ärztinnen würden davon profitieren, sondern natürlich auch die Patientinnen und Patienten bei ihrer Behandlung durch ausgeruhte MedizinerInnen. Auch wenn in Ausnahmefällen lange Dienste zu leisten sind, etwa in der Skisaison, so müsse die Ausgleichsruhezeit unmittelbar danach in Anspruch genommen werden, führte Wöginger weiter aus. Dieser Argumentation schloss sich auch Gertrude Aubauer (V) an. PatientInnen wollen von ÄrztInnen behandelt werden, die ausgeruht sind. Aubauer begrüßte zudem die Einrichtung von Lehrpraxen.
Man brauche nicht nur ausgeruhte, sondern auch kompetente ÄrztInnen, warf Erwin Rasinger (V) in die Debatte ein. Die Reduzierung der Arbeitszeit sei daher ein wichtiges Thema, genauso wichtig für die PatientInnen sei es aber, dass die Stationen mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet sind. Das Thema sei daher äußerst komplex, gab er gegenüber denjenigen zu bedenken, die die lange Verhandlungszeit sowie die Übergangsregeln kritisieren. Konkret hatte Abgeordnete Birgit Schatz (G) diesen Kritikpunkt besonders hervorgestrichen.
Abgeordnete fordern Bürokratieabbau in den Spitälern und ein höheres Grundgehalt für ÄrztInnen
Sowohl Josef Muchitsch (S) als auch Fritz Grillitsch (V) werteten die Gesetzesänderung überdies als wichtigen Schritt, um die Abwanderung von Turnusärzten und -ärztinnen ins Ausland einzudämmen, weil die Arbeit in österreichischen Krankenhäusern attraktiver werde. Viele würden derzeit aufgrund der zu niedrigen Grundgehälter, einer zu hohen Arbeitszeit und einer ausladenden Bürokratie im Ausland arbeiten, wo sie bessere Bedingungen vorfänden.
Die überbordende Bürokratie, die den ÄrztInnen immer mehr Zeit raube, wurde auch von den Abgeordneten Rupert Doppler (F) und Waltraud Dietrich (T) thematisiert. Dietrich schlug daher vor, in den Spitälern zur Entlastung sogenannte medizinische DokumentationsassistentInnen einzustellen.
Hundstorfer: Neuregelung der Arbeitszeiten für SpitalsärztInnen wurde mit allen Betroffenen verhandelt
Die Kritikpunkte der NEOS griff Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf und wies sie dezidiert zurück: Der Gesetzesentwurf sei mit allen Betroffenen durchbesprochen worden, man habe also auf die Interessen der Stakeholder geachtet. Von den Krankenanstaltenträgern bis zur Personalvertretung hätten alle die optionale Ausstiegsregelung aus der vorgeschriebenen 48-Stunden-Woche mitgetragen. Außerdem gebe es diese Opt-Out-Regelung nur innerhalb der Übergangsfrist bis 2021 und sie sei mit einer Widerrufsoption versehen, wobei MedizinerInnen, die sie nicht in Anspruch nehmen, keine Benachteiligung erfahren dürften. Er erwarte allerdings, so Hundstorfer, die gänzliche Umsetzung des Gesetzes schon früher als erst sechs Jahren nach Inkrafttreten zu erreichen. Die laufende Gesundheitsreform werde das ihre dazu beitragen.
Diskussion um Wirksamkeit des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes
Unter einem diskutiert wurden ferner Anträge von Abgeordneten zu Sozialthemen. So fordern die Grünen in einem Antrag ein Mindestentgelt von 8,50 € pro Arbeitsstunde ab 2015, das jährlich valorisiert werden soll. In einer weiteren Initiative treten sie für die Abschaffung der All-In-Verträge ein.
Seitens der FPÖ lagen vier Forderungen vor. Zum einen sollten ihrer Ansicht nach ehrenamtliche Tätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen werden, zum anderen verlangen sie ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich und thematisieren die Schwarzarbeit bei Veranstaltungen wie dem Donauinselfest. Aufgrund der explodierenden Arbeitslosenzahlen orten die Freiheitlichen eine wachsende Budgetnot in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS und verlangen daher einen Kassasturz in beiden Organisationen. Keine der Initiativen fand jedoch ausreichende Unterstützung.
Die meisten DiskussionsteilnehmerInnen konzentrierten sich auf das Thema Arbeitsmarkt und Mindestlohn. Wie Herbert Kickl (F) zu seinem Antrag betonte, wäre es notwendig, sektorale Zugangsbeschränkungen einzuführen, damit österreichische ArbeitnehmerInnen nicht noch mehr unter die Räder kommen. Darin wurde er von seiner Klubkollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein unterstützt, die darauf hinwies, dass sogar England nunmehr Quoten überlege, um die Einwanderung auch aus europäischen Ländern einzudämmen. In dieser Frage sollte die FPÖ eigentlich die Gewerkschaft auf ihrer Seite haben, meinte Kickl, da die Freiheitlichen für den Schutz der heimischen Arbeitskräfte stünden.
Dies rief heftige Reaktionen bei den anderen Parteien hervor. So warf Rainer Wimmer (S) der FPÖ vor, die Grenzen dicht machen zu wollen und die europäische Rechtslage nicht zu beachten. Die FPÖ rede nur; wenn es aber darum gehe, gesetzlich gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen, sei die FPÖ jedoch nicht mit an Bord. Ähnlich argumentierte auch die grüne Sozialsprecherin Birgit Schatz. Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz sei ein "Murx" und diene nur als Placebo, konterten daraufhin Herbert Kickl (F) und Belakowitsch-Jenewein (F). Das sehe man auch daran, dass bei Veranstaltungen wie dem Donauinselfest nicht gegen Schwarzarbeit vorgegangen werde. Sie bezichtigten den Minister und die gesamte Bundesregierung auch als EU-hörig.
Die scharfe Reaktion des Ministers ließ nicht lange auf sich warten. Die Vorschläge der FPÖ in Sachen Arbeits- und Sozialpolitik seien unehrlich und populistisch, erwiderte der Minister. Das Sozial- und Lohndumpinggesetz wirke. Allein die Tatsache, dass bei 1.000 überprüften Firmen Strafen in der Höhe von 21. Mio. € ausgesprochen wurden, zeige deutlich, dass das Gesetz in keiner Weise zahnlos sei. Österreich sei übrigens das erste Land, das über ein solches Gesetz verfüge und das einzige Land, welches Anmeldebestätigung von EU-BürgerInnen verlange. Die Forderungen der FPÖ seien populistisch, denn sie sage nicht, dass eine Mindestpension von 1.200 € und ein Mindestlohn von 1.600 € zusammengenommen jährlich 10 Mrd. € an Mehrkosten verursachen würde. Der Minister wandte sich auch gegen einen eigenen Pensionistenpreisindex, und damit allgemein gegen eine Gestaltung des Landes nach Gruppen, wie er sagte. Wie erklären sie zum Beispiel einer Jungfamilie einen eigenen Pensionistenpreisindex, fragte er die FPÖ.
Grüne und NEOS wollen Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen öffnen, SPÖ und ÖVP dagegen
Thema in diesem Zusammenhang war auch die Überlegung, AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen. Seitens der Grünen legten die Abgeordneten Alev Korun und Birgit Schatz einen Antrag vor, den sogenannten Bartenstein-Erlass in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen aufzuheben und ihnen einen effektiven Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen. Auch Nikolaus Scherak von den NEOS befürwortete einen effektiven Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach einem sechsmonatigen Aufenthalt und legte dazu ebenfalls einen Antrag vor. Dieser fand ebensowenig die erforderliche Mehrheit wie die Initiative der NEOS, die Rot-Weiß-Rot-Karte zu reformieren.
Konkret verlangen sie die Verringerung bürokratischer Hürden, den Entfall der Arbeitsmarktprüfung in Branchen mit evidentem Fachkräftemangel, die Anerkennung von Bachelorabschlüssen, die Stärkung der Einkommensgrenzen und längere Fristen für die Jobsuche nach Studienabschluss an einer österreichischen Universität. Rechtsstaat muss Rechtsstaat bleiben, argumentierte daraufhin August Wöginger (V) die Ablehnung, den Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen zu öffnen. In Österreich habe man eine gute Lösung gefunden, die BürgermeisterInnen hätten Möglichkeiten, AsylwerberInnen einzubinden, sagte er.
Kurbelt ein Mindestlohn die Konjunktur an oder belastet er die Unternehmen zu sehr?
Auch beim Thema Mindestlohn gingen die Wogen hoch. Die Sozialsprecherin der Grünen Birgit Schatz zeigte sich überzeugt davon, dass die Einführung eines Mindestlohns die Binnennachfrage und somit auch die Konjunktur ankurbeln würde. Abgesehen davon sei es wichtig, dass arbeitende Menschen ein existenzsicherndes Gehalt bekommen. Die Maßnahme würde 100.000 Menschen etwas bringen und sei daher auch volkswirtschaftlich sinnvoll, warb sie für ihren Vorstoß. Der gesetzliche Mindestlohn gefährdet ihrer Ansicht nach in keiner Weise das Kollektivvertragsrecht, führt auch nicht zur Abwanderung von Betrieben, da er nur Dienstleistungen betreffe, die vor Ort erbracht werden müssen, und belastet die KonsumentInnen nur minimal. Als Kompromiss konnte sich Schatz vorstellen, bei jenen mit dem Mindestlohn zu beginnen, die nicht von den Kollektivverträgen erfasst sind. Die Forderung wurde von den Freiheitlichen unterstützt. Es gebe Branchen, wo man vom Gehalt nicht leben kann, konstatierte Herbert Kickl, und in diesen Branchen würden vor allem Frauen arbeiten.
Dem gegenüber führten SPÖ und ÖVP ins Treffen, dass die Lohnpolitik bei den Sozialpartnern gut aufgehoben sei. Dieses bewährte Modell sollte beibehalten werden, stellten Rainer Wimmer (S) und Johann Hechtl (S) einhellig fest. Die Lohnpolitik in Österreich sei Garant für den sozialen Frieden in Österreich, bemerkte Michael Hammer (V). Einen Mindestlohn in dieser Höhe würde keiner verstehen, der arbeiten geht, gab Gabriel Obernosterer (V) zu bedenken. Er regte aber an, die zahlreichen Sonderregelungen in den Kollektivverträgen zu durchforsten und zu entrümpeln und dadurch Spielraum zur Erhöhung der Grundgehälter zu schaffen.
Alle Redner der Koalition sahen sich einer Meinung mit dem Sozialminister, der den Vergleich mit Deutschland nicht gelten lassen wollte. Österreich sei ein Land, in dem 95% der Arbeitsverhältnisse über Kollektivverträge geregelt werden, in Deutschland seien dies nur 45%.
Auch das Team Stronach und die NEOS konnten sich mit dem Vorschlag eines Mindestlohns nicht anfreunden. Wir leben in einer freien Marktwirtschaft, merkte Waltraud Dietrich (T) an. Ein Mindestlohn stellt ihrer Ansicht nach ein falsches Signal an junge Menschen dar. Lohn stelle immer einen Preis für eine Leistung dar und sei weder als Sozialleistung noch als Transferleistung zu betrachten. Wesentlich mehr würde es jungen Menschen bringen, sie zur Bildung zu motivieren, sagte Dietrich. Josef Schellhorn (N) konnte ebenfalls die Motivation der Grünen nicht nachvollziehen. Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeute eine höhere Belastung für Unternehmen, gefährde die Arbeitsplätze und führe nicht unbedingt zu einer höheren Konjunktur. Sein Lösungsansatz heißt Steuerreform mit einer Senkung der Abgabenquote.
Was den Antrag zur Frage der Sozialversicherungspflicht für Freiwillige betrifft, so habe es sich um ein Problem gehandelt, das durch den Sozialminister in der Zwischenzeit gelöst werden konnte, zeigte sich Rupert Doppler (F) zufrieden. Michael Hammer (V) und August Wöginger (beide V) plädierten dafür, genau zu differenzieren, was freiwillig ist und was einer beruflichen Tätigkeit gleichkommt. Jedenfalls müsse man vermeiden, dass Hilfeleistungen nicht unnötig durch Abgeben belastet werden.
Schwerer Vorwurf Huainiggs gegen die Bioethik-Kommission
Einen speziellen Punkt warf zu diesem Thema Franz-Josef Huainigg (V) in die Diskussion. Er erhob gegenüber der Bioethik-Kommission schwere Vorwürfe, da diese bei ihrer letzten Sitzung lediglich Befürworter der aktiven Sterbehilfe eingeladen hat und der Verhandlungsort so gewählt war, dass der Zutritt von Rollstuhlfahrern nicht möglich war. Die Ethik der Bioethik-Kommission sei zu hinterfragen, formulierte Huainigg und stellte die Forderung in den Raum, die Menschenwürde, die allen Menschen innewohnt, in der Verfassung zu verankern. Minister Hundstorfer reagiert darauf sofort und entschuldigte sich für die Organisation, für die er nicht verantwortlich gewesen sei.
Sympathie für den Vorschlag der Grünen, die All-In-Verträge abzuschaffen, zeigte Markus Vogl (S). Derzeit gebe es bereits 160.000 HilfsarbeiterInnen mit solchen Verträgen, rechnete er vor. Dennoch geht ihm der Vorschlag der Grünen zu weit, da All-In-Verträge durchaus auch ein sinnvolles Instrument sein können. Knackpunkt sei daher eine zielgerechte Abgrenzung, für wen solche Verträge gelten sollen, was mit dem Vertrag abgegolten werden darf und wie oft dieser evaluiert werden muss.
Was die budgetäre Lage des AMS betrifft, so bemerkte Johann Hell (S) gegenüber Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), die finanzielle Situation des AMS liege dem Nationalrat vor und der Vollzug sei nachzulesen. Er sei überzeugt davon, dass das AMS die Mittel effizient und schwerpunkmäßig einsetzt. Zur Ankurbelung der Konjunktur, schlug auch er eine Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen vor. (Fortsetzung Nationalrat) jan/rei
Links
- 648/A(E) - Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich
- 649/A(E) - Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS-Budget
- 86/A(E) - gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen
- 144/A - Mindestlohngesetz
- 104/A(E) - gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit
- 608/A - Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
- 32/A(E) - Abschaffung der All-In-Verträge
- 46/NRSITZ - 46. Sitzung des Nationalrats vom 23. Oktober 2014
- 507/A(E) - keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten
- 654/A(E) - Schwarzarbeit auf dem Donauinselfest 2014