Gesundheitsausschuss beschließt Reform der Ärzteausbildung
Ministerin Oberhauser: Wichtiger Schritt, um Arztberuf attraktiver zu machen
Wien (PK) – Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und des Team Stronach wurde heute im Gesundheitsausschuss die Reform der ÄrztInnenausbildung in Österreich beschlossen. Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag, der u.a. Klarstellungen bezüglich der Tätigkeit von TurnusärztInnen enthält, sowie eine Ausschussfeststellung. Die neue Ministerin Sabine Oberhauser, die seit 1. September 2014 im Amt ist, zeigte sich erfreut darüber, dass die langen Verhandlungen einen guten Abschluss gefunden haben, mit dem alle Beteiligten leben können. Sie war überzeugt davon, dass damit ein weiterer wichtiger Schritt zur Attraktivierung des Arztberufs gesetzt wird. Weiters auf der Tagesordnung des Ausschusses standen zahlreiche Anträge der Opposition zu den unterschiedlichsten Themen, wobei es vor allem in Bezug auf das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm sowie die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zu ausführlichen Debatten kam.
Die wichtigsten Inhalte der Regierungsvorlage
Die Ausbildung der Ärzte und Ärztinnen in Österreich wird ab Mitte nächsten Jahres auf neue Beine gestellt. Schwerpunkte der Reform sind u.a. die Einführung einer neunmonatigen Basisausbildung nach dem Medizinstudium für alle angehenden ÄrztInnen, der modulartige Aufbau der Sonderfachausbildung für FachärztInnen, die verpflichtende Lehrpraxisausbildung (mindestens 6 Monate) im Fach Allgemeinmedizin, die Erstellung von Ausbildungsplänen sowie die Zertifizierung von anerkannten Ausbildungsstätten. Generell wird in der Regierungsvorlage festgehalten, dass die derzeitige Ausbildung für MedizinerInnen nicht den Anforderungen des aktuellen Stands der Wissenschaft entspricht und daher Anpassungen notwendig waren (268 d.B. ).
Ein Kernstück des Gesetzesentwurfs ist eine neunmonatige Basisausbildung für alle ÄrztInnen unmittelbar nach dem Studium zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie sowie Notfallmedizin. Weiters soll die Fähigkeit vermittelt werden, die 15 häufigsten Krankheitsbilder (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Alzheimer/Demenz, Diabetes oder Durchblutungsstörungen des Gehirns) zu erkennen. Erst danach soll die Entscheidung gefällt werden, ob eine allgemeinärztliche oder eine fachärztliche Ausbildung angestrebt wird. Im Bereich der Facharztqualifikation sind nunmehr eine Sonderfach-Grundausbildung (mindestens 27 Monate) und eine darauf aufbauende Sonderfach-Schwerpunktausbildung (mindestens 27 Monate), die bereits eine gewisse Spezialisierung erlaubt, vorgesehen. Die bisherigen Additivfächer fallen weg, da diese zum Großteil in die neue Ausbildung integriert werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die Erstellung eines Ausbildungsplans, wie dies auch in anderen EU-Ländern üblich ist. Die TurnusärztInnen erhalten dadurch gleich zu Beginn einen Überblick über Dauer und Inhalte der gesamten Ausbildung. Im Übrigen sieht der Entwurf auch vor, dass die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich nicht mehr an die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. an jene eines EU-Mitgliedslands oder einer EWR-Vertragspartei gebunden ist. Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden, ist der Novelle zu entnehmen, da durch den vorliegenden Entwurf nur die gesetzliche Grundlage für eine Reform der ÄrztInnen-Ausbildungsordnung geschaffen wird; die Regelungen, die Änderungen im Ärztegesetz 1998 und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bedingen, sollen mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.
Grundsätzliche Zustimmung zum "facelift" der Ärzteausbildung, dennoch Kritik der Opposition
Bundesministerin Sabine Oberhauser zeigte sich erfreut darüber, dass sich alle Beteiligten – Bund, Länder, Sozialversicherung und Ärztekammer – nach sehr langen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Entwurf einigen konnten, mit dem vielleicht nicht alle 100 %ig zufrieden sind, aber mit dem alle leben können. Sie wiederholte noch einmal die wichtigsten Eckpunkte der Ausbildungsreform, die darauf abziele, den Arztberuf attraktiver zu machen und damit auch eine Abwanderung der AbsolventInnen ins Ausland hintanzuhalten. Besonders positiv erachtet Oberhauser die verpflichtende Lehrpraxis für AllgemeinmedizinerInnen, die zudem stufenweise von sechs auf zwölf Monate angehoben werden soll. Dies soll u.a. dazu dienen, den angehenden Ärztinnen und Ärzten einen besseren Einblick in das spätere Aufgabengebiet des niedergelassenen Bereichs zu geben. Was die Finanzierung betrifft, so gibt es nun die Möglichkeit zur Schaffung eines Fonds, erklärte die Ministerin, man habe dabei etwa an das Vorarlberger Modell gedacht.
Auch der Gesundheitssprecher der ÖVP, Erwin Rasinger, sprach von einem wichtigen Puzzlestein, dem natürlich weitere folgen müssen. Es sei jedoch unbestritten, dass ein "facelift" der Ärzteausbildung schon dringend notwendig war. Man sei derzeit mit einer Art Völkerwanderung bei den MedizinerInnen konfrontiert und dieser harten Konkurrenzsituation müsse man sich stellen, unterstrich er. Froh war Rasinger auch darüber, dass die seit 20 Jahren bestehende "Lebenslüge Lehrpraxis", die in der Praxis nicht gut funktioniert habe, einer Lösung zugeführt wird. Dies inkludiere auch eine bessere Bezahlung; ein entsprechender Vertrag soll zwischen Hauptverband und Ärztekammer abgeschlossen werden.
Von SPÖ-Seite war Abgeordneter Erwin Spindelberger überzeugt davon, dass es mit der vorliegenden Novelle des Ärztegesetzes gelungen sei, die Ausbildung zu modernisieren. Im besonderen begrüßte er die Einführung einer Basisausbildung, in der Kenntnisse über die 15 wichtigsten Erkrankungen erworben werden sollen.
Spindelberger ging sodann noch auf einen S-V-Abänderungsantrag ein, der u.a. eine Erweiterung der Regelungen bezüglich einer abteilungs- und organisationsübergreifenden Tätigkeit von TurnusärztInnen vorsieht. Die Beschränkung auf Ausnahmefälle entfällt, stattdessen werden strengere Rahmenbedingungen vorgesehen, erklärte er. Es wird festgelegt, dass die Betroffenen nur außerhalb der Kernausbildungszeit und in maximal drei Abteilungen gleichzeitig eingesetzt werden dürfen. Näher konkretisiert werden auch die zeitlichen Vorgaben: von den 35 Stunden Kernausbildungszeit sind 25 Stunden zwischen 7 Uhr und 16 Uhr zu absolvieren. Außerdem stellt der Abänderungsantrag klar, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, dass im Rahmen der Ausbildung für Allgemeinmediziner bestimmte Fachgebiete trotz Fehlens einer entsprechenden Abteilung im Spital – unter bestimmten Voraussetzungen - durch einen Konsiliararzt vermittelt werden können.
Auch wenn einzelne Punkte gutzuheißen sind, werde seine Fraktion die Novelle ablehnen, kündigte Abgeordneter Gerald Loacker von den NEOS an. Kritik übte er u.a. daran, dass der Gesetzesentwurf nur den rechtlichen Rahmen vorgebe, aber keine Aussagen bezüglich der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen mache. Nicht nachvollziehbar sei auch die Tatsache, dass neben der Lehrpraxisausbildung noch Dienste im Krankenhaus möglich sind, zumal es ständig Klagen über die hohen Arbeitszeiten der ÄrztInnen gebe. Bedenken äußerte Loacker auch bezüglich der Bestimmung, dass der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in den Wirkungsbereich der Ärztekammer übertragen wird.
Ähnliche Kritikpunkte führte auch der FPÖ-Mandatar Andreas Karlsböck an, der zudem längere Wartezeiten auf Ausbildungsplätze befürchtet sowie die Abschaffung der approbierten MedizinerInnen und die Verbürokratisierung bei der Akkreditierung als Ausbildungsstelle im akademischen Bereich beklagt. Auch die "Soll-Bestimmung" in Bezug auf die Einbindung des Hauptverbands in die Finanzierung ist ihm zu vage. Außerdem stellte er erneut die Forderung auf, dass ÄrztInnen endlich ÄrztInnen anstellen können.
Der Vertreter des Team Stronach, Marcus Franz, hieß zunächst die neue Ministerin willkommen und wertete es als wesentliche Verbesserung, dass eine ausgewiesene Medizinerin das komplexe und schwierige Gesundheitsressort übernommen hat. Generell sei es natürlich gut, wenn die Ausbildungsbestimmungen den neuen Standards angepasst werden, räumte er ein, mit einigen Punkten sei er jedoch nicht zufrieden. Was z.B. die Finanzierung der Lehrpraxen betrifft, so seien für ihn keine wesentlichen Fortschritte erkennbar.
Die Abgeordnete der Grünen, Eva Mückstein, befürwortete grundsätzlich den Entwurf und bezog sich dabei vor allem auf die verpflichtende Lehrpraxis und die Basisausbildung, die ihrer Ansicht nach sehr vernünftig ist. Ihre Fraktion hätte sich allerdings sehr gewünscht, dass endlich ein Facharzt für Allgemeinmedizin etabliert wird. Auch fehle ihr in Bezug auf den Ausbildungskanon der direkte Konnex zur Gesundheitsreform, die Primärversorgungszentren in den Mittelpunkt stellt, gab Mückstein zu bedenken. Weitere Kritik übte sie an der unklaren Finanzierungsregelung sowie an den langen Übergangszeiten hinsichtlich der Anhebung der Lehrpraxis auf ein Jahr.
Ministerin Oberhauser ging auf zahlreiche Fragen detailliert ein und wies u.a. darauf hin, dass die gleichzeitige Beschäftigung im Spital und in der Lehrpraxis natürlich Vorteile in Bezug auf die Bezahlung bringe. Außerdem habe man dadurch den Fuß in der Tür, wenn man wieder ins Krankenhaus zurückkehren will. Sie hätte im Gesetz überhaupt keine Festschreibung von Arbeitszeiten gebraucht, auf Wunsch der Ärztekammer und im Sinne von Betreuungspflichten wurde nun aber eine Kernausbildungszeit von 7 Uhr bis 16 Uhr festgelegt.
Opposition für verbesserte Gesetzeslage für behinderte Menschen
VertreterInnen aller vier Oppositionsparteien wiesen in einem gemeinsamen Antrag darauf hin, dass das derzeit geltende Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) vor allem in Hinblick auf die stationäre Pflege konzipiert wurde und in vielen Bereichen für die Lebenswelt sowie den Alltag von Menschen mit Behinderung nicht praktikabel sei (567/A(E) ). Behinderung dürfe nämlich nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden, geben die Abgeordneter Norbert Hofer (F), Helene Jarmer (G), Marcus Franz (T) und Gerald Loacker (N) zu bedenken. Menschen mit Behinderung haben oft mehrmals täglich Unterstützungsbedarf, um den Alltag zu bewältigen und akzeptieren die Unterstützung meist nur von vertrauten Personen, hob G-Mandatarin Helene Jarmer hervor. Externe unterstützende Pflegekräfte würden oft aufgrund mangelnden Vertrauens oder aufgrund von Kommunikationsproblemen abgelehnt.
Es sei richtig, dass Menschen mit Behinderung nicht kranke Menschen sind, betonte Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Die Forderung aber, dass die von den Antragstellern angesprochenen Hilfeleistungen explizit aus dem Geltungsbereich des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes herausgenommen werden sollen, sei jedoch der falsche Zugang. Vielmehr sollten Menschen, die in Behinderteneinrichtungen arbeiten, entsprechende Zusatzqualifikationen erwerben, schlug Königsberger-Ludwig vor. - Der Antrag wurde sodann mit S-V-Mehrheit abgelehnt.
Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde das Ansinnen des Team Stronach, für das Gesetz zur "Organisation der obersten Sanitätsbehörden", das Ausdrücke wie etwa "Irrenanstalten, Aasplätze, Kretins oder Siechenheime" enthalte, eine zeitgemäße Neufassung auszuarbeiten (167/A(E)). Bundesministerin Sabine Oberhauser zeigte volles Verständnis für das Anliegen, teilte jedoch mit, dass laut Gutachten des Verfassungsdienstes noch Gespräche mit den Ländern geführt werden müssen; erst dann können die Bestimmungen aufgehoben werden.
Abgelehnt wurde auch eine Initiative der NEOS, bei der es um größtmögliche Transparenz bei der Implementierung der Gesundheitsreform geht (492/A(E)). Ebenso keine Mehrheit fand ein Antrag des Team Stronach auf Aufnahme von PatientenvertreterInnen in die Unabhängige Heilmittelkommission (640/A(E)).
FPÖ-Forderungen: Neugestaltung des Gesundheitssystems, Kostenersatz für alternative Heilmethoden, besseres Brustkrebs-Früherkennungsprogramm sowie Ausbau der Kinder- und Jugendrehabilitation
Mit insgesamt vier Entschließungsanträgen der freiheitlichen Fraktion befassten sich sodann die Mitglieder des Ausschusses. Nicht angenommen wurde sowohl das FPÖ-Konzept für die Neugestaltung des österreichischen Gesundheitswesens (447/A(E)) als auch die Forderung nach einem Kostenersatz für alternative Heilmethoden (653/A(E)).
Unzufrieden mit dem derzeit bestehenden Brustkrebs-Früherkennungsprogramm zeigen sich die FPÖ-Mandatare Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Andreas Karlsböck, zumal in den letzten Monaten die Zahl der Untersuchungen dramatisch zurückgegangen sei. Nur zehn Prozent der kontaktierten Frauen haben das Einladungsschreiben zur Mammographie angenommen, geben sie in ihrem Entschließungsantrag zu bedenken (376/A(E)). Die FPÖ fordert daher eine Verbesserung und Erweiterung des Vorsorgeprogramms, damit alle Frauen - unabhängig von ihrem Alter - nach einer Überweisung ihres Arztes jederzeit eine kostenlose Mammographie durchführen lassen können.
Massive Versorgungslücken im Bereich der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in Österreich sehen die Freiheitlichen (478/A(E)). Da es bei einigen schweren Erkrankungen, von denen auch Kinder betroffen sein können, unumgänglich ist, dass PatientInnen eine Reha-Klinik aufsuchen, sollte auf deren besondere Situation besser Rücksicht genommen werden. In Deutschland wurden bereits mehrere Rehabilitationskliniken eingerichtet, die sich auf Familien und Jugendliche spezialisiert haben. Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bei speziellen Indikationen auch für ältere Kinder) gibt es etwa die sogenannte "Familienorientierte Rehabilitation" (FOR).
Diesem Anliegen schloss sich auch der ÖVP-Mandatar Johann Rädler an, der es für eine Schande hielt, dass es in dieser Frage noch immer keine Fortschritte gibt. Auch der frühere Minister Stöger habe sich zu wenig engagiert, kritisierte er.
Abgeordneter Marcus Franz (T) schloss sich der Kritik am Brustkrebsvorsorge-Programm an. Es sei kein guter Stil, dass man die Gynäkologen einfach ausblende, sagte er. Jeder wisse, dass manche Therapien das Brustkrebsrisiko erhöhten, die Ärzte müssten daher die Möglichkeit haben, auch jüngere Frauen zur Risikovorsorge zu überweisen. Als zynisch wertete Franz, dass in der Heilmittelkommission kein einziger Patientenvertreter sitzt.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) räumte für seine Fraktion ein, dass es Startschwierigkeiten beim Programm gegeben hat. Derzeit könne man aber mit Fug und Recht behaupten, dass Österreich das qualitativ beste Programm der Welt hat und auch die beste Behandlungskette, betonte er.
Seitens der FPÖ zeigte sich Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein darüber erfreut, dass aufgrund von Nachbesserungen am Brustkrebsscreening-Programm nun wieder Überweisungen durch Gynäkologen möglich seien. Ihrer Meinung nach sollte man aber auch noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten prüfen. Konkret hinterfragte sie etwa die Notwendigkeit des Opt-In für ältere Frauen.
Was die Frage der Kinder-Rehabilitation betrifft, wäre es für Belakowitsch-Jenewein sinnvoll, Rehazentren in Großstädten und nicht abgelegen im ländlichen Raum anzubieten. In den Städten gebe es nicht nur eine bessere medizinische Versorgung, sondern auch ein besseres schulisches Angebot, argumentierte sie. Das wäre insbesondere für Geschwisterkinder wichtig, deren Bedürfnisse man nicht vergessen dürfe.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) verwehrte sich dagegen, dass dem früheren Minister Stöger die Frage der Kinder-Reha kein Anliegen gewesen sei. Er habe sich sehr dafür eingesetzt und sie werde auch kommen, versicherte die Rednerin. Bei einer Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission Anfang Dezember soll die Frage der Standorte geklärt werden.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser räumte ein, dass der Start des neuen Brustkrebsscreening-Programms holprig gewesen sei. Österreich habe allerdings weltweit das umfangreichste Programm und nun auch einen Quantensprung in der Qualitätssicherung gemacht, betonte sie. Laut Oberhauser haben sich bis jetzt 6.000 Frauen unter 40 und 7.000 Frauen über 70 in das Programm hineinoptiert. Man müsse vielleicht besser vermitteln, dass es nur eines einzigen Telefonats für ein Opt-In bedürfe, meinte sie. In Richtung Abgeordnetem Franz hielt die Ministerin fest, jede Frau komme zu einem Screening, wenn es der Arzt für notwendig erachte.
Bekräftigt wurde von Oberhauser die Notwendigkeit einer eigenen, qualitätsgesicherten Kinder-Rehabilitation. Über Standorte müsse man unabhängig vom Eigeninteresse diskutieren, mahnte sie. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue/gs
Themen
Links
- 567/A(E) - GuKG-Novelle für den Behindertenbereich
- 492/A(E) - Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform
- 447/A(E) - Konzept Generalüberholung des österreichischen Gesundheitswesens
- 478/A(E) - gesetzliche Grundlagen für Familienorientierte Rehabilitation
- 1/A-GE - Gesundheitsausschuss
- 167/A(E) - "Amtshilfe für die Bundesministerin für Inneres betreffend das Gesetz 'Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes'"
- 653/A(E) - Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden
- 640/A(E) - "Patientenvertreter in unabhängiger Heilmittelkommission"
- 376/A(E) - Brustkrebs-Früherkennungsprogramm