Vorlagen: Justiz
Festplattenabgabe: NEOS wollen Nutzungsverhalten bei Privatkopien evaluieren
Wien (PK) – NEOS-Abgeordneter Niko Alm greift die Pläne der Bundesregierung bezüglich einer Reform des Urheberrechts und die damit verbundene Diskussion über die Einführung einer Festplattenabgabe auf und gibt zu bedenken, eine faktenbasierte Debatte über Alternativmodelle zur derzeitigen Leerkassettenabgabe könne nur geführt werden, wenn Klarheit über die tatsächliche Höhe des Anspruchs auf Vergütung aus Privatkopien und die Treffsicherheit der Maßnahmen besteht. In einem Entschließungsantrag (531/A(E)) fordert er deshalb Justizminister Brandstetter auf, eine Studie über das Nutzungsverhalten betreffend Privatkopien zu erstellen.
Grüne fordern Aufschlüsselung von Hassdelikten im Sicherheitsbericht
Alev Korun von den Grünen macht auf die Zunahme der sogenannten Hassdelikte aufmerksam. Immer wieder würden Menschen aufgrund eines (oft auch nur vermuteten) Merkmals wie z.B. Ethnie, sexuelle Orientierung, Transsexualität, Alter, Behinderung oder Religion Ziel von gewalttätigen Übergriffen. Tatmotiv sei dabei ein pauschales Vorurteil bzw. Hass auf das Anderssein. Die Menschenrechtssprecherin der Grünen sieht Österreich aufgefordert, dem Beispiel anderer Staaten zu folgen und aussagekräftige Daten über diese Art der Kriminalität zu erheben. In einem Entschließungsantrag (539/A(E)) verlangt sie in diesem Sinn eine Aufschlüsselung der Hassdelikte als separate Kategorie im jährlichen Sicherheitsbericht.
NEOS wollen Gebühren für Entgegennahme ausländischer Urkunden abschaffen
Kein Verständnis hat NEOS-Abgeordneter Niko Alm für den Umstand, dass im Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. bei Eingetragenen Partnerschaften spezielle Gebühren für die Entgegennahme ausländischer Urkunden eingehoben werden. Da die beizubringenden Dokumente ohnehin in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen, entstehe für die Behörde kein Aufwand über das zumutbare Ausmaß hinaus, argumentiert er und fordert in einem Initiativantrag (544/A) die ersatzlose Streichung dieser Gebühren.
FPÖ stellt Idee einer Haftanstalt für Senioren zur Diskussion
Mit der Idee einer eigenen Haftanstalt für Senioren wartet FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch auf. Mehrere Fälle in der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass hinsichtlich der Unterbringung älterer Menschen in Gefängnissen dringender Handlungsbedarf besteht. Auch gebe es derzeit bereits über 350 Insassen im Alter zwischen 60 und 85 Jahren, die Zahl dieser Häftlinge übersteige damit um ein Vielfaches die Anzahl der Jugendlichen in Österreichs Justizanstalten. Lausch schlägt nun in einem Entschließungsantrag (551/A(E)) vor, die Machbarkeit einer eigens für Senioren adaptierten Justizanstalt zu evaluieren.
Freiheitliche wollen Haftverbüßung von Ausländern im Heimatland forcieren
Mehr als die Hälfte der Insassen in Österreichs Haftanstalten seien derzeit keine österreichischen Staatsbürger, erinnert Abgeordneter Christian Lausch (F) und weist in diesem Zusammenhang auch auf die Personalknappheit in den Gefängnissen und die chronische Überbelegung hin. Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag pro Häftling rund 100 € kostet, dann würde schon eine Reduzierung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer um 1 % eine Ersparnis von über 1,6 Mio. € jährlich bringen, rechnet er vor. In einem Entschließungsantrag (552/A(E)) drängt Lausch auf den Abschluss von Staatsverträgen, die es ermöglichen, dass in Österreich verurteilte Ausländer vermehrt ihre Haft in ihrem Heimatland verbüßen.
FPÖ warnt vor Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte
In immer kürzeren Abständen komme es mit Begründungen wie Terrorismusprävention oder Bekämpfung der organisierten Kriminalität zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten, klagt Heinz Christian Strache (F) und erinnert dabei an das Terrorismuspräventionsgesetz und die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Bestätigt in seiner Sorge sieht sich der Klubobmann der Freiheitlichen vor allem auch durch Bedenken des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der einen Schutzschild für den Rechtsstaat gefordert hatte. Vor dem Hintergrund der nunmehr durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Vorratsdatenspeicherung verlangt Strache in einem Entschließungsantrag (555/A(E)) eine Evaluierung aller bestehenden gesetzlichen Maßnahmen, die Grund- und Freiheitsrechte beschränken, und drängt zudem auf eine Regierungsvorlage, die die Aufhebung von nicht bewährten derartigen Bestimmungen vorsieht.
FPÖ will Elterliche Entfremdung als Kindesmissbrauch unter Strafe stellen
FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan weist auf das Problem der sogenannten Elternentfremdung hin und spricht in diesem Zusammenhang von "einer Art Kindesraub", bei der ein Elternteil das Kind als Besitz erklärt und die meist tief emotionale Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil durch psychische Gewalt zu zerstören versucht. Es handle sich dabei nicht um einen Elternstreit oder einen Rosenkrieg, sondern um eine Form von Kindesmissbrauch mit schwerwiegenden Folgen für das Kind, die von der medizinischen Literatur als Parental Alienation Syndrom (PAS) beschrieben werden, gibt er zu bedenken. Stefan fordert in einem Entschließungsantrag (572/A(E)) nun eine gesetzliche Regelung, die die Elterliche Entfremdung definiert und als Kindesmissbrauch unter Strafe stellt.
NEOS verlangen vollen Kostenersatz bei Freispruch
Handlungsbedarf bei der Regelung des Kostenersatzes im Fall eines Freispruchs ortet Beate Meinl-Reisinger von den NEOS. Derzeit erhalten Angeklagte bei einem Freispruch maximal 5.000 €. Mit dem Inkrafttreten der StPO-Novelle 2014 werde dieser Kostenersatz zwar nun verdoppelt, der Betrag reiche aber noch lange nicht aus, um die tatsächlichen Kosten eines längeren Verfahrens annähernd abzudecken, meint die Justizsprecherin der NEOS in einem Entschließungsantrag (581/A(E)) und erinnert an den kürzlich zu Ende gegangenen Tierschützerprozess. Die Betroffenen würden übergebührlich belastet, da sie einerseits das Verfahren selbst bewältigen müssen und andererseits bei erfolgreicher Verteidigung auf den Kosten "sitzen bleiben". Meinl-Reisinger schlägt deshalb eine Erhöhung des Kostenersatzes bei Freispruch auf die gemäß den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte verrechenbaren Kosten und betont, dies sei ein Gebot des Fair Trials.
NEOS für Modernisierung des Jugendstrafrechts
Beate Meinl-Reisinger plädiert namens der NEOS in einem Entschließungsantrag (582/A(E)) für eine Modernisierung des Jugendstrafrechts und richtet dabei ihren Blick vor allem auf die Forderungen der aus Universitätsprofessoren, Richtern und Experten zusammengesetzten Arbeitsgruppe "Jugend im Recht". Der darin enthaltene Katalog an Vorschlägen umfasst die Ausdehnung der gesamten Sanktionspalette des Jugendgerichtsgesetzes inklusive Diversion auf unter 21-Jährige, die Kombination von Bewährungshilfe mit jeder Art von Diversion oder etwa die Erstreckung der notwendigen Verteidigung für Jugendliche auf das gesamte Ermittlungsverfahren. Wichtig sind den NEOS überdies die Einführung einer österreichweit präsenten Jugendgerichtshilfe auch für junge Erwachsene und die Errichtung von Jugendkompetenzzentren in Wien und an zumindest einem westlichen Standort, in denen Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen an Jugendlichen und jungen Erwachsenen vollzogen und eine Freigängerabteilung sowie eine Besucherzone eingerichtet werden sollen. (Schluss) hof
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- 572/A(E) - Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS)
- 581/A(E) - vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren
- 531/A(E) - Durchführung einer Studie zur Evaluierung des Anspruch auf Vergütung aus Privatkopien
- 539/A(E) - Aufschlüsselung von Hassdelikten / Hate Crimes im Sicherheitsbericht
- 544/A und Zu 544/A - Gebührengesetz 1957
- 551/A(E) - Evaluierung einer eigenen Justizanstalt für Senioren
- 582/A(E) - Modernisierung des Jugendstrafrechts
- 552/A(E) - Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland
- 555/A(E) - Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen die geeignet sind Bürger- und Freiheitsrechte zu beschränken