Sozialthemen auf dem Prüfstand des RH-Ausschusses
Wien (PK) – Themen aus dem Sozialbereich dominierten die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses. Die Abgeordneten befassten sich zunächst mit den Feststellungen des Rechnungshofs zur Altenbetreuung in Kärnten und Tirol und setzten sich danach mit der Eingliederungshilfe "Come Back" des AMS auseinander. Gegenstand der Debatte im Ausschuss waren weiters das Pensionsrecht der Sozialversicherungen sowie die Liegenschaftsverkäufe ausgewählter Sozialversicherungsträger.
Rechnungshof: Stationäre Langzeitpflege nicht auf demographische Entwicklung vorbereitet
In seinem Bericht zur Altenbetreuung in Kärnten und Tirol unter Berücksichtigung der Pflegereform 2011/2012 kam der Rechnungshof (RH) allgemein zu dem Schluss, dass die stationäre Langzeitpflege in Österreich trotz der Schaffung eines Pflegefonds und dessen Dotierung mit rd. 1,3 Mrd. € auf die demographische Entwicklung nicht ausreichend vorbereitet war, und stellt darüber hinaus kritisch fest, wichtige Empfehlungen des Rechnungshofs seien nicht vollständig umgesetzt worden. Weder die Planung der nötigen Heimplätze, noch die rechtlichen und die wirtschaftlichen Grundlagen der Tarife, die Qualitätsvorgaben oder die Transparenz über Leistungen und deren Kosten seien im notwendigen Ausmaß sichergestellt worden. Diese mangelnde Abstimmung habe zu Effizienzverlusten der Gebietskörperschaften geführt.
Das Risiko für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ist nach Einschätzung des Rechnungshofs daher höher als bisher prognostiziert. Dazu komme noch, dass die Betroffenen weiterhin mit der Gefahr konfrontiert sind, zu Sozialhilfeempfängern zu werden und ihr Vermögen zu verlieren, wenn sie einen Heimplatz benötigen. Positiv vermerkte der Rechnungshof allerdings, dass die Betreuung der HeimbewohnerInnen in den Ländern Kärnten und Tirol auf hohem Niveau erfolgte und - auch durch die Umsetzung einiger Empfehlungen des RH - operative Verbesserungen erreicht werden konnten.
Es müsse noch viel geschehen, schloss Grün-Abgeordnete Judith Schwentner aus dem Bericht und ortete vor allem Handlungsbedarf bei der Harmonisierung und im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen. Ihrer Forderung, es müsse zu mehr Effizienz kommen, pflichtete auch seitens der SPÖ Elmar Mayer bei, der dazu aufrief, im Rahmen der Verwaltungs- und der Föderalismusreform alles zu tun, damit die Gelder zielgerichtet eingesetzt werden. Für das Team Stronach sah Martina Schenk ebenfalls Harmonisierungsbedarf und äußerte zudem kein Verständnis dafür, dass in Pflegeheimen Leistungen wie etwa Friseur oder Maniküre zugekauft werden müssen. Sie sorgte sich auch ebenso wie ÖVP-Mandatar Johann Singer über Personalmangel in Pflegeheimen. Namens der NEOS mahnte Gerald Loacker Maßnahmen zur langfristigen Absicherung der Pflege ein, während Wolfang Zanger von der FPÖ auf eine Valorisierung des Pflegegeldes pochte und die Bedeutung der Wahlmöglichkeit für die Betroffenen zwischen häuslicher Pflege und Pflege in einem Heim unterstrich.
3 Mio. € an Bundesmitteln werden für die Pflege aufgewendet, schickte Sozialminister Rudolf Hundstorfer voraus. In dieser Summe sind, wie er präzisierte, auch die Mittel für den Pflegefonds und für die Sozialversicherung der pflegenden Angehörigen enthalten. 43 % der Betroffenen brauchen keine externen Pflegeleistungen, 31 % werden komplett mobil versorgt, 16 % befinden sich in stationärer Betreuung. Eine 24-Stunden Betreuung nehmen nach dem von Hundstorfer präsentierten Datenmaterial nur 5 % in Anspruch, 3 % leben in alternativen Wohnformen wie etwa betreutem Wohnen, 1 % wird teilbetreut. Fest stand für den Minister, dass sich Österreich bei der Pflege weiterhin "in der Welt der Sozialhilfe" befindet, womit ein Eigenregress verbunden ist. Klar sei auch, dass stationärer Aufenthalt 100 % Vermögensbesteuerung bedeutet, gab Hundstorfer überdies zu bedenken. Im Rahmen des Pflegefonds sei man nun um einheitliche Standards und Entwicklungen bemüht. Man könne aber nicht in zwei Jahren 60 Jahre Geschichte ändern, bemerkte der Ressortleiter in Anspielung auf die unterschiedlichen Gegebenheiten bei der Altenbetreuung in den einzelnen Bundesländern. Das System ist bis 2018 abgesichert, bei der weiteren Entwicklung werde es dann in erster Linie um die Frage gehen, ob man das Finanzierungsproblem im Wege des Finanzausgleichs oder über den Pflegefonds angehen will. Der Herausforderung des Zeithorizonts 2030/2040 sei er sich jedenfalls bewusst, bekräftigte Hundstorfer und versicherte zudem, sein Ressort bemühe sich, die Empfehlungen des Rechnungshofs im höchstmöglichen Ausmaß zu erfüllen.
Die Situation werde unterschätzt, lautete der Hauptkritikpunkt von Rechnungshofpräsident Josef Moser. Nach wie vor gebe es keine grundlegende Systemverbesserung in Form einer Steuerung und einer abgestuften Bedarfsplanung, für die kommenden demografischen Herausforderungen sei nicht ausreichend Vorsorge getroffen worden. Moser vermisste Qualitäts- und Quantitätskriterien und beanstandete zudem, die Tarife würden nicht den tatsächlichen Leistungen entsprechen und die Leistungen kämen oft nicht bei den Betroffenen an. Er forderte mit Nachdruck eine Strukturreform in Richtung einer Harmonisierung des Pflegebereiches und stellte fest, die derzeitige Kompetenzlage reiche nicht aus, um die Pflegebedürfnisse zu befriedigen und beste Qualität für die Betroffenen anzubieten.
RH attestiert "Come Back" hohe Effektivität, beklagt aber uneinheitliches Vorgehen bei der Abwicklung
Grundsätzlich positiv beurteilte der Rechnungshof die Wirksamkeit der Eingliederungsbeihilfe "Come Back" des Arbeitsmarktservice (AMS). Die Maßnahme sei ein effektives Instrument zur Beschäftigungsintegration gewesen, heißt es dazu in den entsprechenden Passagen des Berichts. Bei rund zwei von drei Eingliederungsbeihilfen lag drei Monate nach Förderende ein Arbeitsverhältnis vor, wenngleich es allerdings auch erhebliche Mitnahmeeffekte gab.
Kritisch merkte der Rechnungshof an, dass das AMS in wesentlichen Bereichen der Förderabwicklung keine Voraussetzungen für ein einheitliches Vorgehen schuf, sodass die ArbeitgeberInnen mit objektiv nicht nachvollziehbaren Unterschieden in den regionalen Förderkulturen konfrontiert waren. Weiters fehlten einheitliche Vorgaben für rasches Verwaltungshandeln. Auch schenkte das AMS bei der Eingliederungsbeihilfe dem Thema Korruptionsprävention in der Vergangenheit eine geringe Bedeutung. Richtlinienwidrige Vorentscheidungen einzelner Förderfälle durch die Landesgeschäftsstellen führten im Arbeitsmarktservice Kärnten und im Arbeitsmarktservice Niederösterreich zu überdurchschnittlichen Förderhöhen.
In der Debatte gingen die Einschätzungen der Abgeordneten weit auseinander. Während namens der SPÖ Karin Greiner, Johann Hell und Erwin Preiner von einem großen arbeitsmarktpolitischen Erfolg sprachen und insbesondere den hohen Anteil an Wiedereingliederungen hervorhoben, sah NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker den Bericht hingegen als schriftlichen Nachweis einer erfolgreichen Geldvernichtung. Für die Grünen vermisste Birgit Schatz eine nachhaltige Integration der Arbeitslosen und kritisierte, das AMS setze vor allem auf schnellstmögliche Vermittlung. Sie beklagte zudem ebenso wie FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger richtlinienwidrige Entscheidungen, wobei der Rechnungshofsprecher der Freiheitlichen den Vorwurf erhob, das Geld würde im "roten Parteifilz" versenkt. ÖVP-Mandatarin Claudia Durchschlag und Martina Schenk vom Team Stronach thematisierten mögliche Missbräuche und drängten auf eine Verhinderung von Doppel- und Mehrfachförderungen.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer versicherte, man habe den Rechnungshofbericht selbstverständlich ernst genommen, es gebe nun neue Richtlinien, die die aufgezeigten Kritikpunkte aus der Welt schaffen werden. Das Programm werde weitergeführt, bei einer Follow-Up-Prüfung des Rechnungshofs werde es keine Beanstandungen mehr geben, zeigte sich der Ressortchef überzeugt. Die vom Rechnungshof kritisierten uneinheitlichen Förderrichtlinien begründete Hundstorfer mit den regional unterschiedlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarkts. Mit Nachdruck wies er überdies Korruptionsvorwürfe zurück und unterstrich, es sei kein einziger Korruptionsfall in Zusammenhang mit AMS-Geldern bekannt, dem Vieraugenprinzip werde beim AMS wesentliches Augenmerk beigemessen.
Mehrere geprüfte Fälle hätten Handlungsbedarf aufgezeigt, fasste Rechnungshofpräsident Josef Moser zusammen, der im Übrigen bei seiner Forderung nach Beseitigung der Unterschiede bei den Fördervorgaben blieb.
Der Bericht wurde daraufhin einstimmig vertagt.
Pensionsrecht bei den Sozialversicherungen: RH sieht nur geringe Einsparungen
Was das Pensionsrecht der Bediensteten der Sozialversicherungen betrifft, pocht der Rechnungshof in seinem Bericht auf weitergehende Reformen. So erhielten die pensionierten Bediensteten der Sozialversicherungsträger neben der ASVG-Pension zusätzlich Dienstgeber(pensions)leistungen, die im Jahr 2011 insgesamt rund 302,76 Mio. € für in Summe rund 16.000 PensionistenInnen betrugen. Diese Dienstgeber(pensions)leistungen - sie gelten auch künftig noch für jene 14.027 Bediensteten des Aktivstands, die vor 1996 aufgenommen wurden - wurden bis 2004 mehrfach mit dem Ziel der schrittweisen Reduzierung reformiert. 2010 waren jedoch bei den beispielhaft analysierten Daten nur geringe Einsparungen aufgrund der Reformen erkennbar: 69,7 % jener Pensionisten und 73,2 % jener Pensionistinnen eines Sozialversicherungsträgers, die in den Jahren 2009 und 2010 in Ruhestand versetzt wurden, erhielten noch eine Gesamtpension (ASVG-Pension und Dienstgeber(pensions)leistung) von über 80 % des Letztbezugs. Auch bei Pensionierung im Jahr 2028 - im Endausbau der Reform - werden hinsichtlich der berechneten Höhe der Dienstgeber(pensions)leistung im Vergleich mit dem Bund geringere Einsparungen vorliegen. Die Umsetzung der Empfehlungen des RH hinsichtlich einer weitergehenden Reform dieser Pensionsrechte beinhaltet im Zeitraum 2013 bis 2050 jedenfalls ein Einsparungspotenzial von rund 1,4 Mrd. €, heißt es dazu im Bericht.
Die ab 1996 aufgenommenen 14.260 Bediensteten der Sozialversicherungsträger waren hingegen pensionsrechtlich bereits mit den ASVG-Versicherten harmonisiert.
Es seien bereits richtige Schritte gesetzt worden, leitete seitens der Sozialdemokraten Andrea Gessl-Ranftl aus dem Bericht Mosers ab, während Judith Schwentner (G) hingegen zu dem Schluss kam, Wesentliches bleibe noch zu tun. Auch ÖVP-Abgeordneter Johann Singer äußerte den Eindruck, dass die bisherigen Reformen noch nicht ausreichend waren. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker pflichtete dem bei und gab überdies zu bedenken, Teile der Reform hätten sich sogar kontraproduktiv ausgewirkt. Team Stronach-Sprecherin Martina Schenk bekräftigte einmal mehr die Forderung ihrer Fraktion nach Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger. Für die Freiheitlichen wiederum bestand Heinz-Peter Hackl auf die Erfüllung der Empfehlungen des Rechnungshofs.
Mit Skepsis bedachte Sozialminister Hundstorfer die Idee einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, wobei er insbesondere zu bedenken gab, gerade für die Bediensteten der sechs betrieblichen Krankenkassen würde dies eine Verschlechterung bedeuten. Auch sei eine Zusammenlegung der Krankenkassen nicht mit wesentlichen Personalreduktionen verbunden, sondern würde bloß ein paar Funktionärsposten einsparen. Die Leistungen der Kassen müssten ohnehin im bisherigen Ausmaß weiter erbracht werden. Wichtiger sei es daher, dass es einen einheitlichen Leistungsvertrag gibt.
Die Reform habe nicht gegriffen, nichts habe man damit erledigt, kritisierte Rechnungshofpräsident Josef Moser, der von einem nach wie vor bestehenden Harmonisierungspotential in der Höhe von 1,4 Mrd. € sprach. Von Harmonisierung und Pensionsgerechtigkeit sei man immer noch weit entfernt, so wirke sich der "Deckel" bei den Bediensteten der Sozialversicherungen als Begünstigung aus, auch bei der Abschlagsregelung sei diese Gruppe besser gestellt. Moser forderte einen Wegfall des "Deckels" sowie die Anhebung des Durchrechnungszeitraums für die Akademiker auf 35 Jahre und meinte im Übrigen, es müsste Vorsorge getroffen werden, dass niemand mehr als 80 % seines Aktivbezugs im Ruhestand erhält. Hundstorfer erwiderte, seit der Prüfung durch den Rechnungshof habe es wesentliche Veränderungen gegeben. So sei im Kollektivvertragsrecht mittlerweile die von Moser geforderte 80 %-Grenze umgesetzt worden, auch gebe es eine Neuregelung bei den Abschlägen. Die vom Rechnungshof festgestellten 1,4 Mrd. € an Harmonisierungspotenzial werden bei einer Follow-Up-Prüfung jedenfalls nicht mehr herauskommen, war Hundstorfer sicher.
Der Bericht wurde einstimmig vertagt.
Moser: Doppelgleisigkeiten in Ministerien vermeiden
In seinem Bericht über die Liegenschaftsverkäufe ausgewählter Sozialversicherungsträger und die Anmietung der Roßauer Lände 3 durch die Universität Wien informiert der Rechnungshof, dass für mehr als die Hälfte der zwischen 2007 und 2011 erfolgten 70 Liegenschaftsverkäufe aller Sozialversicherungsträger lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) existierte. In zwei Drittel dieser Transaktionen nahmen die Sozialversicherungsträger diese mangelhaft beziehungsweise gar nicht wahr. Bei den genehmigungspflichtigen Verkäufen führte die Herstellung des Einvernehmens zwischen dem BMASK und dem BMG zu einer Doppelgleisigkeit ohne zusätzlichen Nutzen, wie der Bericht attestiert.
Der Rechnungshof kommt des Weiteren zum Ergebnis, dass die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) beim Teilverkauf der KBB (Klinikum Besitz– und Betriebs Gesellschaft m.b.H.) mit vier Sonderkrankenanstalten in Baden, Bad Gastein, Bad Hall und Bad Schallerbach ein unzweckmäßiges Bewertungssystem angewendet hat. Als Konsequenz könnte die SVB bis 2026 mit Mehrkosten zwischen rund 32,40 Mio. € und 33,53 Mio. € konfrontiert sein.
Ferner wurden beim Verkauf der drei größten Liegenschaften der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Erlöserwartungen bereits vorab gesenkt, da Gutachten, die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beauftragt wurden, werterhöhende Faktoren nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass die PVA bei den Verkäufen Schiffamtsgasse 15 und Malzgasse 8–10 in Wien auf eine öffentliche Interessentensuche verzichtete und rund zwei Monate nur mit einer privaten Immobiliengesellschaft verhandelte, wie der Rechnungshof berichtet. Was den Verkauf Roßauer Lände 3 betrifft, fiel die Entscheidung der PVA trotz fortgeschrittener Verhandlungen mit dem Bestbieter aufgrund eines nachträglich abgeänderten Angebots auf eine Versteigerung. Eingeladen wurden von der PVA nur zwei der ursprünglich sieben Bieter, Termine wiederum wurden sehr kurzfristig angesetzt, was zu einer entscheidenden Einschränkung des Wettbewerbs führte, so der Bericht.
Was die Anmietung der Roßauer Lände 3 durch die Universität Wien betrifft, schloss diese über die Liegenschaft einen wirtschaftlich nachteiligen Mietvertrag ab. Der Verzicht auf das Kündigungsrecht von 40 Jahren, ein unangemessen langer Zeitraum laut Bericht, würde bis 2053 eine Vorbelastung der künftigen Budgets durch Mietzahlungen in Höhe von rund 296,32 Mio. € bedeuten, attestiert der Rechnungshof.
Die Fragen der Abgeordneten zum Bericht zielten im Allgemeinen auf die Abwicklung der Verkaufsverfahren, insbesondere aber auf die personellen Ressourcen beziehungsweise die Einbindung von ExpertInnen und Sachverständigen sowie auf Verkäufe unter dem Verkehrswert im Zusammenhang mit den vom Rechnungshof geprüften Liegenschaftsverkäufen ab. "Wir nehmen unsere Rolle sehr ernst", versicherte Hundstorfer gegenüber dem Ausschuss und führte aus, grundsätzlich würden in jedem Verfahren interne, aber auch externe Sachverständige einbezogen. Man werde aber die Liste der Sachverständigen erneut überarbeiten, um den Einwand der fehlenden Qualifikationen aus dem Weg zu räumen, stellte der Minister in Aussicht. Man nehme die Empfehlungen des Rechnungshofs sehr ernst, deshalb befinde man sich auch bei der Evaluierung der Wertgrenzen in einer laufenden Debatte.
"Es gibt Handlungsbedarf", räumte Rechnungshofpräsident Josef Moser ein und monierte, dass bei 43 Liegenschaftsverkäufen kein Bieterverfahren stattgefunden habe. Überdies sei manches nicht nachvollziehbar, vereinzelt hätten Gutachten gefehlt oder seien veraltet gewesen. Man sollte in Zukunft etwa vermehrt auf die Qualifikation von Sachverständigen und Gutachten wert legen, Plausibilitätsgrenzen festlegen und Bewertungsverfahren ordnungsgemäß abwickeln, regte Moser an. Genehmigungsverfahren, die zu Doppelgleisigkeiten führen, sollten in jedem Fall überdacht und die Zuständigkeit auf ein Ministerium übertragen werden, unterstrich der Rechnungshofpräsident.
Der Bericht wurde vom Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss) hof/keg